3817/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend Krankenstand während Schulungen

Für Krankenstände von Personen, welche vom AMS eine Schulung vermittelt

bekommen, kommt für die ersten drei Tage das AMS auf, die weiteren Tage werden

von der GKK bezahlt.

In der Praxis führen diese finanziellen Nachteile für die Betroffenen angesichts der

geringen Höhe der Ersatzleistungen zu echten Existenzproblemen. Neben den

Fixkosten bleibt den Betroffen oft nur wenig zum alltäglichen Leben, des weiteren

haben sie oft finanzielle Verpflichtung deren Nichteinhaltung beziehungsweise nur

verspätete Zahlung zu überproportionalen Konsequenzen für die Betroffenen führt.

Es ist daher wesentlich, daß gerade Personen mit geringen finanziellen Mitteln über

diese sicher zum vorgesehenen Zeitpunkt verfügen. Dies scheint im Falle einer

Krankheit während einer Schulungsmaßnahme derzeit nicht gewährleistet zu sein

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. In welchem Zeitraum werden vom AMS Taggelder an die betroffenen Personen

ausbezahlt

bei Krankheit in der ersten Monatshälfte

bei Krankheit in der zweiten Monatshälfte ?

2. Sind ihnen Fälle bekannt, in denen das Krankengeld erst im übernächsten Monat

ausgezahlt wurde, und wie sind solche Fälle zu begründen und vor allem wie sind

sie in Zukunft zu vermeiden?

3. Ist die Zusammenarbeit zwischen AMS und GKK in diesem Zusammenhang

optimal, oder können Verbesserungen erzielt werde, wenn ja in welcher Form ?

4. Sind Sie darüber informiert, daß es im AMS Wien im Jänner angeblich zu

mehreren Fehlüberweisungen in diesem Zusammenhang kam, wie sind diese zu

erklären, und wie in Zukunft zu vermeiden?

5. Gibt es ähnliche, angebliche Umstellungsprobleme auch in anderen

Bundesländern, beziehungsweise wie können sie auf Grund der negativen

Erfahrungen in Wien vermieden werden?

6. Welche Möglichkeit haben Betroffene, ihnen durch verspätete Überweisung

entstehende zusätzliche Kosten geltend zu machen ?