3905/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Freipressungen“ mittels Hungerstreik aus der Schubhaft
Aus den Medien ist bekannt, daß sich eine zunehmend wachsende Zahl an Schubhäftlingen
durch Hungerstreik freipreßt und sich dadurch einer geordneten Behandlung nach dem
Fremdengesetz entzieht. Angeblich befinden sich in Schubhaftanstalten auch schriftliche
Hinweise von früheren Insassen, daß es in Österreich genügt, in Hungerstreik zu gehen, um
aus der Schubhaft entlassen zu werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
A n f r a g e:
1. Wieviele Schubhäftlinge haben sich in den letzten sechs Monaten in den einzelnen
Bundesländern mittels „Hungerstreik“ freigepreßt (auch im Verhältnis zu den überhaupt
sich in dieser Zeit in Schubhaft befindlichen Personen)?
2. Was geschieht mit den Schubhäftlingen, die sich freigepreßt haben?
3. Wie hoch beziffern Sie den jährlichen Fahndungsaufwand nach wegen Hungerstreik
entlassenen untergetauchten Schubhäftlingen?
4. Bei welchem gesundheitlichen Status erfolgt die Freilassung des Häftlings?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Entlassung hungerstreikender Schubhäftlinge?
6. Warum wird keine Zwangsernährung durchgeführt?
7. Welche konkreten Schritte werden Sie einleiten, um dem Problem des Hungerstreiks in der
Schubhaft entgegenzuwirken?
8. Halten Sie eine dem § 69 StVG nachgebildete Bestimmung als Mittel gegen den
Hungerstreik für sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie könnte eine solche Bestimmung Ihren Vorstellungen nach im Konkreten
aussehen?
9. Ist es richtig, daß Schubhäftlinge durch „Wandschmierereien“ in den Hafträumen auf die
Möglichkeit der Entlassung durch Hungerstreik hingewiesen werden, wenn ja, was wurde
diesbezüglich bisher unternommen bzw. was werden Sie in Zukunft dagegen unternehmen?
10. Warum haben Sie seit Jhren Ankündigungen im September 1997, das Freipressen durch
Hungerstreik zu unterbinden, bisher nichts unternommen?