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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung von Bundesstraßenprojekten

 

 

Seit 1. Juli 1994 ist das österreichische UVP-Gesetz in Kraft. Bis jetzt wurde noch kein

Bundesstraßenprojekt einer UVP unterzogen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 . Welche Bundesstraßenprojekte wurden im Zeitraum 1.1.94 bis 30.6.94 zur Genehmi-

gung eingereicht, die UVP-pflichtig gewesen wären, wären sie nach dem 30.6.94 einge-

reicht worden?

 

2. Welche Bundesstraßenprojekte wurden nach dem 30.6.94 zur Genehmigung eingereicht,

die UVP-pflichtig sind?

 

3. Welche Bundesstraßenprojekte wurden nach dem 30.6.94 zur Genehmigung eingereicht,

die nicht UVP-pflichtig sind? Begründen Sie bitte, warum diese Projekte im jeweiligen

Fall nicht UVP-pflichtig sind?

 

4. Welche Bundesstraßenprojekte im Bereich der Bundesstraßenverwaltung und der Gesell-

schaften werden in nächster Zeit konkret einer UVP unterzogen?

 

5. Wann ist mit der UVE (Umweltverträglichkeitserklärung) bei folgenden Projekten zu

rechnen: B 301 , B 125 Umfahrung Neumarkt, B 127a Donaubrücke Margarethen?