3872/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Mag. Reinhard Firlinger, Anton Blünegger

und Kollegen

an Bundesminister für Finanzen

betreffend Beseitigung von Mißständen im Außendienstbereich der Finanzbetriebsprüfer

Sowohl Betriebsprüfer und Lohnsteuerprüfer der Finanzverwaltung, als auch Mitarbeiter der

Einbringungsstelle versehen den Großteil ihrer Tätigkeit naturgemäß im Außendienst, in

diversen Steuerkanzleien, in den Betrieben, aber auch an anderen, teilweise öffentlichen

Plätzen (z.B. Ämter, Magistrate oder anderen Betriebsstätten).

Aber auch das Tätigkeitsfeld der Bediensteten der Strafsachenstelle, der Bewertung und

Leitsstelle liegt oftmals ebenso in Bereichen außerhalb des Finanzamtes.

Dabei sind immer die gesamten Steuerakten, aber vor allem Betriebsprüferarbeitsbögen oder

ähnliche Unterlagen, in welchen sich hochbrisantes Material befindet, mit zuführen.

Weiters sind die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Laptops (inkl. Zubehör, Drucker,

etc.) und Organiser ausnahmslos mitzunehmen.

Besonders in der Bundeshauptstadt ergibt sich das Problem, daß aufgrund der dramatischen

Parkplatzsituation auf öffentliche Verkehrmittel zurückgegriffen werden muß um zu den

jeweiligen Orten zu gelangen, die teilweise in Kurzparkbereichen liegen.

Abgesehen vom hohen Gewicht an Unterlagen, Laptop, usw., besteht das große Risiko eines

Zugriffs unbefugter Personen an den Unterlagen, für welche die Bediensteten persönlich

haften.

Weiters handelt es sich bei den mitgeführten Unterlagen oftmals um hochbrisantes Material,

welches schützenswürdig ist.

In der derzeitigen Situation muß der Bedienstete im Außendienst seine Tätigkeit nach

Beendigung der Kurzparkdauer abbrechen, um mitsamt der Unterlagen das Kfz umzuparken

bzw. einen neuerlichen Parkschein auszufüllen. Die Parscheingebühren sind zudem vom

diensthabenden Prüfer aus eigenen Mitteln zu tragen.

Durch diese Unterbrechungen kommt es naturgemäß zu einem Arbeitszeitverlust.

Aus Sicht der Anfragesteller und im Interesse des Datenschutzes und der Arbeitseffizienz und

Sicherheit seitens der Finanzprüfer im Außendienst, soll daher eine Lösung angestrebt

werden, welche den Prüfern während der Zeit der Außendiensttätigkeit in Bereichen der

Kurzparkzonen eine Parkberechtigung zubilligt.

In diesem Zusammenhang stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Finanzen nachstehende

ANFRAGE:

1. Ist Ihnen die oben dargestellte Problematik bekannt?

Wenn ja, teilen Sie die Ansicht, wonach es sich hierbei um grobe Mißstände handelt, welche

einer raschen Lösung bedürfen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, trifft diese Problematik auch auf andere Städte zu?

2. Wurden seitens der Finanzbehörden, bzw. seitens Ihres Ministeriums bereits Maßnahmen

eingeleitet, welche die zitierten Mißstände beseitigen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

3. Wie könnte nach Ihrer Ansicht eine zufriedenstellende Regelung getroffen werden, um eine

größtmögliche Sicherung schützenswürdiger Daten und optimaler Arbeitseffiezienz im

Außendienst zu gewährleisten?