3916/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pable, Dr. Ofner
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Einschränkung der behördlichen Anzeigepflicht
§ 84 der Strafprozeßordnung wurde im Jahr 1993 neu gefaßt. Dadurch wurde die Anzeigepflicht
von Behörden erheblich eingeschränkt, wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchti -
gen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf oder wenn
und solange hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, daß die Strafbarkeit durch scha -
densbereinigende Maßnahmen entfallen werde.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundes -
minister für Umwelt, Jugend und Familie die nachstehende
Anfrage:
Werden Sie im Bereich der an Kindern und Jugendlichen begangenen Straftaten dafür eintreten,
die Anzeigepflicht der Behörden wieder zu erweitern? Wenn nein, warum sind Sie der Mei -
nung, daß gerade bei Straftaten mit einer erschreckend hohen Dunkelziffer und meist wehrlosen
Opfern darauf verzichtet werden kann, behördlich bekanntgewordene Delikte auch den Strafver -
folgungsbehörden mitzuteilen?