3796/J XX.GP
des Abgeordneten Petrovic, Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Wahlkampfleiter Waldner
Dr. Wolfgang Waldner ist Leiter des Österreichischen Kulturinstitutes in New York. Seit
Herbst vergangenen Jahres leitet er den Wahlkampf des amtierenden Bundespräsidenten
Dr. Thomas Klestil.
Informationen des Außenamtes zu Folge wurde Dr. Wolfgang Waldner für die Zeit des
derzeit laufenden Wahlkampfes um den Bundespräsidenten, in seiner Funktion als
Kulturinstitutsleiters bei vollen Bezügen karenziert. Die Rechtsgrundlage für ein derartiges
Vorgehen - einen Wahlkampfleiter bei vollen Bezügen in Karenz zu schicken - ist nicht
gegeben, da ein „öffentliches Interesse“ an der im Interesse eines Kandidaten gelegenen
Wahlkampf - Führung nicht besteht. Jedenfalls aber müßte hinsichtlich der öffentlich
behaupteten „Refundierung“ der Kosten aktenmäßige Aufzeichnungen im Außenministerium
vorliegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es üblich, Spitzendiplomaten während eines laufenden Dienstvertrages mit
politischen Aufgaben zu betrauen?
2. Ist die Position eine Kulturinstitutsleiters so beschaffen, daß eine längere Abwesenheit
in Kauf genommen werden kann?
3. Welchen Arbeitsplatz hat Herr Dr. Waldner zur Zeit?
4. Wie lautet der offizielle Antrag auf Karenzierung?
5. Wer hat die Karenzierungsentscheidung getroffen?
6. Wer hat die positive Entscheidung über die Karenzierung Dr. Waldners getroffen?
7. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung über die Karenzierungsbedingungen?
8. Seit wann ist der Leiter des
österreichischen Kulturinstitutes in New York karenziert?
9. Bis wann gilt diese "Karenzierung“?
10. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese „Karenzierung“ (exakte
Gesetzesbestimmung aufführen!)
11. Stimmt es, daß Dr. Wolfgang Waldner für diese Zeit seine Bezüge als Leiter des
Kulturinstitutes in New York weiter erhält?
12. Erhält er darüberhinaus die in derartigen Funktionen üblichen Auslandszulagen?
13. Erhält er während seiner Karenzierung, andere Formen von Entgelten und Spesen?
14. Auf welche Höhe belaufen sich die Bruttobezüge sowie die Zulagen und Zuschüsse
Dr. Wolfgang Waldners in dieser Funktion?
15. Auf welcher Rechtsgrundlage findet die Karenzierung Dr. Wolfgang Waldners bei
vollen Bezügen zum Zweck der Wahlkampfleitung für Dr. Thomas Klestils statt?
16. Wer nimmt in der Zwischenzeit die Geschäfte des Leiters des Kulturinstitutes in New
York wahr?
17. Wird diese Vertretung finanziell abgegolten?
18. Wenn ja: Welche Mehrkosten entstehen dem Außenministerium dadurch?
19. Von wann datieren die Akten, die diese „Karenzierung“ gestatten ?
a) Welche Abteilungen des Außenministeriums waren damit befaßt ?
b) Welche Entscheidungen wurden getroffen und
d) auf Basis welcher Gesetztesbestimmungen ?
e) wurden die Bestimmungen des § 74 bzw. des §75 Beamten - Dienstrechtsgesetz
eingehalten ? Wenn nein, warum nicht?
20. Haben Sie, Herr Außenminister, Modalitäten bezüglich der Rückzahlung der Bezüge
des Leiters des österreichischen Kulturinstitutes in New York, der derzeit den
Wahlkampf Dr. Klestils leitet, mit dem Bundespräsidenten in einer schriftlichen
Abmachung festgehalten?
21. Wenn ja: Wann ist diese schriftliche Vereinbarung getroffen worden und in welcher
Form und Höhe erfolgt die Rückzahlung?
22. Wer hat die Verpflichtung zur Zurückzahlung übernommen?
23. Trifft die Rückzahlungsvereinbarung auch auf die Aufwandsentschädigungen und
Entgelte, die Diplomaten im auswärtigen Dienst erhalten, zu?
24. Sind derartige Rückzahlungen bereits erfolgt und welche Höhe haben die erfolgten
Rückzahlungen zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung erreicht?
25. Auf welcher Rechtsgrundlage findet diese Rückzahlung der Bezüge eines
Spitzendiplomaten durch einen im Wahlkampf befindlichen amtierenden
Bundespräsidenten und Staatsbürger statt ?
26. Erachten Sie es nicht als eine Verzerrung der Voraussetzungen für eine demokratische
Wahl, wenn Bedingungen, die nur im Verwaltungsbereich bestehen in dieser Weise
wahrgenommen werden? Wird darüberhinaus nicht für eine ungleichbehandlung der
Kandidaten gesorgt?
27. Wurden Beamte/Beamtinnen des Außenamtes zum Zwecke der
Wahlkampfunterstützung der anderen KandidatInnen karenziert ?
28. Wurden für den ersten Präsidentschaftswahlkampf Dr. Thomas Klestils
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außenministeriums freigestellt?
29. Wenn ja, wieviele und um welche hat es sich damals gehandelt?
30. Auf welcher Rechtsgrundlage geschah das damals und wurden diese ebenfalls bei
vollen Bezügen karenziert?
31. Wer hat damals die Geschäfte des Kulturinstitutes in New York in Vertretung Dr.
Waldners geleitet?
32. Wie hoch waren die Mietkosten für die Dienstwohnung Dr. Waldners im Zeitraum,
da er für den ersten Wahlkampf Dr. Thomas Klestils in Österreich freigestellt wurde
und wann und von wem wurden diese Kosten refundiert?