3816/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Krankenscheine für studierende Kinder
Für den Nachweis ob der Bezug einer Familienbeihilfe für studierende Kinder gerechtfertigt
ist, muß dem Finanzamt jährlich eine Inskriptionsbescheinigung und eine
Studienerfolgsbescheinigung vorgelegt werden. Der diesbezügliche Bescheid muß dann dem
Arbeitgeber zwecks Auszahlung eventueller Familienzuschläge vorgelegt werden. Der
Arbeitgeber ist aber damit noch nicht berechtigt auch einen Krankenschein für das Kind
auszustellen; dazu bedarf es einer Ermächtigung der zuständigen Gebietskrankenkasse. Für
diese reicht aber offensichtlich der Bescheid des Finanzamtes nicht aus, es müssen wieder
alle Unterlagen vorgelegt werden.
Die Tiroler GKK hat sich angeblich darauf EDV - mäßig eingestellt, diese Unterlagen direkt
vom Finanzamt überspielt zu bekommen. Angeblich erfolgt ein solcher Austausch mangels
entsprechender EDV - Ausstattung derzeit nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Entspricht der oben beschriebene Ablauf der derzeitigen Rechtslage?
2. Wird dieser Ablauf von allen Gebietskrankenkassen und Finanzämtern in gleicher
Weise eingehalten, oder gibt es unterschiedliche Handhabungen, wenn ja welche?
3. Würde ein Datenaustausch zwischen Finanzamt und GKK ihrer Meinung nach dem
Datenschutz gerecht werden?
4. Wie hoch beziffern Sie die Kosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der bei
den Finanzämtern durch diese Regelung
entsteht?
5 Können Sie Sich eine geänderte Regelung vorstellen, welche sowohl den
Behördenapparat entlastet, als auch die betroffenen ArbeitnehmerInnen vor unnötigen
Behördenwegen schützt?