3911/J XX.GP

 

der Abgeordneten Thomas Barmüller, Helmut Peter

und weitere Abgeordnete

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Multilaterales Investitionsabkommen (MAI)

Um der Zunahme grenzüberschreitender Direktinvestitionen und den Forderungen nach

Abbau von Investitionsbeschränkungen und nichtkommerziellen Investitionsrisiken

mittels multilateral anerkannter und weitreichend gültiger Regelungen Rechnung zu

tragen, wird seit Mai 1995 auf Ebene der CECD - Staaten das Multilaterale Investitions -

abkommen (MAI) verhandelt. Intention der Verhandler ist es, mit diesem Abkommen

einen großen Teil der etwa 1200 bilateralen, 16 regionalen und 6 multilateralen

Investitionsabkommen zu ersetzen und 95% des Weltinvestitionsaufkommens vertrag -

lich abzudecken. Die Kernpunkte des MAI sind der Abbau bestehender Investitions -

beschränkungen, der Investitionsschutz und die Schaffung eines eigenen Streitbei -

legungsverfahrens.

Nach den Aussagen der Verhandler handelt es sich beim MAI um eines der wichtigsten

wirtschaftspolitischen Vorhaben der letzten Jahrzehnte, das in seiner wirtschaftlichen

und politischen Bedeutung mit GATT bzw. WTO vergleichbar ist. In seiner Entstehung

und der rechtlichen Konstruktion unterscheidet sich das MAI aber wesentlich vom WTO -

Abkommen. Anders als beim WTO - Abkommen nehmen an den Verhandlungen des MAI

nur OECD - Staaten teil. Nicht - OECD - Staaten, denen bei den Verhandlungen nur

Beobachterstatus eingeräumt wurde, wird nach Abschluß der Verhandlungen das

Abkommen zur Mitunterzeichnung angeboten. Während das WTO - Abkommen nur jene

Bereiche umfaßt, die ausdrücklich im Abkommen genannt wurden, ist das MAI einem

,top - down - approach” folgend konzipiert. Das heißt, die Vereinbarung besitzt allgemeine

Gültigkeit. Ausnahmen und Schutzklauseln müssen explizit angeführt werden.

Diese Konzeption des Abkommens, der Ausschluß der Nicht - OECD - Staaten als

Teilnehmer der Verhandlungen, fehlende Untersuchungen über die Auswirkungen des

MAI, die mangelnde Transparenz des Verhandlungsprozesses und das dadurch

bedingte weitgehende Fehlen einer öffentlichen Debatten hat zu massiven Bedenken

betreffend die legislativrechtlichen, wirtschaftlichen, sozial -, umwelt -, regional - und

kulturpolitisch Effekte sowie bezüglich der Auswirkungen des MAI auf die Menschen -

rechte geführt.

Aus den angeführten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie die folgende schriftliche

Anfrage:

1. Inwiefern wurde das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie in die

MAI - Verhandlungen, insbesondere in die Erarbeitung des Verhandlungs -

mandates und die Formulierung der österreichischen Positionen bezüglich

Umweltgesetzgebung, Ausnahmebestimmungen im Bereich des Umwelt -

schutzes und Umweltdumping, einbezogen?

2. Inwiefern haben Sie als Bundesminister für Umwelt umweltpolitische

Vorstellungen im Zusammenhang mit dem Verhandlungsauftrag und der

Verhandlungsführung zu Beginn und im Laufe der Verhandlungen eingebracht?

3. Bei welcher Gelegenheit haben Sie sich im Rahmen des MAI -

Verhandlungsprozesses aktiv für die Möglichkeit der Aufrechterhaltung und

Weiterentwicklung österreichischer und gesamteuropäischer Umweltstandards,

Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltdumping, umweltpolitisch relevante

länderspezifischen Ausnahmebestimmungen für Österreich oder Regelungen

betreffend eine globale nachhaltige Entwicklung eingesetzt?

4. Sieht die derzeitige Fassung des MAI Bestimmungen vor, die es ermöglichen,

eine eigenständige Umweltschutzpolitik Österreichs oder österreichischer

Bundesländer zu unterlaufen, zu konterkarieren oder zu beeinflussen?

5. Welche Folgen würde das MAI in der Fassung des derzeitigen Verhandlungs -

textes auf die österreichische Bundesgesetzgebung, die Gesetzgebung der

Länder und den Vollzug österreichischer Gesetze, insbesondere in

umweltpolitisch relevanten Bereichen haben?