3939/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Feurstein
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Behörden müssen tatenlos zusehen..
In den Vorarlberger Nachrichten vom 13. März 1998 wurde unter dem Titel „Behörden
müssen tatenlos zusehen...“ berichtet, daß seit wenigen Wochen der Serbe „M.“ wieder auf
freiem Fuß sei. Nunmehr sei das Exmitglied der „Glastürgang“ offenbar wieder aktiv
geworden. In dem Artikel wird weiters ausgeführt, daß nach der Begnadigung im Rahmen der
Weihnachtsamnestie mehrmals zunächst versucht wurde, den Mann in sein Heimatland
abzuschieben. Die Abschiebung sei nicht möglich gewesen, weshalb er der Caritas zur
Betreuung übergeben wurde. Diese sei allerdings nicht informiert worden, um welche Person
es sich handelt und welche Vorstrafen gegen ihn vorliegen.
In dem Zeitungsbericht wird weiters erwähnt, daß M. ein minderjähriges Mädchen sexuell
genötigt und ein 15 - jähriges Mädchen gedrängt haben soll, Drogen zu nehmen. Nach einer
kurzfristigen Festnahme sei er seit 12. März 1998 wieder auf freiem Fuß. Die Juristin der
Fremdenpolizei wird zitiert: „Er kann sich bis zum Gerichtstermin frei bewegen.. . Er ist
einer von den Fällen, die eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellen. „Auch die
Betreuerin von der Caritas wird mit den Worten zitiert: „Ich wäre froh, man würde ihn in
Untersuchungshaft nehmen.“
In der Bevölkerung besteht ein großes Unbehagen, daß Personen, die verdächtigt werden,
minderjährige Mädchen sexuell zu nötigen, trotz der Schwere solcher Delikte nur auf freiem
Fuß angezeigt werden. In diesem Zusammenhang ist an die Debatte im Plenum des
Nationalrates am 26. Februar 1998 zu erinnern, als alle Regierungsmitglieder, die sich zu
Wort meldeten. erklärten, Sexualdelikte mit allen Mitteln verhindern zu wollen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der in dem erwähnten Artikel aufgezeigte Fall bekannt?
2. Aus welchen Gründen konnte M. nach Haftentlassung nicht abgeschoben werden‘?
3. Ist es richtig, daß M. der Caritas übergeben wurde, ohne auf seine Gefährlichkeit
hinzuweisen?
4. Was werden Sie unternehmen, um solche Informationsdefizite in Hinkunft zu vermeiden?
5. Wurde von den Sicherheitsbehörden auf Grund des neuerlichen gegen M. gerichteten
Verdachts die Verhängung der Untersuchungshaft angeregt?
6. Aus welchen Gründen kam es nach Ihren Informationen nicht zur Verhängung der
Untersuchungshaft?