3799/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Ehrung für Dr. Heinrich Gross

Dem Psychiater und Buthanasieexperten Dr. Heinrich Gross, gegen den die

Staatsanwaltschaft Wien derzeit wegen Verdacht auf Mord ermittelt, wurde vor Jahren

offensichtlich das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Forschung 1. Klasse verliehen. Dies,

obwohl Dr. Gross in einem Volksgerichtsprozeß im Jahr 1950 wegen Beteiligung an der

Kindereuthanasie angeklagt, in erster Instanz verurteilt und das Urteil nur wegen eines

Formalfehlers aufgehoben worden ist, und in der Folge eine neuerliche Anklage gegen Dr.

Gross nur an dem Umstand gescheitert ist, daß die Anklagebehörde in den Dr. Gross zur

Last gelegten Verbrechen nur das Faktum des (verjährten) Totschlags gegeben sah. Die

Republik hat somit eine Person geehrt, gegen die von seiten der Anklagebehörde immer der

Verdacht des (verjährten) Totschlags gegeben war und die wegen ihrer Beteiligung an der

Kindereuthanasie auch mehrmals im Zentrum öffentlicher Diskussionen war.

Dr. Gross bat außerdem unseres Wissens mit den Gehirnpräparaten der ermordeten Kinder

wissenschaftliche Forschung betrieben und auch versucht, seine Habilitationsschrift auf

diese Arbeiten zu stutzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1). Ist es richtig, daß Dr. Gross mit dem Ehrenkreuz für Wissenschaft und Forschung 1.

Klasse ausgezeichnet worden ist?

2). Wann, von welchem Wissenschaftsminister und aus welchen Gründen wurde Dr. Gross

für diese Ehrung vorgeschlagen?

3). Hat Dr. Gross andere bzw. weitere Auszeichnungen für seine wissenschaftliche Arbeit

erhalten? Welche Auszeichnungen und für welche Arbeiten?

4). Hat Dr. Gross für wissenschaftliche Arbeiten, die sich auf seine Euthanasietätigkeit

bzw. seinen Zugang zu den Gehirnpräparaten gestützt haben, von seiten des

Bundesministeriums jemals irgendeine Form von Unterstützung erhalten? Wenn ja, welche?

5). Hat sich Dr. Gross im Rahmen seiner akademischen Tätigkeit auf entsprechende

Arbeiten gestützt bzw. die Gehirnpräparate dafür verwendet?

6). Gibt es eine Möglichkeit, Dr. Gross das ihm zugesprochene Ehrenzeichen der Republik

wieder abzuerkennen? Wenn ja, welche und wollen Sie diese Möglichkeit gegenüber

Dr. Gross nutzen?

7). Werden Sie eine öffentliche Erklärung abgeben, die zumindest gegenüber den Opfern

der Kindereuthanasie bzw. ihren Hinterbliebenen diese Ehrung der Republik relativiert

bzw. eine Entschuldigung beinhaltet?