3904/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé , Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Salzburger Polizeigefangenenhaus
In der Nationalratssitzung am 22. 3änner 1998 kündigten Sie an, 66 zusätzliche
Schubhaftplätze im Polizeigefangenenhaus Salzburg zu errichten. Auch sei man sich mit dem
Land Salzburg bereits über die Finanzierung dieses Projektes einig.
Informationen der Abgeordneten zufolge wurden aber im Salzburger Polizeigefangenenhaus
30 Zellenplätze trotz des großen Bedarfs aufgelassen, um Fitnessräume für Häftlinge zu
errichten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
A n f r a g e:
1. Werden im Polizeigefangenenhaus Salzburg tatsächlich 66 zusätzliche Schubhaftplätze
errichtet?
a. Wenn ja, werden dazu auch bereits aufgelassene Zellenplätze verwendet?
b. Wenn ja, bis wann werden diese fertiggestellt sein, welche Kosten werden daraus
entstehen und wer trägt zu welchem Anteil diese Kosten?
2. Werden außer im Polizeigefangenenhaus noch weitere Schubhaftplätze in Salzburg
geschaffen? Wenn ja, wo, bis wann werden diese fertiggestellt und wie sieht die
diesbezügliche Finanzierung im Konkreten aus?
3. Aus welchen Gründen werden im Polizeigefangenenhaus Salzburg 30 Zellenplätze
aufgelassen und als Fitnessräume adaptiert; welche Kosten sind damit verbunden und
warum werden diese Zellenplätze nicht flir Schubhäftlinge verwendet?
4. Wäre es nicht kostengünstiger und sinnvoller, diese 30 Zellenplätze für die dringend
notwendige Schaffung neuer Schubhaftplätze heranzuziehen? Wenn nein, warum nicht?