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der Abgeordneten Barmüller, Kier und Partner/innen

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend Beschäftigungssituation behinderter Menschen

 

 

 

In letzter Zeit wird in den Medien verstärkt auf das Problem arbeitsloser Behinderter

hingewiesen. So waren Ende letzten Jahres allein in Wien 1600 körper- oder sinnesbehinderte

Menschen als arbeitslos vorgemerkt - entsprechende Stellen gab es nur 26. In Kärnten

wiederum haben sich (Stand Sommer 1995) 80% der Betriebe von ihrer gesetzlichen

Verpflichtung, Behinderte einzustellen, freigekauft. Der Behindertenanwalt des Landes

Kärnten wird in diesem Zusammenhang folgendermaßen zitiert: ,,Für Behinderte werden die

Beschäftigungsmöglichkeiten im privaten und im öffentlichen Bereich immer geringer."

Betroffene selbst, wie auch Arbeitsmarktexperten, nennen als Grund für diese steigenden

Arbeitslosenzahlen im Behindertenbereich die Kombination der beiden Maßnahmen ,,erhöhter

Kündigungsschutz und ,,Freikaufsmöglichkeit". In der Broschüre ,,Fingerzeige 3 "-

herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird der erhöhte

Kündigungsschutz damit begründet, daß der Wechsel eines Arbeitsplatzes für einen

behinderten Arbeitnehmer ungleich schwieriger ist als für einen nicht behinderten

Arbeitnehmer, und deshalb ein besonderer Schutz zur Erhaltung des Arbeitsplatzes vorgesehen

sein soll. Weiters ist in dieser Broschüre - die sich übrigens an den Arbeitgeber richtet -

nachzulesen, daß der Behindertenausschuß auf Basis eines vorangehenden

Ermittlungsverfahren mit Bescheid zu entscheiden hat, ob einem Antrag auf Kündigung

zugestimmt werden kann, oder nicht. Zugestimmt kann nur dann werden, wenn - unter

Beachtung aller Umstände des Einzelfalles - dem Arbeitnehmer eher der Verlust des

Arbeitsplatzes als dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zugemutet werden

kann. Da nun offensichtlich auch seitens der Koalition erkannt wurde, daß diese Bestimmungen

kontraproduktiv wirken können (Betriebe zahlen lieber Ausgleichstaxen als Behinderte

überhaupt erst einzustellen) und eine Neuordnung des Behinderteneinstellungsgesetzes

angekündigt wurde, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

1. Im Koaltionsübereinkommen 1996 ist nachzulesen, daß die Integration behinderter

Menschen am Arbeitsmarkt durch eine Neuordnung des Behinderteneinstellungsgesetzes

erfolgen soll. In welcher Weise und unter Einbeziehung welcher Experten soll eine

Neuordnung dieses Gesetzes erfolgen?

 

2. Bis wann soll eine Neuordnung dieses Gesetzes erfolgen?

 

3 . lst im Rahmen der geplanten Neuordnung auch an eine Lockerung des erhöhten

Kündigungsschutzes gedacht?

 

4. lst eine allgemeine Erhöhung der Ausgleichstaxe oder ein erschwerter Zugang zur

Freikaufsmöglichkeit vorgesehen?

 

5. lst für Sie eine gesetzliche Änderung vorstellbar, zumindest für Körperschaften öffentlichen

Rechtes eine Erhöhung der Ausgleichstaxe oder einen erschwerten Zugang zur

Freikaufsmöglichkeit vorzusehen?

 

6. Wenn nein, legen Sie bitte dar, warum.

 

7. Im Behindertenkonzept der Bundesregierung aus dem Jahre 1993 ist nachzulesen, daß ein

Ausbau der Arbeitsassistenz bei positiven Ergebnissen der entsprechenden Modellversuche

vorzusehen ist. Ist es richtig, daß die Ergebnisse der Modellversuche durchwegs positiv

waren? Legen Sie die Ergebnisse bitte so detailliert wie möglich vor.

 

8. Inwieweit wird der vorgesehene Ausbau der Arbeitsassistenzmodelle seitens ihres

Ministeriums unterstützt bzw. mitgetragen?

 

9. Ist Ihnen bekannt, wie viele Anträge auf Kündigung Behinderter seitens der

Behindertenausschüsse abgelehnt wurden?

 

10.Können Sie uns das Verhältnis der abgelehnten Kündigungsnanträge zu den angenommen

Anträgen nennen?