3828/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Ofner, Dr. Graf und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Zahl und Erfolg von Rechtsmitteln in Zivil - und Strafverfahren

Aus Anlaß der kürzlich erfolgten Beschlußfassung im Nationalrat hinsichtlich der

sogenannten Wertgrenzennovelle 1997 richten die unterfertigten Abgeordneten

bezüglich der Anzahl und des Erfolges der in den vergangenen Jahren an die vier

Oberlandesgerichte bzw. an den Obersten Gerichtshof gerichteten Rechtsmittel die

folgende

ANFRAGE:

1. Wieviele Enderledigungen im Zivilverfahren im weitesten Sinne des Wortes sind

in den Jahren 1994, 1995 bzw. 1996 bei den Gerichtshöfen erster Instanz,

aufgegliedert nach den einzelnen Verfahrenssparten bzw. Entscheidungsarten

einerseits sowie nach den Sprengeln der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz

bzw. Innsbruck andererseits, ergangen?

2. Gegen wieviele dieser Entscheidungen sind - wieder sachlich bzw. örtlich

entsprechend aufgegliedert - Rechtsmittel an die Oberlandesgerichte erhoben

worden?

3. Welcher Erfolg ist diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, also wieviele

diesbezügliche Verfahren haben mit Bestätigung, bzw. Aufhebung bzw.

Abänderung der jeweiligen vorinstanzlichen Entscheidung geendet?

4. Wieviele ordentliche Rechtsmittel sind - wieder entsprechend sachlich bzw.

örtlich aufgegliedert - in den in Rede stehenden Jahren gegen Entscheidungen

der Gerichtshöfe erster Instanz einerseits bzw. der Oberlandesgerichte

andererseits an den Obersten Gerichtshof herangetragen worden?

5. Welcher Erfolg ist diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, also hinsichtlich

wievieler sind die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt bzw. aufgehoben

bzw. abgeändert worden?

6. Wieviele außerordentliche Rechtsmittel sind in den in Rede stehenden Jahren

aus den einzelnen Oberlandesgerichten an den Obersten Gerichtshof

herangetragen worden?

7. Wieviele dieser außerordentlichen Rechtsmittel sind vom Obersten Gerichtshof

angenommen worden?

8. Hinsichtlich wievieler der angenommenen außerordentlichen Rechtsmittel ist auf

Abänderung bzw. Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidung anerkannt

worden, also Erfolg im Sinne der jeweiligen Rechtsmittelwerber gegeben

gewesen?

9. Wieviele Personen sind in den genannten Jahren in Strafverfahren vor den

Gerichtshöfen erster Instanz, aufgegliedert nach Geschworenen - , Schöffen - bzw.

Einzelrichtersachen,in den vier Oberlandesgerichtssprengeln erstinstanzlich

verurteilt worden?

10. Wieviele der im Verfahren vor dem Einzelrichter in erster Instanz verurteilten

Personen haben - entsprechend zeitlich und örtlich aufgegliedert - Berufung

wegen Nichtigkeit an das jeweilige Oberlandesgericht erhoben?

11 Welcher Erfolg ist diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, hinsichtlich

wievieler ist mit Bestätigung, Aufhebung bzw. Abänderung der erstinstanzlichen

Entscheidungen vorgegangen worden?

12. Wieviele in erster Instanz im Verfahren vor Geschworenen -  bzw. Schöffen -

gerichten verurteilte Personen haben, entsprechend zeitlich und örtlich

aufgegliedert, das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten

Gerichtshof erhoben?

13. Welcher Erfolg ist diesen Nichtigkeitsbeschwerden beschieden gewesen, in

wievielen Fällen ist der Oberste Gerichtshof mit Bestätigung, Aufhebung bzw.

Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidungen vorgegangen?

14. Wieviele Beschwerden, zeitlich bzw. örtlich aufgegliedert, sind im Strafverfahren

von Beschuldigten im weitesten Sinne des Wortes an die Oberlandesgerichte

herangetragen worden?

15. Wievielen dieser Beschwerden ist Erfolg - aus der Sicht der jeweiligen

Antragsteller - beschieden gewesen?