3939/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Feurstein

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Behörden müssen tatenlos zusehen..

In den Vorarlberger Nachrichten vom 13. März 1998 wurde unter dem Titel „Behörden

müssen tatenlos zusehen...“ berichtet, daß seit wenigen Wochen der Serbe „M.“ wieder auf

freiem Fuß sei. Nunmehr sei das Exmitglied der „Glastürgang“ offenbar wieder aktiv

geworden. In dem Artikel wird weiters ausgeführt, daß nach der Begnadigung im Rahmen der

Weihnachtsamnestie mehrmals zunächst versucht wurde, den Mann in sein Heimatland

abzuschieben. Die Abschiebung sei nicht möglich gewesen, weshalb er der Caritas zur

Betreuung übergeben wurde. Diese sei allerdings nicht informiert worden, um welche Person

es sich handelt und welche Vorstrafen gegen ihn vorliegen.

In dem Zeitungsbericht wird weiters erwähnt, daß M. ein minderjähriges Mädchen sexuell

genötigt und ein 15 - jähriges Mädchen gedrängt haben soll, Drogen zu nehmen. Nach einer

kurzfristigen Festnahme sei er seit 12. März 1998 wieder auf freiem Fuß. Die Juristin der

Fremdenpolizei wird zitiert: „Er kann sich bis zum Gerichtstermin frei bewegen.. . Er ist

einer von den Fällen, die eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellen. „Auch die

Betreuerin von der Caritas wird mit den Worten zitiert: „Ich wäre froh, man würde ihn in

Untersuchungshaft nehmen.“

In der Bevölkerung besteht ein großes Unbehagen, daß Personen, die verdächtigt werden,

minderjährige Mädchen sexuell zu nötigen, trotz der Schwere solcher Delikte nur auf freiem

Fuß angezeigt werden. In diesem Zusammenhang ist an die Debatte im Plenum des

Nationalrates am 26. Februar 1998 zu erinnern, als alle Regierungsmitglieder, die sich zu

Wort meldeten. erklärten, Sexualdelikte mit allen Mitteln verhindern zu wollen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1. Ist Ihnen der in dem erwähnten Artikel aufgezeigte Fall bekannt?

2. Aus welchen Gründen konnte M. nach Haftentlassung nicht abgeschoben werden‘?

3. Ist es richtig, daß M. der Caritas übergeben wurde, ohne auf seine Gefährlichkeit

hinzuweisen?

4. Was werden Sie unternehmen, um solche Informationsdefizite in Hinkunft zu vermeiden?

5. Wurde von den Sicherheitsbehörden auf Grund des neuerlichen gegen M. gerichteten

Verdachts die Verhängung der Untersuchungshaft angeregt?

6. Aus welchen Gründen kam es nach Ihren Informationen nicht zur Verhängung der

Untersuchungshaft?