3817/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Krankenstand während Schulungen
Für Krankenstände von Personen, welche vom AMS eine Schulung vermittelt
bekommen, kommt für die ersten drei Tage das AMS auf, die weiteren Tage werden
von der GKK bezahlt.
In der Praxis führen diese finanziellen Nachteile für die Betroffenen angesichts der
geringen Höhe der Ersatzleistungen zu echten Existenzproblemen. Neben den
Fixkosten bleibt den Betroffen oft nur wenig zum alltäglichen Leben, des weiteren
haben sie oft finanzielle Verpflichtung deren Nichteinhaltung beziehungsweise nur
verspätete Zahlung zu überproportionalen Konsequenzen für die Betroffenen führt.
Es ist daher wesentlich, daß gerade Personen mit geringen finanziellen Mitteln über
diese sicher zum vorgesehenen Zeitpunkt verfügen. Dies scheint im Falle einer
Krankheit während einer Schulungsmaßnahme derzeit nicht gewährleistet zu sein
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welchem Zeitraum werden vom AMS Taggelder an die betroffenen Personen
ausbezahlt
bei Krankheit in der ersten Monatshälfte
bei Krankheit in der zweiten Monatshälfte ?
2. Sind ihnen Fälle bekannt, in denen das Krankengeld erst im übernächsten Monat
ausgezahlt wurde, und wie sind solche Fälle zu begründen und vor allem wie sind
sie in Zukunft zu vermeiden?
3. Ist die Zusammenarbeit zwischen AMS und GKK in diesem Zusammenhang
optimal, oder können Verbesserungen erzielt werde, wenn ja in welcher Form ?
4. Sind Sie darüber informiert, daß es im AMS Wien im Jänner angeblich zu
mehreren Fehlüberweisungen in diesem Zusammenhang kam, wie sind diese zu
erklären, und wie in Zukunft zu
vermeiden?
5. Gibt es ähnliche, angebliche Umstellungsprobleme auch in anderen
Bundesländern, beziehungsweise wie können sie auf Grund der negativen
Erfahrungen in Wien vermieden werden?
6. Welche Möglichkeit haben Betroffene, ihnen durch verspätete Überweisung
entstehende zusätzliche Kosten geltend zu machen ?