3816/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Krankenscheine für studierende Kinder

Für den Nachweis ob der Bezug einer Familienbeihilfe für studierende Kinder gerechtfertigt

ist, muß dem Finanzamt jährlich eine Inskriptionsbescheinigung und eine

Studienerfolgsbescheinigung vorgelegt werden. Der diesbezügliche Bescheid muß dann dem

Arbeitgeber zwecks Auszahlung eventueller Familienzuschläge vorgelegt werden. Der

Arbeitgeber ist aber damit noch nicht berechtigt auch einen Krankenschein für das Kind

auszustellen; dazu bedarf es einer Ermächtigung der zuständigen Gebietskrankenkasse. Für

diese reicht aber offensichtlich der Bescheid des Finanzamtes nicht aus, es müssen wieder

alle Unterlagen vorgelegt werden.

Die Tiroler GKK hat sich angeblich darauf EDV - mäßig eingestellt, diese Unterlagen direkt

vom Finanzamt überspielt zu bekommen. Angeblich erfolgt ein solcher Austausch mangels

entsprechender EDV - Ausstattung derzeit nicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Entspricht der oben beschriebene Ablauf der derzeitigen Rechtslage?

2. Wird dieser Ablauf von allen Gebietskrankenkassen und Finanzämtern in gleicher

Weise eingehalten, oder gibt es unterschiedliche Handhabungen, wenn ja welche?

3. Würde ein Datenaustausch zwischen Finanzamt und GKK ihrer Meinung nach dem

Datenschutz gerecht werden?

4. Wie hoch beziffern Sie die Kosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der bei

den Finanzämtern durch diese Regelung entsteht?

5 Können Sie Sich eine geänderte Regelung vorstellen, welche sowohl den

Behördenapparat entlastet, als auch die betroffenen ArbeitnehmerInnen vor unnötigen

Behördenwegen schützt?