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der Abgeordneten Tegischer und Genossen und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend der Kündigung der 15a Veträge über die Hubschrauberrettungsdienste
Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es eine Vereinbarung betreffend des
Hubschrauberdienstes, in der der Bund die Kosten des Fluggerätes, der Piloten
einschließlich der lnfras truktur und die Länder Flugretter, medizinisches Personal
bezahlen sollten.
Die Einrichtung der FEST in Osttirol hat z.B. neben beträchtlichen finanziellen
Belas tungen auch große personelle Probleme verursacht:
- unzureichendes Raumangebot
- nur ein Tank mit Kerosin für 3 Benutzer was zusätzliche Kosten für das BMl
in der Höhe von 35.000 öS /Jahr zur Folge hat
- Pick - up System bei der Bereitstellung des Arztes
- keine Sanitäter
Die o.g. Aufgaben fallen in den Kompetenzbereich des Landes und nicht zu Unrecht
empfiehlt der Rechnungshof dem BMI die § l5a Vereinbarungen mit dem Land zu
lösen.
Die Bevölkerung und die Touristen müssen für diese unverständliche Vorgangsweise
mit ihrer Gesundheit und mit ihrem Leben bezahlen.
Da die derzeitige Kostendeckung von 50% in den nächsten J ahren durch die von der
EU vorgeschriebene Umrüstung auf zweimotorige Hubschrauber drastisch sinken wird
(ein Kapitalbedarf von 1,2 Mrd S ist zu erwarten) fallen dem Innenministerium
vermehrte Kosten an.
Nachdem sich das BMl durchaus an einer weiteren Kostenbeteiligung unter anderen
Konditionen bereit erklärt hat, laufen die Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und
Sozialversicherungsträgern bisher olme konkrete Ergebnisse.
Die Aufgaben der Hubschrauberrettung erfordert, daß medizinisches Personal, Polizei,
Bergre ttung und technisches Personal zusammenarbeiten. Bisher funktioniert diese
Zusammenarbeit sehr gut. Eine Neugestaltung der Rahmenbedingungen führt in
diesem sensiblen Bereich zu schwerwiegenden Folgen, denn bei der
Hubschrauberrettung geht es um Menschenleben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage :
1.) Wie sieht aus lhrer Sicht die die Kostenbeteiligung des BMI am
Hubschrauberrettungsdienst in Zukunft aus?
2.) lnwieweit stimmt eine Berechnung des ÖAMTC, die besagt, daß bis zu 30 Mio öS
j ährlich durch bessere Koordination eingespart werden könnte?
3.) Würde der ÖAMTC alle Bereiche für einen reibungslosen Rettungseinsatz
übernehmen?
4.) Wenn nein, wer würde diese abdecken?
5.) Wann gedenken Sie die Verhandlungen zu beenden?
6.) Besteht die Möglichkeit, daß das BMl aus der 15a Vereinbarung aussteigt?
7.) Wie soll Ihrer Meinung nach der Kostenschlüssel festgelegt werden, um den
Hubschrauberrettungsdienst in der jetzigen Form beibehalten zu können?
8) Welche Maßnahmen werden gesetzt, damit sich die Länder ihrer Verantwortung
nicht entziehen können?
9) Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, damit das Land Tirol die mit dem
Bund und Sozialversicherungsträgern getroffenen Vereinbarungen einhält?