3821/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Tierhaltung in aufgelassenen Bauernhöfen
In der Nacht vom 4. zum 5.Februar d.J. brannte ein Bauernhof in Aspangberg/ St.Peter
(Bezirk Neunkirchen) ab. 55 Schafe sind dabei verendet. Es wird nicht zu vermeiden sein,
daß Menschen oder Tiere bei Brandkatastrophen ums Leben kommen. In diesem konkreten
Fall hätte aber auch niemand helfen können, weil der Bauernhof unbewohnt war und die
Schafe nur dort eingestellt waren.
Es sind aber nicht nur Brände, die eine menschliche Betreuung der Tiere erforderlich
machen. Geburtskomplikationen, Feststecken in Zäunen udgl. sind nur einige der Ursachen,
die zum qualvollen Sterben von Tieren führen können.
Die derzeitige Entwicklung in der Landwirtschaft geht in Richtung immer größerer
Betriebseinheiten. Die aufgelassenen Bauernhöfe werden zunehmend auch für die
Tierhaltung verwendet. In diesem Zusammenhang werden immer wieder Fälle von grober
Vernachlässigung bekannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist das Halten von Tieren auf Betrieben, die nicht mehr bewirtschaftet werden, erlaubt?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter welchen nicht?
2. Wie weit darf ein Stall vom bewirtschafteten Bauernhof entfernt sein bzw. welche
Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Betreuung der Tiere sicherzustellen?
3. Inwiefern wird die Betreuung der Tiere auch in den Förderungskriterien sichergestellt?