3821/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Tierhaltung in aufgelassenen Bauernhöfen

In der Nacht vom 4. zum 5.Februar d.J. brannte ein Bauernhof in Aspangberg/ St.Peter

(Bezirk Neunkirchen) ab. 55 Schafe sind dabei verendet. Es wird nicht zu vermeiden sein,

daß Menschen oder Tiere bei Brandkatastrophen ums Leben kommen. In diesem konkreten

Fall hätte aber auch niemand helfen können, weil der Bauernhof unbewohnt war und die

Schafe nur dort eingestellt waren.

Es sind aber nicht nur Brände, die eine menschliche Betreuung der Tiere erforderlich

machen. Geburtskomplikationen, Feststecken in Zäunen udgl. sind nur einige der Ursachen,

die zum qualvollen Sterben von Tieren führen können.

Die derzeitige Entwicklung in der Landwirtschaft geht in Richtung immer größerer

Betriebseinheiten. Die aufgelassenen Bauernhöfe werden zunehmend auch für die

Tierhaltung verwendet. In diesem Zusammenhang werden immer wieder Fälle von grober

Vernachlässigung bekannt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Ist das Halten von Tieren auf Betrieben, die nicht mehr bewirtschaftet werden, erlaubt?

Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter welchen nicht?

2. Wie weit darf ein Stall vom bewirtschafteten Bauernhof entfernt sein bzw. welche

Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Betreuung der Tiere sicherzustellen?

3. Inwiefern wird die Betreuung der Tiere auch in den Förderungskriterien sichergestellt?