3842/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend das ehemalige Konzentrationslager Mauthausen

Seit einigen Jahren wird international über die Funktion, die Aufgaben und Arbeitsweisen

von Gedenkstätten in ehemaligen Konzentrationslagern intensiv diskutiert. Die

Überlebenden der Lager, die in den letzten Jahrzehnten als authentische Zeugen zur

Verfügung standen und die kollektive Erinnerung an die Konzentrationslager wachhielten,

können altersbedingt diese Arbeit immer weniger leisten. Auch der größer werdende

zeitliche Abstand zu den Geschehnissen in den Lagern macht neue Vermittlungsformen

besonders für Jugendliche notwendig.

Damit auch in Zukunft die Gedenkstätten ihre gesellschaftliche Funktion erfüllen können,

müssen heute die Weichen gestellt werden. Der Gedenktag an die Opfer des

Nationalsozialismus am 5. Mai jeden Jahres macht es erforderlich, daß auch in Österreich

über das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus öffentlich diskutiert wird. In

dieser Diskussion hat die Gedenkstätte Konzentrationslager Mauthausen einen zentralen

Stellenwert, da dort nicht nur historische Überreste des ehemaligen Konzentrationslagers

Mauthausen vorgefunden werden, sondern dieser Ort für Österreich zentral in der

Vermittlung von Wissen über den Nationalsozialismus ist. Gleichzeitig ist die Gedenkstätte

auch ein international bedeutsamer Ort der kollektiven Erinnerung an die Verbrechen des

Nationalsozialismus. Die Häftlinge des Konzentrationslagers kamen aus fast allen Ländern

Europas, nur ca. ein Prozent aus Österreich. Entsprechend groß ist die Zahl der Besucher

aus dem Ausland. Bei der Diskussion um die Gedenkstätte in Mauthausen geht es daher

nicht nur um nationale Bedürfnisse von Gedenken, Erinnerung und Geschichtsvermittlung,

sondern auch um die Frage, wie in Zukunft der internationalen Bedeutung des

Gedächtnisortes Mauthausen entsprochen werden kann.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst legte im März 1995 eine

Sachverständigenkommission, der international renommierte Fachleute aus Frankreich,

Deutschland, USA, Israel und Österreich angehörten, Vorschläge für eine Neukonzeption

der Gedenkstätte Mauthausen vor. Die Vorschläge ergingen an das Bundesministerium für

Unterricht und Kunst, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und an das

Bundesministerium für Inneres. Umgesetzt wurde von den Vorschlägen bisher nicht

allzuviel.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Was wurde im Bundesministerium für Inneres (BMI) mit diesem Gutachten gemacht‘?

2. Wurde vom BMI das Unterrichtsministerium kontaktiert und die Umsetzung der

empfohlenen Maßnahmen besprochen? Wenn nein, warum nicht?

3. Sind die Vorschläge der Sachverständigenkommission Grundlage für die gegenwärtige

Arbeit des BMI? Wenn nein, warum nicht?

4. Wurden die Vorschläge der Sachverständigenkommission mit allen oder einzelnen

Kommissionsmitgliedern diskutiert?

5. Wenn ja, was war das Ergebnis der Diskussion?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Wurden seit Vorliegen der Vorschläge der Sachverständigenkommission neue

Gutachten beauftragt?

8. Wenn ja, was kosteten diese? Was war deren Ergebnis? Inwieweit unterschied sich

das Ergebnis dieser Gutachten von den Vorschlägen der

Sachverständigenkommission? Wie lautet der Wortlaut dieser Gutachten? (Bitte um

Beilage)

Die Sachverständigenkommission machte Vorschläge und Anregungen zur Organisation der

Gedenkstätte. Wörtlich hieß es dazu in den Empfehlungen für die Neugestaltung der

Gedenkstätte: „Die Organisationsstruktur der Gedenkstätte sollte (...) den Erfordernissen

nach ständiger Innovation und rascher Berücksichtigung der wissenschaftlichen und

pädagogischen Notwendigkeiten in der Weise angepaßt werden, daß in allen diesen

Fragen größere Selbständigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet ist.“ (S. 8) „Die

Gedenkstätte Konzentrationslager Mauthausen sollte eine Trägerschaft in einer

Rechtsform finden, die ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit garantiert sowie ihre

Finanzierung langfristig sichert. Die gegenwärtige Rechtsform als unmittelbarer Teil

einer Ministerialabteilung ist nicht zweckentsprechend.“ (S.14)

9. Sind Sie der Meinung, daß die derzeitige Organisation zweckentsprechend ist?

10. Wenn nein, welche Überlegungen für neue Organisationsformen wurden bisher

angestellt?

11. Wenn ja, welche Überlegungen werden angestellt, die derzeitige Organisation zu

verbessern?

12. Wurde erhoben, wo die Mängel in der derzeitigen Organisationsform sind? Wenn ja,

welches waren die von BMI festgestellten Mängel? Wenn nein, warum nicht?

Die Sachverständigenkommission stellte fest: „Zur Wahrnehmung der vielfältigen

pädagogischen, wissenschaftlichen und denkmalpflegerischen Aufgaben ist eine

angemessene finanzielle und personelle Ausstattung der Gedenkstätte notwendig, die sich

in ihren Größenordnungen an der Ausstattung vergleichbarer österreichischer Museen

sowie anderer KZ - Gedenkstätten dieser Bedeutung orientiert.“ (S. 14)

13) Wie hoch war der gesamte budgetäre Aufwand (Sachaufwand, Personalkosten) der

Gedenkstätte in den Jahren 1995 bis 1997?

14) Ist Ihrer Meinung nach die personelle und finanzielle Ausstattung der Gedenkstätte

ausreichend?

15) Wie hoch ist der gesamte Personalaufwand pro Besucher der Gedenkstätte im

Vergleich zu anderen Bundesmuseen (z.B. des Naturhistorischen Museum) in den Jahren

1995 bis 1997?

16) Wie hoch war der Aufwand für die beim BMI angestellten und für nichtangestellte

Pädagogen zur Betreuung der Besucher in den Jahren 1995 - 1997?

17) Wie hoch war der Aufwand für angestellte und für nichtangestellte Pädagogen für

konzeptionelle Arbeiten in den Jahren 1995 - 1997?

18) Wie hoch war der Aufwand für beim BMI angestellte und für nichtangestellte

Historiker in den Jahren 1995 - 1997?

19) Wie hoch waren die Aufwendungen für den Denkmalschutz und wofür wurden sie

verwendet?

Die Sachverständigenkommission stellte fest: „Die Leitung und der Arbeitsstab der

Gedenkstätte sollten ihren Sitz in der Gedenkstätte selbst haben. Die Leiterin/der Leiter

der Gedenkstätte muß über die entsprechenden, vor allem wissenschaftlichen und

pädagogischen Qualifikationen verfügen, die zur Wahrnehmung der vielfältigen

Aufgaben der Gedenkstätte notwendig sind.“ (5.14)

20) Welche Vor - und Nachteile sehen sie in der Tatsache, daß die Leitung der

Gedenkstätte sich in Wien befindet? Was ist die Absicht des BMI?

21) Sind Sie der Meinung, daß die Leitung der Gedenkstätte derzeit die notwendige

wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation besitzt?

22) Üblicherweise sind wissenschaftliche Publikationen ein Maßstab für die

wissenschaftliche Qualifikation. Welche wissenschaftlichen Publikationen haben welche

Angestellten der Gedenkstätte in den letzten drei Jahren publiziert?

Die Sachverständigenkommission empfahl: „Es sollte ein wissenschaftlicher Beirat

eingerichtet werden, der die Gedenkstättenleitung in allen wichtigen wissenschaftlichen,

denkmalpflegerischen und pädagogischen Fragen berät. Entsprechend der

Zusammensetzung der Häftlingsgruppen in Mauthausen sollte sich der Beirat aus

Fachleuten aus Österreich und anderen Staaten zusammensetzen.“ (S.14)

23) Besteht ein wissenschaftlicher Beirat bei der Gedenkstätte Mauthausen, wie es

international praktisch bei allen NS - Gedenkstätten der Fall ist?

24) Wenn ja, wer ist darin aufgrund welcher Qualifikation vertreten und wer hat wann

die Beiräte ausgewählt? Aus welchen Ländern kommen die Beiräte? Welche

Kompetenzen hat der Beirat?

25) Wenn nein, warum gibt es einen solchen Beirat nicht?

26) Bei fast allen KZ - Gedenkstätten gibt es eigene Beiräte von ehemaligen Häftlingen.

Gibt es einen solchen für die Gedenkstätte Mauthausen?

27) Wenn ja, wer ist darin vertreten? Aus welchen Ländern kommen die Beiräte?

Welche Kompetenzen hat dieser Beirat?

28) Wenn nein, warum gibt es einen solchen Beirat nicht?

29) Die französische Amicale de Mauthausen bemängelte vergangenes Jahr in ihrer

Zeitung (Mauthausen - Bulletin Nr.270, März 1997) die mangelnde Einbindung der

Verbände der verschiedenen nationalen Lagergemeinschaften und der internationalen

Lagergemeinschaft in den Entscheidungsprozeß der Gedenkstätte. Warum werden die

ausländischen Opferverbände nicht einbezogen?

30) Welche Rolle ist von Seiten des BMI den Vereinen „Mauthausen Aktiv" bzw.

"Mauthausen Aktiv Österreich“ zugedacht?

Die Sachverständigenkommission empfahl im März 1995 einen sorgsamen Umgang mit den

baulichen Überresten: „Voraussetzung für einen sorgfältigen Umgang mit den

historischen Überresten ist die systematische und vollständige Erfassung des Ist -

Zustandes des historischen Ortes Mauthausen, die Rekonstruktion der Baugeschichte des

KZ Mauthausen sowie eine Analyse und Dokumentation der baulichen Veränderungen

seit 1945 (der Renovierungen, Umbauten, Einbauten, Zusatzbauten und Abrisse). Das

Gesagte gilt insbesondere auch für die Gaskammer und die Außenlager.“ (S.14)

31) Wurde seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission der Ist - Zustand des

historischen Ortes Mauthausen erfaßt?

32) Wurde seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission die Baugeschichte

des KZ Mauthausen rekonstruiert?

33) Wurden seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission die baulichen

Veränderungen (der Renovierungen, Umbauten, Einbauten, Zusatzbauten und Abrisse)

seit 1945 dokumentiert? Mit welcher wissenschaftlichen Betreuung?

34) Wurden diese Arbeiten seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission

auch für die Außenlager in Angriff genommen?

Die Sachverständigenkommission empfahl eine weitgehende Entflechtung der verschiedenen

sich in der Gedenkstätte überlagernden Bereiche: „Angestrebt werden soll eine

weitgehende Entflechtung der verschiedenen sich überlagernden Ebenen, Funktionen und

Nutzungen in der Gedenkstätte. Archäologische Ebene/historische Überreste,

Informationsebene und Verwaltungsebene sollen klar voneinander getrennt werden.

(Beispielsweise sollte etwa in der ehemaligen Kommandantur des Lagers nicht die

Verwaltung der Gedenkstätte ihren Sitz haben, sondern möglicherweise

Ausstellungsbereiche untergebracht werden, die über die Wachmannschaften und der SS -

Lagerleitung informieren.“ (S. 15)

35) Wird von Ihrem Ministerium eine Entflechtung wie von der

Sachverständigenkommission empfohlen angestrebt?

36) Wenn ja, welche Konzepte wurden bisher entwickelt?

37) Wenn nein, warum nicht? Wie lauten die Argumente?

Die Sachverständigenkommission sah ein besonders Problem bei der Betreuung von

SchülerInnen. „Eine zusätzliche Betreuung von SchülerInnen und anderen interessierten

Gruppen ist in den heute zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht durchführbar.

Es wird die Errichtung neuer Gebäude oder die Nutzung bestehender Gebäude außerhalb

der jetzigen Gedenkstätte angeregt, in die diese und auch andere Aufgabenbereiche

(Information, Seminarräume;, Dokumentation/Archiv/Bibliothek, Verwaltung, Cafeteria

etc.) verlegt werden könnten

38) Was ist entsprechend dieses Vorschlages von Seiten des Ministeriums unternommen

worden, um Räume für die Betreuung von Schülern zur Verfügung zu stellen?

39) Wird dabei an die Errichtung eines neuen Gebäudes oder an die Nutzung bestehender

Gebäude außerhalb der jetzigen Gedenkstätte gedacht?

40) Ein großer Teil der Besucher sind Schüler nicht nur aus Österreich, sondern aus

verschiedensten Ländern Europas. Hält es das BMI für notwendig, das

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten in die

Gedenkstättenarbeit einzubinden. Wenn ja, wie geschieht dies? Wenn nein, warum

nicht?

41) Was wäre nach Meinung des BMI die geeignete Form der Zusammenarbeit mit dem

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten?

42) Wurde die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und

Verkehr in Fragen der Gedenkstätte Mauthausen aufgenommen? Wenn ja, in welcher

Form? Wenn nein, warum nicht?

Die Sachverständigenkommission sah ein besonders heikles Problem darin, daß die

ehemalige Wäschereibaracke nun als katholische Kapelle verwendet wird und empfahl

die Kapelle mit einem Hinweis zu versehen, daß es im Lager nie eine Kapelle gab.

42) Wurde seit den Empfehlungen ein derart erklärender Text angebracht?

43) Die Sachverständigenkommission empfahl den Raum nicht mehr für einführende

Vorträge zu verwenden. Wurde dieser Empfehlung entsprochen?

44) Die Sachverständigenkommission empfahl die gesamte Wäschereibaracke unter dem

Gesichtspunkt des Gedenkens der verschiedenen Religionen und Konfessionen, die

Opfer im KZ Mauthausen waren, neu zu gestalten. Wurde dieser Empfehlung

entsprochen? Wenn nein, warum nicht?

Unter Entflechtung der Funktionsbereiche verstand die Sachverständigenkommission auch

„die - optisch einheitlich zu haltende - Bezeichnung/Kennzeichnung von zum

Konzentrationslager und seiner Infrastruktur gehörenden Baulichkeiten und deren

Inventar sowie die genaue Kennzeichnung von Originaler/Rekonstruktionen/Umbauten.“

(S. 15)

45) Wurden die Baulichkeiten seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission

in der Zwischenzeit gekennzeichnet?

46) Wurden seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission Rekonstruktionen

und Umbauten gekennzeichnet?

Die Sachverständigenkommission empfahl die Sicherung von baulichen Überresten nicht

nur des Hauptlagers, sondern, soweit noch möglich auch bei den Außenlagern,

insbesondere in Gusen. (S.16)

47) Was wurde seit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission in dieser

Richtung unternommen?

Die Sachverständigenkommission empfahl Eingriffe in die historische Bausubstanz zu

unterlassen: „Die Erhaltung der historischen Baulichkeiten muß soweit als möglich

gesichert werden, weitere Eingriffe in die historische Bausubstanz sind zu unterlassen,

beispielsweise ist eine Buchhandlung nicht - wie geplant - im historischen Lagertor

einzurichten. Renovierungen sind nur unter Berücksichtigung der einschlägigen

wissenschaftliche Diskurse vorzunehmen. Aus Gründen der Erhaltung später eingefügte

Elemente sind als solche auszuweisen und kenntlich zu machen.“ (S.16)

48) Sind Eingriffe in die historische Bausubstanz Seit den Empfehlungen der

Sachverständigenkommission erfolgt? Wenn ja, warum?

49) Wurden aus Gründen der Erhaltung später eingefügte Elemente als solche

ausgewiesen? Wenn nein, warum nicht?

Die Sachverständigenkommission empfahl an den Denkmälern und Gedenktafeln selbst

keine Veränderungen vorzunehmen. Kommentierungen oder Ergänzungen zu den Tafeln

sollen dort erfolgen, wo Tafeln historischen Kenntnissen nicht mehr entsprechen.

50) Wurden solche Korrekturen vorgenommen, wenn ja, wo?

51) Die Sachverständigenkommission forderte die Inventarisierung aller Denkmäler und

Gedenktafeln von Gruppen und Einzelpersonen, insbesondere auch in den

Außenlagern. Ist diese Inventarisierung in der Zwischenzeit erfolgt?

Des weiteren forderte die Sachverständigenkommission: „Der Denkmalpark in der

Gedenkstätte ist Teil der Rezeptionsgeschichte des KZ Mauthausen. Er soll als

gestalteter Ort, als museale Insel behutsam, aber architektonisch stärker, von den

vorhandenen Überresten des Konzentrationslagers getrennt werden. Diese Gestaltung des

Denkmalparks müßte von Künstlern/innen und Architekten/innen entworfen werden.

Eine öffentliche Ausschreibung ist vorzubereiten und die wesentlichen inhaltlichen und

formalen Kriterien einer solchen Ausschreibung sind unter Berücksichtigung der

vorliegenden Empfehlungen sowie der Tatsache zu bestimmen, daß das Gedenken an die

Opfer von Mauthausen samt den Außenlagern nicht allein nach nationalen Kriterien

unterschieden sein soll. Die Geschichte der Denkmäler und der privaten Gedenktafeln

sollte in der Ausstellung gesondert thematisiert und dargestellt werden. Eine

Übersichtstafel vor dem Denkmalbereich ist geeignet, die Lage der Denkmäler und ihre

Geschichte zu erläutern. Die Geschichte der einzelnen Denkmäler sollte auch in einer

Broschüre festgehalten werden.“ (S. 17)

52) Wird das BMI der Empfehlung der Sachverständigenkommission folgen, den

Denkmalpark architektonisch stärker von den vorhandenen Überresten des

Konzentrationslagers zu trennen oder verfolgt das BMI eine andere Konzeption?

53) Falls das BMI eine andere Konzeption verfolgt, welche?

54) Wer entscheidet über derart grundlegende Fragen für eine Gedenkstätte?

Wie die Sachverständigenkommission festgestellt hat, kommt bei der Vermittlung von

Wissen über die Geschichte des Konzentrationslagers der Ausstellung zentrale Bedeutung

zu. Sie entwickelte einen Katalog von inhaltlichen und formalen Grundsätzen für eine

Neugestaltung der Ausstellung. (S.18 - 19)

55) Welche Schritte erfolgten bisher für die Neugestaltung der Ausstellung in der

Gedenkstätte Mauthausen? Wenn keine Schritte erfolgten, warum nicht?

56) Wird das BMI den in den Vorschlägen der Sachverständigenkommission folgen?

57) Wenn nein, welchen Grundsätzen beabsichtigt das BMI zu folgen und aus welchen

Gründen beabsichtigt das BMI den Vorschlägen der Sachverständigenkommission

nicht zu folgen?

58) Wer entscheidet über die Neugestaltung der Ausstellung?

59) Beabsichtigen sie die Neugestaltung der Ausstellung öffentlich auszuschreiben?

Wenn nein, warum nicht?

60) Beabsichtigt das BMI einen international zusammengesetzten wissenschaftlichen

Beirat mit diesen Fragen zu beschäftigen? Wenn ja, wer wird nach welchen Kriterien

dafür ausgewählt? Wenn nein, warum nicht?

Die Sachverständigenkommission forderte eine verbesserte Betreuung der Besucher/innen

der Gedenkstätte und eine enge Zusammenarbeit mit Pädagogischen Akademien,

Pädagogischen Instituten und Universitäten. „Der internationale Charakter der

Gedenkstätte sollte in der Besucherbetreuung durch die Einbeziehung ausländischer

Austauschlehrer/-innen in die Besucherbetreuung und durch die Veranstaltung

internationaler Fortbildungsseminare für Lehrer/-innen zur Verbesserung der

Vorbereitung des Besuches und zur Gewinnung neuen Fachpersonals unterstrichen

werden.“ (S.19 - 20)

61) Gibt es ausreichend Personal zur Betreuung von Besuchergruppen?

62) Wie viele ganztagsbeschäftigte Personen betreuen Besuchergruppen?

63) Welche Ausbildung haben die Betreuungspersonen?

64) Werden Anstrengungen unternommen, das Betreuungspersonal besser zu

qualifizieren?

65) Was wurde unternommen, um eine enge Zusammenarbeit mit Pädagogischen

Akademien, Pädagogischen Instituten und Universitäten in die Wege zu leiten?

66) Wurden der Anregung der Sachverständigenkommission folgend auch in - und

ausländische (Austausch)lehrer/ - innen in die Besucherbetreuung eingebunden? Wenn

ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

67) Wurden nationale oder internationale Fortbildungsseminare zur Verbesserung der

Vorbereitung des Besuches und zur Gewinnung neuen Fachpersonals durchgeführt?

Wenn ja, wie viele Lehrer besuchten diese und welche Referenten? Wenn nein,

warum nicht?

Die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit für die Gedenkstätte Mauthausen wird in Zukunft

immer größere Bedeutung bekommen. Die Sachverständigenkommission hielt dazu fest:

„Die Gedenkstätte benötigt eine systematische Öffentlichkeitsarbeit. Publikationen und

Öffentlichkeitsarbeit können permanent nur von einem fünktionierenden Leitungs - und

Arbeitsstab der Gedenkstätte übernommen, geleitet und koordiniert werden.“

68) Organisierte die Gedenkstätte regelmäßige öffentliche Veranstaltungen, auch in

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen seit 1995? Wenn ja, welche? Wenn nein,

warum nicht?

69) Welche Pressearbeit leistete das BMI zu den Veranstaltungen der Gedenkstätte

Konzentrationslager Mauthausen? Welche Pressearbeit wurde abseits der jährlichen

Befreiungsfeiern geleistet?

70) Stellte das BMI falsche Behauptungen, Verleumdungen und Verharmlosungen im

Zusammenhang mit der Geschichte des Konzentrationslagers Mauthausen (z.B. seitens

rechtsextremer Gruppierungen) seit 1995 in der Öffentlichkeit richtig? Bei welchen

Anlässen und in welcher Form geschah dies?

71) Wurde seit der Empfehlung der Sachverständigenkommission ein

Publikationskonzept erstellt? Wenn ja, von wem und wie sieht es aus? Wenn nein,

warum nicht?

72) Wurden Publikationen zur Geschichte der Gedenkstätte Mauthausen subventioniert?

Wenn ja, welche Bücher wurden in welcher Höhe gefördert?

73) Erfolgte eine wissenschaftliche Begutachtung vor der Förderung einer Publikation?

Wenn nein, warum nicht?

74) Die Sachverständigenkommission empfahl ein regelmäßig erscheinendes Bulletin um

die Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Die Häftlingsorganisationen sollten dabei in

einer gemeinsamen Redaktion mit Wissenschaftlern zusammenarbeiten. Wurde diese

Anregung verwirklicht? Wenn nein, warum nicht?

Die Sachverständigenkommission forderte, daß „die Gedenkstätte neben didaktischen und

pädagogischen Einrichtungen auch eine Bibliothek und ein Archiv umfassen“ sollte. (S.

21)

75) Gibt es didaktische und pädagogische Einrichtungen in der Gedenkstätte? Wenn nein,

warum nicht?

76) Gibt es eine Bibliothek und ein Archiv in der Gedenkstätte? Wenn nein, warum

nicht?

Die Sachverständigenkommission empfahl, die Gedenkstätte solle Forschungsarbeiten zur

Geschichte des Lagers anregen und fördern.

76) Welche Projekte wurden seit der Empfehlung gefördert und mit welcher Summe?

77) Erfolgte eine wissenschaftliche Begutachtung der Projektanträge? Wenn nein, warum

nicht?

78) Erfolgte eine wissenschaftliche Begutachtung der Ergebnisse der vom BMI

geförderten Projekte? Wenn nein, warum nicht?

79) Erfolgte seit der Empfehlung der Sachverständigenkommission eine systematische

Sammlung von einschlägiger wissenschaftlicher und Erinnerungsliteratur zur

Geschichte des KZ Mauthausen? Wenn nein, warum nicht?

80) Wurden seit der Empfehlung der Sachverständigenkommission systematisch

Überreste und einschlägige Quellen über das KZ Mauthausen im Original oder in

Kopie gesammelt? Wenn ja, wie groß war der Zuwachs an Quellen im Archiv des

Museums Mauthausen in den letzten drei Jahren? Wenn nein, warum nicht?

81) Die Zeitschrift „profil“ veröffentlichte 1995 einen Artikel, aus dem hervorging, daß

Originalgegenstände aus dem KZ Mauthausen wieder aufgefunden wurden. Welche

Anstrengungen unternahm das BMI diese Gegenstände nach Österreich zu bringen?

Die Generation der ehemaligen Häftlinge wird, das ist vorauszusehen, nicht mehr lange für

Befragungen zur Verfügung stehen. Daher forderte die Sachverständigenkommission die

Erhebung und Sammlung lebensgeschichtlicher Interviews mit ehemaligen Häftlingen

und anderen Zeitzeugen.

82) Inwieweit wurde das in den letzten drei Jahren durchgeführt?

83) Wenn ja, wie viele Interviews wurde gesammelt? Mit welcher wissenschaftlichen

Betreuung?

84) Wenn nein, warum nicht?

85) Wenn keine Interviews von Zeitzeugen gesammelt werden, geht dadurch nicht

unwiederbringlich ein unschätzbarer Wert an Wissen verloren?