3853/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend die Gedenkstätte Mauthausen
Seit einigen Jahren wird international über die Funktion, die Aufgaben und
Arbeitsweisen von Gedenkstätten in ehemaligen Konzentrationslagern intensiv
diskutiert. Die Überlebenden der Lager, die in den letzten Jahrzehnten als
authentische Zeugen zur Verfügung standen und die kollektive Erinnerung an die
Konzentrationslager wachhielten, können altersbedingt diese Arbeit immer weniger
leisten. Auch der größer werdende zeitliche Abstand zu den Geschehnissen in den
Lagern macht neue Vermittlungsformen besonders für Jugendliche notwendig.
Damit auch in Zukunft die Gedenkstätten ihre gesellschaftliche Funktion erfüllen
können, müssen heute die Weichen gestellt werden. Der Gedenktag an die Opfer des
Nationalsozialismus am 5. Mai jeden Jahres macht es erforderlich, daß auch in Öster -
reich über das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus öffentlich diskutiert
wird. In dieser Diskussion hat die Gedenkstätte Konzentrationslager Mauthausen
einen zentralen Stellenwert, da dort nicht nur historische Überreste des ehemaligen
Konzentrationslagers Mauthausen vorgefunden werden, sondern dieser Ort für
Österreich zentral in der Vermittlung von Wissen über den Nationalsozialismus ist.
Gleichzeitig ist die Gedenkstätte auch ein international bedeutsamer Ort der
kollektiven Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Häftlinge des
Konzentrationslager kamen aus fast allen Ländern Europas, nur ca. ein Prozent aus
Österreich. Entsprechend groß ist die Zahl der Besucher aus dem Ausland. Bei der
Diskussion um die Gedenkstätte in Mauthausen geht es daher nicht nur um nationale
Bedürfnisse von Gedenken, Erinnerung und Geschichtsvermittlung, sondern auch um
die Frage, wie in Zukunft der internationalen Bedeutung des Gedächtnisortes
Mauthausen entsprochen werden kann.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst legte im März 1995 eine
Sachverständigenkommission, der international renommierte Wissenschafter und
Fachleute für Gedenkstättenarbeit aus Frankreich, Deutschland, USA, Israel und
Österreich angehörten, Vorschläge für eine Neukonzeption der Gedenkstätte
Mauthausen vor. Die Vorschläge ergingen
an das Bundesministerium für Unterricht
und Kunst, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und an das
Bundesministerium für Inneres.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie steht das BMUK zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission?
2. Welche Konsequenzen zog das BMUK aus dem Empfehlungen der
Kommission?
3. Ein großer Teil der Besucher sind Schüler nicht nur aus Osterreich, sondern aus
verschiedensten Ländern Europas. Halten Sie es für notwendig, daß das BMUK
in die Gedenkstättenarbeit eingebunden wird? Wenn ja, wie könnte das
geschehen?
4. Was wäre nach Meinung des BMUK die geeignete Form der Zusammenarbeit
mit dem BMI?
5. Ist das BMUK in einem Beirat der Gedenkstätte Mauthausen vertreten? Wenn
nein, warum nicht?
8. Welche Maßnahmen traf das BMUK zur Betreuung von Schüler und
Schülerinnen, die die Gedenkstätte besuchen?
7. Sind die derzeit vorhandenen Möglichkeiten zur Betreuung der Schüler räumlich
und personell ausreichend?
8. Welche Maßnahmen ergriff das BMUK für die Fortbildung jener Lehrer, die mit
ihren Schülern die Gedenkstätte besuchen?
9. Welche Maßnahmen traf das BMUK im Bereich der Erwachsenenbildung in
Bezug auf die Gedenkstätte Mauthausen?
10. Wie ist das Thema KZ Mauthausen in den Lehrplänen verankert?
11. Wie wird das Thema Konzentrationslager und insbesondere das Thema
Konzentrationslager Mauthausen in den Schulbüchern behandelt?