3820/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend personeller Kahlschlag bei der Österreichischen Bundesforste AG

Im Dezember 1997 wurde angeblich das vom Vorstand der Österreichischen Bundesforste

AG vorgelegte Unternehmenskonzept einstimmig, d.h. auch mit den Stimmen der

Arbeitnehmer - Vertreter, angenommen.

Immer wieder erhalten wir Informationen von Menschen, die vom personellen Kahlschlag

bei der ÖBF AG betroffen sind. Hierbei ist von „Angst am Arbeitsplatz“ ebenso die Rede

wie davon, daß die Leute von der Betriebsführung unter Druck gesetzt werden und von der

Interessensvertretung im Stich gelassen wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Warum gehen Sie in Ihrer Anfrage - Beantwortung 3370/AB mit keinem Wort auf die

Frage 6 ein, ob es stimme, daß sich der Vertreter des Finanzministeriums bei der

Zustimmung zum Unternehmenskonzept und „Sozialplan“ der ÖBF AG durch das

Landwirtschaftsministerium vertreten lassen wolle? Stimmt es, daß der Vertreter des

Finanzministeriums nun doch anwesend war und dem Unternehmenskonzept sowie

"Sozialplan“ zugestimmt hat?

2. Ist es richtig, daß von der Betriebsleitung Druck ausgeübt und damit gedroht wurde, daß

Kündigungen von unter 50 - jährigen Angestellten erfolgen würden, sollte der

Zentralbetriebsrat nicht zustimmen?

3. Ist es richtig, daß der Zentralbetriebsratsvorsitzende der finanziellen Bedeckung des

„Sozialplanes“ und damit den Frühkarenzierungen ohne demokratische Vorerhebung bei

der Belegschaft zustimmte?

4. Stimmt es, daß der Zentralbetriebsratsvorsitzende und steirische

Landarbeiterkammerpräsident, der dem „Sozialplan“ zustimmte, zukünftig in der ÖBF

AG einen leitenden Posten in der Jagdverwaltung bekommen soll?

5. Sind Ihnen die Aussagen des Betriebsrates Pachler (ORF - Interview am 15.1.98) über das

Betriebsklima (insbesondere über Verweise als Vorstufe der Kündigung und Angst am

Arbeitsplatz) in der ÖBF AG bekannt? Wenn ja wie ist diese Vorgangsweise zu

rechtfertigen?