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der Abgeordneten Barmüller, Kier und Partner/innen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Beschäftigungssituation behinderter Menschen
In letzter Zeit wird in den Medien verstärkt auf das Problem arbeitsloser Behinderter
hingewiesen. So waren Ende letzten Jahres allein in Wien 1600 körper- oder sinnesbehinderte
Menschen als arbeitslos vorgemerkt - entsprechende Stellen gab es nur 26. In Kärnten
wiederum haben sich (Stand Sommer 1995) 80% der Betriebe von ihrer gesetzlichen
Verpflichtung, Behinderte einzustellen, freigekauft. Der Behindertenanwalt des Landes
Kärnten wird in diesem Zusammenhang folgendermaßen zitiert: ,,Für Behinderte werden die
Beschäftigungsmöglichkeiten im privaten und im öffentlichen Bereich immer geringer."
Betroffene selbst, wie auch Arbeitsmarktexperten, nennen als Grund für diese steigenden
Arbeitslosenzahlen im Behindertenbereich die Kombination der beiden Maßnahmen ,,erhöhter
Kündigungsschutz und ,,Freikaufsmöglichkeit". In der Broschüre ,,Fingerzeige 3 "-
herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird der erhöhte
Kündigungsschutz damit begründet, daß der Wechsel eines Arbeitsplatzes für einen
behinderten Arbeitnehmer ungleich schwieriger ist als für einen nicht behinderten
Arbeitnehmer, und deshalb ein besonderer Schutz zur Erhaltung des Arbeitsplatzes vorgesehen
sein soll. Weiters ist in dieser Broschüre - die sich übrigens an den Arbeitgeber richtet -
nachzulesen, daß der Behindertenausschuß auf Basis eines vorangehenden
Ermittlungsverfahren mit Bescheid zu entscheiden hat, ob einem Antrag auf Kündigung
zugestimmt werden kann, oder nicht. Zugestimmt kann nur dann werden, wenn - unter
Beachtung aller Umstände des Einzelfalles - dem Arbeitnehmer eher der Verlust des
Arbeitsplatzes als dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zugemutet werden
kann. Da nun offensichtlich auch seitens der Koalition erkannt wurde, daß diese Bestimmungen
kontraproduktiv wirken können (Betriebe zahlen lieber Ausgleichstaxen als Behinderte
überhaupt erst einzustellen) und eine Neuordnung des Behinderteneinstellungsgesetzes
angekündigt wurde, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Im Koaltionsübereinkommen 1996 ist nachzulesen, daß die Integration behinderter
Menschen am Arbeitsmarkt durch eine Neuordnung des Behinderteneinstellungsgesetzes
erfolgen soll. In welcher Weise und unter Einbeziehung welcher Experten soll eine
Neuordnung dieses Gesetzes erfolgen?
2. Bis wann soll eine Neuordnung dieses Gesetzes erfolgen?
3 . lst im Rahmen der geplanten Neuordnung auch an eine Lockerung des erhöhten
Kündigungsschutzes gedacht?
4. lst eine allgemeine Erhöhung der Ausgleichstaxe oder ein erschwerter Zugang zur
Freikaufsmöglichkeit vorgesehen?
5. lst für Sie eine gesetzliche Änderung vorstellbar, zumindest für Körperschaften öffentlichen
Rechtes eine Erhöhung der Ausgleichstaxe oder einen erschwerten Zugang zur
Freikaufsmöglichkeit vorzusehen?
6. Wenn nein, legen Sie bitte dar, warum.
7. Im Behindertenkonzept der Bundesregierung aus dem Jahre 1993 ist nachzulesen, daß ein
Ausbau der Arbeitsassistenz bei positiven Ergebnissen der entsprechenden Modellversuche
vorzusehen ist. Ist es richtig, daß die Ergebnisse der Modellversuche durchwegs positiv
waren? Legen Sie die Ergebnisse bitte so detailliert wie möglich vor.
8. Inwieweit wird der vorgesehene Ausbau der Arbeitsassistenzmodelle seitens ihres
Ministeriums unterstützt bzw. mitgetragen?
9. Ist Ihnen bekannt, wie viele Anträge auf Kündigung Behinderter seitens der
Behindertenausschüsse abgelehnt wurden?
10.Können Sie uns das Verhältnis der abgelehnten Kündigungsnanträge zu den angenommen
Anträgen nennen?