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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung von Bundesstraßenprojekten
Seit 1. Juli 1994 ist das österreichische UVP-Gesetz in Kraft. Bis jetzt wurde noch kein
Bundesstraßenprojekt einer UVP unterzogen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Welche Bundesstraßenprojekte wurden im Zeitraum 1.1.94 bis 30.6.94 zur Genehmi-
gung eingereicht, die UVP-pflichtig gewesen wären, wären sie nach dem 30.6.94 einge-
reicht worden?
2. Welche Bundesstraßenprojekte wurden nach dem 30.6.94 zur Genehmigung eingereicht,
die UVP-pflichtig sind?
3. Welche Bundesstraßenprojekte wurden nach dem 30.6.94 zur Genehmigung eingereicht,
die nicht UVP-pflichtig sind? Begründen Sie bitte, warum diese Projekte im jeweiligen
Fall nicht UVP-pflichtig sind?
4. Welche Bundesstraßenprojekte im Bereich der Bundesstraßenverwaltung und der Gesell-
schaften werden in nächster Zeit konkret einer UVP unterzogen?
5. Wann ist mit der UVE (Umweltverträglichkeitserklärung) bei folgenden Projekten zu
rechnen: B 301 , B 125 Umfahrung Neumarkt, B 127a Donaubrücke Margarethen?