3942/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr.König Dr. Höchtl

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerharmonisierung und Doppelbesteuerungsabkommen

Die bevorstehende Präsidentschaft in der EU bietet Österreich die Möglichkeit

Themen aufzugreifen und Lösungen voranzutreiben, auch wenn vor den

deutschen Wahlen weitreichende Entscheidungen nicht zu erwarten sind.

Dazu gehört auch eine gewisse Steuerharmonisierung innerhalb des EU -

Binnenmarktes, um grobe Wettbewerbsverzerrungen durch einen Wettlauf der

Mitgliedsstaaten um Industrieansiedelungen mit Hilfe von

Steuervergünstigungen zu vermeiden.

Diese Harmonisierung sollte sich realistischerweise auf Mindeststeuersätze für

gewinnabhängige Steuern wie die Kapitalertragssteuer, die Körperschaftssteuer

etc. nach dem erfolgreichen Modell der Mindestsätze für die Mehrwertsteuer

beschränken.

Dadurch bleibt den Staaten genügend Spielraum für nationale steuerliche

Anreize, gleichzeitig aber wird ein ruinöser Wettbewerb verhindert. Dieses

bereits von der luxemburgischen Präsidentschaft verfolgte Ziel sollte von

Osterreich energisch weiter verfolgt werden. Gleichzeitig damit sollte eine

Harmonisierung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den

Mitgliedsstaaten erfolgen, um vergleichbare und faire Wettbewerbsbedingungen

innerhalb der EU sicherzustellen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

Teilen Sie die Auffassung, daß sich die angestrebte Steuerharmonisierung

innerhalb der EU realistischerweise auf die Festlegung von Untergrenzen für

wichtige gewinnabhängige Steuern beschränken sollte‘?

2. Sind Sie bereit diesbezügliche Verhandlungen unter der österreichischen

Präsidentschaft voranzutreiben?

3. Sind Sie bereit unter dem österreichischen Vorsitz die Kommission zu

ersuchen Vorschläge für eine Harmonisierung der

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten zu

erarbeiten?