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der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend die Gedenkstätte Mauthausen

Seit einigen Jahren wird international über die Funktion, die Aufgaben und

Arbeitsweisen von Gedenkstätten in ehemaligen Konzentrationslagern intensiv

diskutiert. Die Überlebenden der Lager, die in den letzten Jahrzehnten als

authentische Zeugen zur Verfügung standen und die kollektive Erinnerung an die

Konzentrationslager wachhielten, können altersbedingt diese Arbeit immer weniger

leisten. Auch der größer werdende zeitliche Abstand zu den Geschehnissen in den

Lagern macht neue Vermittlungsformen besonders für Jugendliche notwendig.

Damit auch in Zukunft die Gedenkstätten ihre gesellschaftliche Funktion erfüllen

können, müssen heute die Weichen gestellt werden. Der Gedenktag an die Opfer des

Nationalsozialismus am 5. Mai jeden Jahres macht es erforderlich, daß auch in Öster -

reich über das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus öffentlich diskutiert

wird. In dieser Diskussion hat die Gedenkstätte Konzentrationslager Mauthausen

einen zentralen Stellenwert, da dort nicht nur historische Überreste des ehemaligen

Konzentrationslagers Mauthausen vorgefunden werden, sondern dieser Ort für

Österreich zentral in der Vermittlung von Wissen über den Nationalsozialismus ist.

Gleichzeitig ist die Gedenkstätte auch ein international bedeutsamer Ort der

kollektiven Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Häftlinge des

Konzentrationslager kamen aus fast allen Ländern Europas, nur ca. ein Prozent aus

Österreich. Entsprechend groß ist die Zahl der Besucher aus dem Ausland. Bei der

Diskussion um die Gedenkstätte in Mauthausen geht es daher nicht nur um nationale

Bedürfnisse von Gedenken, Erinnerung und Geschichtsvermittlung, sondern auch um

die Frage, wie in Zukunft der internationalen Bedeutung des Gedächtnisortes

Mauthausen entsprochen werden kann.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst legte im März 1995 eine

Sachverständigenkommission, der international renommierte Wissenschafter und

Fachleute für Gedenkstättenarbeit aus Frankreich, Deutschland, USA, Israel und

Österreich angehörten, Vorschläge für eine Neukonzeption der Gedenkstätte

Mauthausen vor. Die Vorschläge ergingen an das Bundesministerium für Unterricht

und Kunst, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und an das

Bundesministerium für Inneres.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie steht das BMUK zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission?

2. Welche Konsequenzen zog das BMUK aus dem Empfehlungen der

Kommission?

3. Ein großer Teil der Besucher sind Schüler nicht nur aus Osterreich, sondern aus

verschiedensten Ländern Europas. Halten Sie es für notwendig, daß das BMUK

in die Gedenkstättenarbeit eingebunden wird? Wenn ja, wie könnte das

geschehen?

4. Was wäre nach Meinung des BMUK die geeignete Form der Zusammenarbeit

mit dem BMI?

5. Ist das BMUK in einem Beirat der Gedenkstätte Mauthausen vertreten? Wenn

nein, warum nicht?

8. Welche Maßnahmen traf das BMUK zur Betreuung von Schüler und

Schülerinnen, die die Gedenkstätte besuchen?

7. Sind die derzeit vorhandenen Möglichkeiten zur Betreuung der Schüler räumlich

und personell ausreichend?

8. Welche Maßnahmen ergriff das BMUK für die Fortbildung jener Lehrer, die mit

ihren Schülern die Gedenkstätte besuchen?

9. Welche Maßnahmen traf das BMUK im Bereich der Erwachsenenbildung in

Bezug auf die Gedenkstätte Mauthausen?

10. Wie ist das Thema KZ Mauthausen in den Lehrplänen verankert?

11. Wie wird das Thema Konzentrationslager und insbesondere das Thema

Konzentrationslager Mauthausen in den Schulbüchern behandelt?