3867/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Bezahlung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an einen kriminellen,

wegen Quälens und der Kinderschändung an der eigenen Tochter verdächtigen

türkischen Ausländer

Hinweisen und eines Presseberichtes der Tageszeitung „NEUE Vorarlberger Tageszeitung“

vom 12.02.1998 zufolge, wurde der in Hittisau im Bregenzerwald wohnhafte türkische,

arbeitslose Staatsbürger N.N. wegen des Verdachts der Vergewaltigung, geschlechtlicher

Nötigung, des Beischlafs mit Unmündigen, der sittlichen Gefährdung, des Mißbrauches eines

Autoritätsverhältnisses, Quälens einer unmündigen Person, der schweren Nötigung,

gefährlichen Drohung, des gewerbsmäßigen Betrugs und Vergehens nach dem Waffengesetz

in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert.

Der türkische Staatsbürger hat über einen achtjährigen Zeitraum hinweg - neben den anderen

gesetzten Delikten - seine eigene Tochter qualvoll sexuell mißbraucht, geschändet und mit

dem Umbringen bedroht.

Der wegen dieser Delikte in die Justizanstalt Feldkirch eingelieferte türkische Staatsangehörige

wird weiters verdächtigt, in den vergangenen Jahren widerrechtlich staatliche

Unterstützungsgelder - Arbeitslosengeld, Notstandshilfe - bezogen zu haben. Dem

Vernehmen nach soll sich der Betrag auf monatlich S 29.000,-- belaufen.

Dies trotz des Umstandes, daß der Verdächtige in seinem Heimatland in der Türkei im Besitz

von mehreren Häusern, von Wertgegenständen, Bargeld und einer Stickereifabrik ist.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

Anfrage:

1. Sind Sie vom Arbeitsmarktservice - AMS - über den Vorfall informiert worden?

Wenn ja, werden die widerrechtlich bezogenen staatlichen Unterstützungsgelder, wie

Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, zurückgefordert?

Wenn nein, aus welchen Gründen sehen sie von einer Rückforderung ab?

2. Wie ist es möglich, daß dieser kriminelle, türkische Staatsbürger auf Kosten der

österreichischen Steuerzahler Unterstützungsgelder in der Höhe von S 29000,-- monatlich

beziehen konnte?

3. Wurde bei der Antragsstellung und bei den Gesprächen im AMS bzw. bei den

Kontrollterminen vom zuständigen Referenten die wirtschaftliche und finanzielle Situation

des Antragsstellenden hinterfragt?

Wenn ja, weshalb wurde dem türkischen Staatsbürger, der im Besitz von mehreren Häusern

und einer Stickereifabrik in der Türkei sein soll, trotzdem Unterstützungsgelder genehmigt?

4. Wurde die Genehmigung des Antrages auf Unterstützungsgeldauszahlung neben dem

zuständigen Referenten auch vom approbationsbefugten Vorgesetzten bzw. vom Leiter des

AMS auf die Ordnungsmäßigkeit hin geprüft?

Wenn ja, weshalb wurde trotz des Besitzes von Liegenschaften, von diesem die Approbation

ert eilt?

5. Ist es richtig, daß der Genannte sich derzeit in U - Haft befindet und auch dort

Unterstützungsgeld auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers bezieht?

Wenn ja, in welcher Höhe bezieht er weiterhin widerrechtlich staatliche

Unterstützungsgelder?

5. Halten Sie es für vertretbar, daß der wegen einer großen Anzahl von gesetzten Delikten in

U - Haft einsitzende Täter weiterhin staatliche Unterstützungsgelder bezieht?

6. Was hat der türkische Staatsbürger dem österreichischen Staat bisher gekostet?

(aufgeschlüsselt nach Verfahrenskosten, Unterstützungsgelder, wie Arbeitslosengeld und

Notstandshilfe...)

7. Gibt es Schätzungen oder Aufzeichnungen darüber, wieviele kriminelle und illegale

Ausländer vom österreichischen Steuerzahler erhalten werden und wie hoch die

durchschnittlichen Kosten sind, die dabei dem österreichischen Staat entstehen?