3815/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Kunstwerke, die ab 13. März 1938 in staatlichen Besitz übergegangen sind

und nach der Befreiung Österreichs 1945 überhaupt nicht an ursprüngliche Besitzer

(Besitzer vor dem 13. März 1938) rückgestellt wurden, oder deren ursprüngliche

Besitzer unter dem tatsächlichem Wert und/oder nur unter bestimmten Bedingungen

entschädigt wurden

Seit einigen Jahren läuft auf internationaler Ebene eine Diskussion über die

wirtschaftlichen Schäden der NS - Opfer. Da Österreich eine große Zahl von Opfern zu

beklagen hat, die enteignet, vertrieben oder ermordet wurden, ist diese Frage auch

für die Republik Österreich aktuell. Immer öfter wird die Frage nach der

Quantifizierung und Qualifizierung der Schäden der NS - Opfer gestellt. In diesem

Zusammenhang ist auch die mangelhafte bzw. überhaupt unterlassene

Entschädigung der beraubten Opfer durch die Republik Österreich und andere

Nutznießer der NS - Politik zu diskutieren.

Zuletzt wurden in einer Serie der Tageszeitung „Der Standard“ einige

aufsehenerregende Vorgänge in diesem Zusammenhang bekannt. Am 5.3.1998 hat

die US - Tageszeitung „Boston Globe“ und am 7.3.1998 auch die US - Tageszeitung

„New York Times“ über diese Vorgänge berichtet. Es ist evident, daß sich zahlreiche

enteignete oder abgepreßte Werke nach wie vor im Bundesbesitz befinden bzw die

Republik Österreich durch Verkauf oder Verwertung Profit aus den Schäden der NS -

Opfer gezogen hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Welche Kunstwerke gingen ab 13. März 1938 in den Besitz von Rechtsträgern

über, an deren Stelle nach 1945 die Republik Österreich getreten ist?

2. Welche Kunstwerke wurden ab 1945 den ursprünglichen Besitzern (Besitzer vor

dem 13. März 1938) oder deren Erben rückgestellt?

3. Wurden seitens der Republik Österreich eventuell Bedingungen an die

Rückgabe geknüpft? Wenn ja, welche?

4. Wenn die ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. M.ärz 1938) entschädigt

wurden, in welcher Höhe wurde jeweils entschädigt, bzw. in welchem Verhältnis

stand die Entschädigung zum tatsächlichen Wert? Falls Gutachten vorliegen,

bitten wir um deren Beilage.

5. Wieviele und welche der ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. März

1938), stellten nach dem Krieg keine Ansprüche?

8. Wieviele und welche Werke wurden bisher nicht beansprucht?

7. Was unternahm die Republik Österreich bisher, um die ursprünglichen Besitzer

(Besitzer vor dem 13. März 1938), bzw. deren Erben ausfindig zu machen?

8. Was planen Sie in Zukunft um ursprüngliche Besitzer (Besitzer vor dem 13. März

1938) bzw. deren Erben ausfindig zu machen?

9. Wieviele und welche Werke wurden bisher nicht mehr aufgefunden?

10. Was unternahm die Republik bisher, um diese Werke aufzufinden?

11. Was planen Sie in Zukunft, um diese Werke aufzufinden?

12. Wieviele und welche Kunstwerke wurden ab 13. März 1938 bis zum Ende der

NS - Zeit in Österreich „wild“ enteignet, also von Einzelpersonen oder Gruppen

den Besitzern gestohlen, abgenommen oder abgepreßt?

13. Wieviele und welche derartigen Vorgänge sind amtsbekannt?

14. Gingen aus solchen Vorgängen Kunstwerke in den Besitz der Rechtsträger

über, an deren Stelle nach 1945 die Republik Österreich getreten ist?

15. Gingen derart „wild“ enteignete Kunstwerke nach der NS - Zeit direkt, z.B. von

privaten „Enteignern“, in den Besitz der Republik Österreich über?

18. Wieviele und welche „wild“ enteigneten Kunstwerke wurden ab 1945 den

ursprünglichen Besitzern (Besitzer vor dem 13. März 1938) oder deren Erben

rückgestellt?

17. Wurden an die Rückgabe seitens der Republik Österreich eventuell

Bedingungen geknüpft? Wenn ja, welche?

18. Wenn die ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938) der „wild“

enteigneten Kunstwerke entschädigt wurden, in welcher Höhe wurde jeweils

entschädigt, bzw. in welchem Verhältnis stand die Entschädigung zum

tatsächlichen Wert? Falls Gutachten vorliegen, bitten wir um deren Beilage.

19. Wieviele und welche ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938)

der ‚wild“ enteigneten Kunstwerke stellten nach dem Krieg keine Ansprüche?

20. Wieviele und welche Werke wurden bisher nicht beansprucht?

21. Was unternahm die Republik Österreich bisher, um die ursprünglichen Besitzer

(Besitzer vor dem 13. März 1938), bzw. deren Erben ausfindig zu machen?

22. Was planen Sie in Zukunft, um ursprüngliche Besitzer (Besitzer vor dem 13.

März 1938) bzw. deren Erben ausfindig zu machen?

23. Wieviele und welche „Wild“ enteigneten Werke wurden nicht mehr aufgefunden.

Was unternahm die Republik bisher, um diese Werke aufzufinden?

24. Was planen Sie in Zukunft, um diese Werke aufzufinden?

25. Falls nicht alle Fragen beantwortbar sind, stellt sich die Frage, seit wann ihrem

Ministerium bzw. untergeordneten Stellen Unklarheiten bzw. Unrecht - wenn

auch nur im moralischen Sinne - im Zusammenhang mit den in Frage

kommenden Werken im Bundesbesitz bekannt waren?

26. Gibt es dazu Dokumente bzw. Schriftverkehr? Wenn ja, bitten wir um Beilage der

Unterlagen.

27. Welche grundsätzlichen Entscheidungen über die weitere Vorgangsweise der

Republik Österreich im Zusammenhang mit Unklarheiten bzw. Unrecht - wenn

auch nur im moralischen Sinne - mit den in Frage kommenden Werken im

Bundesbesitz wurden seitens der Republik bisher getroffen?

28. Was planen Sie zu unternehmen, um das bestehende Unrecht auszugleichen?

Welche Dienststellen haben Sie bisher mit diesen Angelegenheiten befaßt?

Welche konkreten Fortschritte sind diesbezüglich von Ihrem Ministerium und

den untergeordneten Dienststellen bisher zu berichten?

29. Gibt es einen konkreten Zeitplan? Wie lautet dieser?

30. Gab es bisher eine systematische Erforschung der Kunstwerke, die ab 13. März

1938 in den Besitz der Rechtsträger übergegangen sind, an deren Stelle nach

1945 die Republik Österreich getreten ist?

31. Gab es bisher eine systematische Erforschung der Kunstwerke, die ab 13. März

1938 „wild“ enteignet, also von Einzelpersonen oder Gruppen den Besitzern

gestohlen, abgenommen oder abgepreßt wurden?

32. Falls es bisher keine solche Erforschung gab, planen Sie diese in die Wege zu

leiten?

33. Wenn ja, welches Budget stellen Sie dafür bereit?

34. Welche personelle Ausstattung sehen Sie für eine solche Expertengruppe vor?

35. Wieviele Experten planen Sie einzusetzen?

36. Wie wird die Unabhängigkeit einer solchen Expertengruppe gesichert?

37 Planen Sie Mitarbeiter der Sammlungen in Bundesbesitz in einer solchen

Expertengruppe zu beschäftigen?

38. Planen Sie auch Experten aus dem Ausland in einer solchen Expertengruppe zu

beschäftigen?

39. Wem gegenüber darf/muß eine solche Expertengruppe berichten?

40. Planen Sie die Ergebnisse auch als Teil des Kulturberichts zu veröffentlichen?

41. Planen Sie die Ergebnisse auch dem Nationalrat zu berichten? Wenn ja, in

welchem Umfang?

42. Seit wann werden die Daten über Kunstwerke in Bundesbesitz erfaßt?

43. Welche Daten wurden bisher erfaßt? Wie werden diese überprüft?

44. Welche Konsequenzen wurden bisher aus auftretenden Unklarheiten über

Besitzer, bzw. Vorbesitzer gezogen?

45. Wurden bisher solche Unklarheiten über Besitzer, bzw. Vorbesitzer Ihrem

Ministerium, bzw. seinen untergeordneten Stellen zur Kenntnis gebracht?

46. Wieviele und welche der in oben angeführten Fragen angesprochenen

Kunstwerke wurden wann an wen und zu welchem Preis weiterveräußert bzw.

eingetauscht?

47. Welche sonstigen Erlöse durch die Verwertung von Rechten aus den in den

oben angeführten Fragen angesprochenen Kunstwerken wurden seitens der

Republik Österreich lukriert?

48. Was planen Sie im Zusammenhang mit heute nicht mehr eruierbaren

ursprünglichen Besitzern (Besitzer vor dem 13. März 1938) der in den obigen

angeführten Fragen angesprochenen kunstwerken zu unternehmen?