3799/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Ehrung für Dr. Heinrich Gross
Dem Psychiater und Buthanasieexperten Dr. Heinrich Gross, gegen den die
Staatsanwaltschaft Wien derzeit wegen Verdacht auf Mord ermittelt, wurde vor Jahren
offensichtlich das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Forschung 1. Klasse verliehen. Dies,
obwohl Dr. Gross in einem Volksgerichtsprozeß im Jahr 1950 wegen Beteiligung an der
Kindereuthanasie angeklagt, in erster Instanz verurteilt und das Urteil nur wegen eines
Formalfehlers aufgehoben worden ist, und in der Folge eine neuerliche Anklage gegen Dr.
Gross nur an dem Umstand gescheitert ist, daß die Anklagebehörde in den Dr. Gross zur
Last gelegten Verbrechen nur das Faktum des (verjährten) Totschlags gegeben sah. Die
Republik hat somit eine Person geehrt, gegen die von seiten der Anklagebehörde immer der
Verdacht des (verjährten) Totschlags gegeben war und die wegen ihrer Beteiligung an der
Kindereuthanasie auch mehrmals im Zentrum öffentlicher Diskussionen war.
Dr. Gross bat außerdem unseres Wissens mit den Gehirnpräparaten der ermordeten Kinder
wissenschaftliche Forschung betrieben und auch versucht, seine Habilitationsschrift auf
diese Arbeiten zu stutzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Ist es richtig, daß Dr. Gross mit dem Ehrenkreuz für Wissenschaft und Forschung 1.
Klasse ausgezeichnet worden ist?
2). Wann, von welchem Wissenschaftsminister und aus welchen Gründen wurde Dr. Gross
für diese Ehrung vorgeschlagen?
3). Hat Dr. Gross andere bzw. weitere Auszeichnungen für seine wissenschaftliche Arbeit
erhalten? Welche Auszeichnungen und für
welche Arbeiten?
4). Hat Dr. Gross für wissenschaftliche Arbeiten, die sich auf seine Euthanasietätigkeit
bzw. seinen Zugang zu den Gehirnpräparaten gestützt haben, von seiten des
Bundesministeriums jemals irgendeine Form von Unterstützung erhalten? Wenn ja, welche?
5). Hat sich Dr. Gross im Rahmen seiner akademischen Tätigkeit auf entsprechende
Arbeiten gestützt bzw. die Gehirnpräparate dafür verwendet?
6). Gibt es eine Möglichkeit, Dr. Gross das ihm zugesprochene Ehrenzeichen der Republik
wieder abzuerkennen? Wenn ja, welche und wollen Sie diese Möglichkeit gegenüber
Dr. Gross nutzen?
7). Werden Sie eine öffentliche Erklärung abgeben, die zumindest gegenüber den Opfern
der Kindereuthanasie bzw. ihren Hinterbliebenen diese Ehrung der Republik relativiert
bzw. eine Entschuldigung beinhaltet?