3864/J XX.GP
der Abgeordneten Schmidt, Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Affäre um Bescheiderstellung im Akkord in Ausländerangelegen -
heiten im Bundesministerium für Inneres
Dem Bundesministerium für Justiz wurde von Abgeordneten des Liberalen Forums
eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung betreffend möglicherweise rechtswidriger
Erstellung von Bescheiden in Berufungsverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz
(Akkordbescheide) in den Abteilungen III/11 und III/13 des Bundesministeriums für
Inneres (vgl. auch die parlamentarischen Anfragen 2926 J und 3227 J XX GP)
übermittelt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat daraufhin Vorerhebungen eingeleitet,
die laut NEWS vom5.2.1998 abgeschlossen wurden..
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
an den Bundesminister für Justiz:
1. Sind die Erhebungen in dieser Angelegenheit tatsächlich abgeschlossen? Wenn
ja, mit welchem Ergebnis?
2. Falls die Ermittlungen schon abgeschlossen sind: Wurden auch die Referentinnen
und Referenten der betroffenen Abteilungen einvernommen? Wenn nein, warum
nicht?
3. Durch die nachweisliche Anordnung von 10 Berufungserledigungen pro Tag (vgl.
schriftliche Weisung mit der Zahl 72.170/218 - III/11/95 vom 24.4.1995) wurde
die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Berufungsaktes auf ca. 48 Minuten
festgelegt. Wurde durch die ermittelnden Behörden untersucht, ob die angeordnete
Verkürzung von tausenden Berufungsverfahren auf 48 Minuten zur Schmälerung von
gesetzlichen Parteienrechten (Akteneinsicht, Parteiengehör) bzw. zum
rechtswidrigen Verzicht auf Verfahrensschritte (Ladung und Einvernahmen von
Parteien und Zeugen) geführt hat?
4. Welche Behörde, und innerhalb dieser welche Dienststelle führte die Erhebungen
im Auftrag der Strafjustiz?