3828/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Ofner, Dr. Graf und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Zahl und Erfolg von Rechtsmitteln in Zivil - und Strafverfahren
Aus Anlaß der kürzlich erfolgten Beschlußfassung im Nationalrat hinsichtlich der
sogenannten Wertgrenzennovelle 1997 richten die unterfertigten Abgeordneten
bezüglich der Anzahl und des Erfolges der in den vergangenen Jahren an die vier
Oberlandesgerichte bzw. an den Obersten Gerichtshof gerichteten Rechtsmittel die
folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Enderledigungen im Zivilverfahren im weitesten Sinne des Wortes sind
in den Jahren 1994, 1995 bzw. 1996 bei den Gerichtshöfen erster Instanz,
aufgegliedert nach den einzelnen Verfahrenssparten bzw. Entscheidungsarten
einerseits sowie nach den Sprengeln der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz
bzw. Innsbruck andererseits, ergangen?
2. Gegen wieviele dieser Entscheidungen sind - wieder sachlich bzw. örtlich
entsprechend aufgegliedert - Rechtsmittel an die Oberlandesgerichte erhoben
worden?
3. Welcher Erfolg ist diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, also wieviele
diesbezügliche Verfahren haben mit Bestätigung, bzw. Aufhebung bzw.
Abänderung der jeweiligen vorinstanzlichen Entscheidung geendet?
4. Wieviele ordentliche Rechtsmittel sind - wieder entsprechend sachlich bzw.
örtlich aufgegliedert - in den in Rede stehenden Jahren gegen Entscheidungen
der Gerichtshöfe erster Instanz einerseits bzw. der Oberlandesgerichte
andererseits an den Obersten Gerichtshof herangetragen worden?
5. Welcher Erfolg ist diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, also hinsichtlich
wievieler sind die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt bzw. aufgehoben
bzw. abgeändert worden?
6. Wieviele außerordentliche Rechtsmittel sind in den in Rede stehenden Jahren
aus den einzelnen Oberlandesgerichten an den Obersten Gerichtshof
herangetragen worden?
7. Wieviele dieser außerordentlichen Rechtsmittel sind vom Obersten Gerichtshof
angenommen worden?
8. Hinsichtlich wievieler der angenommenen außerordentlichen Rechtsmittel ist auf
Abänderung bzw. Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidung anerkannt
worden, also Erfolg im Sinne der jeweiligen Rechtsmittelwerber gegeben
gewesen?
9. Wieviele Personen sind in den genannten Jahren in Strafverfahren vor den
Gerichtshöfen erster Instanz, aufgegliedert nach Geschworenen - , Schöffen - bzw.
Einzelrichtersachen,in den vier Oberlandesgerichtssprengeln erstinstanzlich
verurteilt worden?
10. Wieviele der im Verfahren vor dem Einzelrichter in erster Instanz verurteilten
Personen haben - entsprechend zeitlich und örtlich aufgegliedert - Berufung
wegen Nichtigkeit an das jeweilige Oberlandesgericht erhoben?
11 Welcher Erfolg ist diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, hinsichtlich
wievieler ist mit Bestätigung, Aufhebung bzw. Abänderung der erstinstanzlichen
Entscheidungen vorgegangen worden?
12. Wieviele in erster Instanz im Verfahren vor Geschworenen - bzw. Schöffen -
gerichten verurteilte Personen haben, entsprechend zeitlich und örtlich
aufgegliedert, das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten
Gerichtshof erhoben?
13. Welcher Erfolg ist diesen Nichtigkeitsbeschwerden beschieden gewesen, in
wievielen Fällen ist der Oberste Gerichtshof mit Bestätigung, Aufhebung bzw.
Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidungen vorgegangen?
14. Wieviele Beschwerden, zeitlich bzw. örtlich aufgegliedert, sind im Strafverfahren
von Beschuldigten im weitesten Sinne des Wortes an die Oberlandesgerichte
herangetragen worden?
15. Wievielen dieser Beschwerden ist Erfolg - aus der Sicht der jeweiligen
Antragsteller - beschieden gewesen?