3803/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Umgang mit Preisermäßigungen von Schulfotografen

In vielen Schulen kommen immer wieder Schulfotografen, um Klassenfotos und Fotos von

einzelnen Kindern zu machen, ohne daß die Eltern vorher darüber befragt wurden, ob sie dem

überhaupt zustimmen. Dennoch kaufen die meisten Eltern, auch aufgrund des sozialen

Druckes, dem die Kinder ausgesetzt sind, meist diese Klassenfotos bzw. Einzelfotos ihrer

Kinder. Nicht immer erhalten sie diese zum billigstmöglichen Preis, wie ein

niederösterreichischer Lehrer den Grünen in einem Brief mitteilte.

Ich bin Lehrer und bin letztes Jahr zufällig dahintergekommen, daß Schulfotografen

10% der Einnahmen an die Schule rückvergüten. Ein Kollege, mit dem ich darüber

gesprochen habe, hat mir mitgeteilt, daß an seiner Schule die Klassenfotos usw. für die

Kinder eben um 10% billiger sind. Andere Schulen zahlen das Geld in die Klassenkasse.

An einer Schule, der ich im vergangenen Jahr kurzzeitig dienstzugeteilt war, werden um

das Geld Geburtstagsgeschenke für Lehrer (!!) angekauft. Meine Stammschule

"verfrißt“ das Geld nach der Weihnachtskonferenz! Schon im vergangenen Jahr bin ich

deswegen nicht zur Weihnachtsfeier gegangen und ich war heute auch wieder nicht dort,

weil mir wahrscheinlich jeder Bissen im Hals steckengeblieben wäre.

„Verfressen“ wurden von den LehrerInnen im übrigen rund 5.000,-, es wurden also Fotos im

Wert von etwa 50.000,- von den Eltern angekauft.

Es kann in diesem Zusammenhang wohl nur eine Lösung geben: Jegliche Ermäßigung muß

direkt an die Eltern oder Kinder weitergegeben werden. Die Ermäßigung für

Geburtstagsgeschenke für Lehrer auszugeben oder die Weihnachtsfeier der Lehrer daraus zu

bezahlen, ist abzulehnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Ist es dem Unterrichtsministerium bekannt, daß teilweise Schulfotografen 10% ihrer

Einnahmen der Schule rückvergüten?

2) Halten Sie es für legitim, daß aus dieser Rückvergütung Geburtstagsgeschenke für Lehrer

oder die Weihnachtsfeier bestritten werden?

3) Gibt es klar Richtlinien für den Umgang mit Provisionen?

4) Wird der Umgang mit Provisionen seitens des Ministeriums überprüft?

5) Wird die Ministerin in dieser Hinsicht eine klare Anweisung an die Schulen geben?