391/J

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Tegischer und Genossen und Genossinnen

 

 

an den Bundesminister für Inneres

 

 

betreffend der Kündigung der 15a Veträge über die Hubschrauberrettungsdienste

 

Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es eine Vereinbarung betreffend des

Hubschrauberdienstes, in der der Bund die Kosten des Fluggerätes, der Piloten

einschließlich der lnfras truktur und die Länder Flugretter, medizinisches Personal

bezahlen sollten.

Die Einrichtung der FEST in Osttirol hat z.B. neben beträchtlichen finanziellen

Belas tungen auch große personelle Probleme verursacht:

- unzureichendes Raumangebot

- nur ein Tank mit Kerosin für 3 Benutzer was zusätzliche Kosten für das BMl

in der Höhe von 35.000 öS /Jahr zur Folge hat

- Pick - up System bei der Bereitstellung des Arztes

- keine Sanitäter

Die o.g. Aufgaben fallen in den Kompetenzbereich des Landes und nicht zu Unrecht

empfiehlt der Rechnungshof dem BMI die § l5a Vereinbarungen mit dem Land zu

lösen.

Die Bevölkerung und die Touristen müssen für diese unverständliche Vorgangsweise

mit ihrer Gesundheit und mit ihrem Leben bezahlen.

 

Da die derzeitige Kostendeckung von 50% in den nächsten J ahren durch die von der

EU vorgeschriebene Umrüstung auf zweimotorige Hubschrauber drastisch sinken wird

(ein Kapitalbedarf von 1,2 Mrd S ist zu erwarten) fallen dem Innenministerium

vermehrte Kosten an.

Nachdem sich das BMl durchaus an einer weiteren Kostenbeteiligung unter anderen

Konditionen bereit erklärt hat, laufen die Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und

Sozialversicherungsträgern bisher olme konkrete Ergebnisse.

Die Aufgaben der Hubschrauberrettung erfordert, daß medizinisches Personal, Polizei,

Bergre ttung und technisches Personal zusammenarbeiten. Bisher funktioniert diese

Zusammenarbeit sehr gut. Eine Neugestaltung der Rahmenbedingungen führt in

diesem sensiblen Bereich zu schwerwiegenden Folgen, denn bei der

Hubschrauberrettung geht es um Menschenleben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage :

1.) Wie sieht aus lhrer Sicht die die Kostenbeteiligung des BMI am

Hubschrauberrettungsdienst in Zukunft aus?

2.) lnwieweit stimmt eine Berechnung des ÖAMTC, die besagt, daß bis zu 30 Mio öS

j ährlich durch bessere Koordination eingespart werden könnte?

3.) Würde der ÖAMTC alle Bereiche für einen reibungslosen Rettungseinsatz

übernehmen?

4.) Wenn nein, wer würde diese abdecken?

5.) Wann gedenken Sie die Verhandlungen zu beenden?

6.) Besteht die Möglichkeit, daß das BMl aus der 15a Vereinbarung aussteigt?

7.) Wie soll Ihrer Meinung nach der Kostenschlüssel festgelegt werden, um den

Hubschrauberrettungsdienst in der jetzigen Form beibehalten zu können?

8) Welche Maßnahmen werden gesetzt, damit sich die Länder ihrer Verantwortung

nicht entziehen können?

9) Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, damit das Land Tirol die mit dem

Bund und Sozialversicherungsträgern getroffenen Vereinbarungen einhält?