3904/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé , Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Salzburger Polizeigefangenenhaus

In der Nationalratssitzung am 22. 3änner 1998 kündigten Sie an, 66 zusätzliche

Schubhaftplätze im Polizeigefangenenhaus Salzburg zu errichten. Auch sei man sich mit dem

Land Salzburg bereits über die Finanzierung dieses Projektes einig.

Informationen der Abgeordneten zufolge wurden aber im Salzburger Polizeigefangenenhaus

30 Zellenplätze trotz des großen Bedarfs aufgelassen, um Fitnessräume für Häftlinge zu

errichten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

A n f r a g e:

1. Werden im Polizeigefangenenhaus Salzburg tatsächlich 66 zusätzliche Schubhaftplätze

errichtet?

a. Wenn ja, werden dazu auch bereits aufgelassene Zellenplätze verwendet?

b. Wenn ja, bis wann werden diese fertiggestellt sein, welche Kosten werden daraus

entstehen und wer trägt zu welchem Anteil diese Kosten?

2. Werden außer im Polizeigefangenenhaus noch weitere Schubhaftplätze in Salzburg

geschaffen? Wenn ja, wo, bis wann werden diese fertiggestellt und wie sieht die

diesbezügliche Finanzierung im Konkreten aus?

3. Aus welchen Gründen werden im Polizeigefangenenhaus Salzburg 30 Zellenplätze

aufgelassen und als Fitnessräume adaptiert; welche Kosten sind damit verbunden und

warum werden diese Zellenplätze nicht flir Schubhäftlinge verwendet?

4. Wäre es nicht kostengünstiger und sinnvoller, diese 30 Zellenplätze für die dringend

notwendige Schaffung neuer Schubhaftplätze heranzuziehen? Wenn nein, warum nicht?