3872/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Mag. Reinhard Firlinger, Anton Blünegger
und Kollegen
an Bundesminister für Finanzen
betreffend Beseitigung von Mißständen im Außendienstbereich der Finanzbetriebsprüfer
Sowohl Betriebsprüfer und Lohnsteuerprüfer der Finanzverwaltung, als auch Mitarbeiter der
Einbringungsstelle versehen den Großteil ihrer Tätigkeit naturgemäß im Außendienst, in
diversen Steuerkanzleien, in den Betrieben, aber auch an anderen, teilweise öffentlichen
Plätzen (z.B. Ämter, Magistrate oder anderen Betriebsstätten).
Aber auch das Tätigkeitsfeld der Bediensteten der Strafsachenstelle, der Bewertung und
Leitsstelle liegt oftmals ebenso in Bereichen außerhalb des Finanzamtes.
Dabei sind immer die gesamten Steuerakten, aber vor allem Betriebsprüferarbeitsbögen oder
ähnliche Unterlagen, in welchen sich hochbrisantes Material befindet, mit zuführen.
Weiters sind die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Laptops (inkl. Zubehör, Drucker,
etc.) und Organiser ausnahmslos mitzunehmen.
Besonders in der Bundeshauptstadt ergibt sich das Problem, daß aufgrund der dramatischen
Parkplatzsituation auf öffentliche Verkehrmittel zurückgegriffen werden muß um zu den
jeweiligen Orten zu gelangen, die teilweise in Kurzparkbereichen liegen.
Abgesehen vom hohen Gewicht an Unterlagen, Laptop, usw., besteht das große Risiko eines
Zugriffs unbefugter Personen an den Unterlagen, für welche die Bediensteten persönlich
haften.
Weiters handelt es sich bei den mitgeführten Unterlagen oftmals um hochbrisantes Material,
welches schützenswürdig ist.
In der derzeitigen Situation muß der Bedienstete im Außendienst seine Tätigkeit nach
Beendigung der Kurzparkdauer abbrechen, um mitsamt der Unterlagen das Kfz umzuparken
bzw. einen neuerlichen Parkschein auszufüllen. Die Parscheingebühren sind zudem vom
diensthabenden Prüfer aus eigenen Mitteln zu tragen.
Durch diese Unterbrechungen kommt es naturgemäß zu einem Arbeitszeitverlust.
Aus Sicht der Anfragesteller und im Interesse des Datenschutzes und der Arbeitseffizienz und
Sicherheit seitens der Finanzprüfer im Außendienst, soll daher eine Lösung angestrebt
werden, welche den Prüfern während der Zeit der Außendiensttätigkeit in Bereichen der
Kurzparkzonen eine Parkberechtigung zubilligt.
In diesem Zusammenhang stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen die oben dargestellte Problematik bekannt?
Wenn ja, teilen Sie die Ansicht, wonach es sich hierbei um grobe Mißstände handelt, welche
einer raschen Lösung bedürfen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, trifft diese Problematik auch auf andere Städte zu?
2. Wurden seitens der Finanzbehörden, bzw. seitens Ihres Ministeriums bereits Maßnahmen
eingeleitet, welche die zitierten Mißstände beseitigen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie könnte nach Ihrer Ansicht eine zufriedenstellende Regelung getroffen werden, um eine
größtmögliche Sicherung schützenswürdiger Daten und optimaler Arbeitseffiezienz im
Außendienst zu gewährleisten?