3794/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Prinzhorn, Dipl. - Ing. Schöggl
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend
Stand der Technologieoffensive
Gemäß einer jüngst von IHS und AMC präsentierten Studie über Forschungsaktivitäten in
Österreich fördert die öffentliche Hand die F&E - Ausgaben der Wirtschaft mit 5,6 Prozent,
der EU - Durchschnitt liegt jedoch bei 14,4 Prozent. Die Summe der Ausgaben für Forschung
und Entwicklung machten 1996 rund 36 Milliarden Schilling aus, wobei rund 19 Milliarden
von der Wirtschaft aufgebracht werden. Um den europäischen Schnitt zu erreichen, sind rund
24 Mrd. Schilling an zusätzlichen Mitteln erforderlich. Und um mit Spitzenreitern wie Japan
oder Schweden gleichzuziehen, bedarf es weiterer 30 Milliarden Schilling.
Die Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung liegen in Österreich bei etwa 1,49
Prozent des BIP, während der OECD - Durchschnitt 2,5 Prozent beträgt und der Freistaat
Bayern rund 4 Prozent erreicht. Trotz dieser Benchmarks kam es zu einer Mittelkürzung: So
betrug der Barwert der unternehmensbezogenen Technologieförderung im vergangenem Jahr
nur zwischen 1 ‚8 und 1,9 Milliarden Schilling, während er 1994 noch 2,2 Mrd. ausmachte.
Im Juni des Vorjahres wurde ein Expertenpapier zur umfassenden Reform der
österreichischen Forschungs und Technologiepolitik vorgelegt. Basierend auf diesen
Erkenntnissen sollte ein Gesetz zur Neustrukturierung der österreichischen Technologiepolitik
ausgearbeitet werden. Aufgrund laufender Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem
Bundeskanzleramt, dem Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr liegt noch immer kein derartiger Entwurf
vor, obwohl im Unterausschuß des Industrieausschusses vom 13. Jänner dieses Jahres
Minister Einem ankündigte, daß innerhalb der nächsten vierzehn Tage ein Gesetzesentwurf
betreffend einer Neustrukturierung der Technologiepolitik in die Begutachtung gehe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie sieht die österreichische Technologiepolitik nach dem Scheitern der Verhandlungen
zwischen Minister Einem und Ihnen hinsichtlich Inhalt, zeitlicher Planung und
Finanzierung für die laufende Legislaturperiode
konkret aus?
2. In welcher Form ist die Technologiepolitik der Bundesregierung einerseits mit den
Bundesländern und andererseits mit den unterschiedlichen EU - Initiativen abgestimmt?
3. Wo liegen die Schwerpunkte der Technologiepolitik für die laufende Legislaturperiode?
4. Gibt es mittelfristige Technologiekonzepte seitens Ihres Ministeriums, die auch Planungen
für die nächsten Legislaturperioden enthalten?
5. Welche konkreten Schritte wurden bis jetzt unternommen, um die Finanzierung der
zugesagten zweiten und dritten Technologiemilliarde zu garantieren?
6. Da selbst eine zweite und dritte Technologiemilliarde nicht ausreichten, um den
derzeitigen Forschungs- und Entwicklungsanteil von 1,49 Prozent am BIP auf
europäisches Niveau anzuheben sind weitere Maßnahmen notwendig. Welche zusätzliche
Maßnahmen haben Sie in diesem Zusammenhang geplant?
7. Welche Auswirkungen erwarten Sie für die österreichische Wirtschaft, sollte es zu keiner
Anhebung des Forschungs - und Entwicklungsanteils kommen? Sind konkrete Programme
gefährdet?
8. In welcher Form erfolgt derzeit die Koordination der Forschungs - und
Entwicklungsaktivitäten zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr?
9. Die beiden Großforschungsprojekte Eurocryst und Austron beruhen auf umfassenden
Studien, wobei vorgesehen war, daß Österreich maximal ein Drittel der Finanzierung
übernimmt. Besteht seitens der EU, die den Großteil der Finanzierung leisten soll, ein
Interesse an diesen beiden Projekten?
10. Werden seitens der österreichischen Bundesregierung Schritte unternommen, um das EU -
weite Interesse an diesen beiden Projekten zu fördern?
11. Gibt es bereits konkrete Finanzierungszusagen von Seiten der EU? Wenn nein, was
unternehmen Sie, um derartige Zusagen zu erhalten?
12. Wurde seitens der Bundesregierung für die Aufbringung von einem Drittel der
Projektkosten vorgesorgt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?