3916/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pable, Dr. Ofner

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Einschränkung der behördlichen Anzeigepflicht

§ 84 der Strafprozeßordnung wurde im Jahr 1993 neu gefaßt. Dadurch wurde die Anzeigepflicht

von Behörden erheblich eingeschränkt, wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchti -

gen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf oder wenn

und solange hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, daß die Strafbarkeit durch scha -

densbereinigende Maßnahmen entfallen werde.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundes -

minister für Umwelt, Jugend und Familie die nachstehende

Anfrage:

Werden Sie im Bereich der an Kindern und Jugendlichen begangenen Straftaten dafür eintreten,

die Anzeigepflicht der Behörden wieder zu erweitern? Wenn nein, warum sind Sie der Mei -

nung, daß gerade bei Straftaten mit einer erschreckend hohen Dunkelziffer und meist wehrlosen

Opfern darauf verzichtet werden kann, behördlich bekanntgewordene Delikte auch den Strafver -

folgungsbehörden mitzuteilen?