3864/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schmidt, Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Affäre um Bescheiderstellung im Akkord in Ausländerangelegen -

heiten im Bundesministerium für Inneres

Dem Bundesministerium für Justiz wurde von Abgeordneten des Liberalen Forums

eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung betreffend möglicherweise rechtswidriger

Erstellung von Bescheiden in Berufungsverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz

(Akkordbescheide) in den Abteilungen III/11 und III/13 des Bundesministeriums für

Inneres (vgl. auch die parlamentarischen Anfragen 2926 J und 3227 J XX GP)

übermittelt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat daraufhin Vorerhebungen eingeleitet,

die laut NEWS vom5.2.1998 abgeschlossen wurden..

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

an den Bundesminister für Justiz:

1. Sind die Erhebungen in dieser Angelegenheit tatsächlich abgeschlossen? Wenn

ja, mit welchem Ergebnis?

2. Falls die Ermittlungen schon abgeschlossen sind: Wurden auch die Referentinnen

und Referenten der betroffenen Abteilungen einvernommen? Wenn nein, warum

nicht?

3. Durch die nachweisliche Anordnung von 10 Berufungserledigungen pro Tag (vgl.

schriftliche Weisung mit der Zahl 72.170/218 - III/11/95 vom 24.4.1995) wurde

die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Berufungsaktes auf ca. 48 Minuten

festgelegt. Wurde durch die ermittelnden Behörden untersucht, ob die angeordnete

Verkürzung von tausenden Berufungsverfahren auf 48 Minuten zur Schmälerung von

gesetzlichen Parteienrechten (Akteneinsicht, Parteiengehör) bzw. zum

rechtswidrigen Verzicht auf Verfahrensschritte (Ladung und Einvernahmen von

Parteien und Zeugen) geführt hat?

4. Welche Behörde, und innerhalb dieser welche Dienststelle führte die Erhebungen

im Auftrag der Strafjustiz?