3942/J XX.GP
der Abgeordneten Dr.König Dr. Höchtl
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerharmonisierung und Doppelbesteuerungsabkommen
Die bevorstehende Präsidentschaft in der EU bietet Österreich die Möglichkeit
Themen aufzugreifen und Lösungen voranzutreiben, auch wenn vor den
deutschen Wahlen weitreichende Entscheidungen nicht zu erwarten sind.
Dazu gehört auch eine gewisse Steuerharmonisierung innerhalb des EU -
Binnenmarktes, um grobe Wettbewerbsverzerrungen durch einen Wettlauf der
Mitgliedsstaaten um Industrieansiedelungen mit Hilfe von
Steuervergünstigungen zu vermeiden.
Diese Harmonisierung sollte sich realistischerweise auf Mindeststeuersätze für
gewinnabhängige Steuern wie die Kapitalertragssteuer, die Körperschaftssteuer
etc. nach dem erfolgreichen Modell der Mindestsätze für die Mehrwertsteuer
beschränken.
Dadurch bleibt den Staaten genügend Spielraum für nationale steuerliche
Anreize, gleichzeitig aber wird ein ruinöser Wettbewerb verhindert. Dieses
bereits von der luxemburgischen Präsidentschaft verfolgte Ziel sollte von
Osterreich energisch weiter verfolgt werden. Gleichzeitig damit sollte eine
Harmonisierung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den
Mitgliedsstaaten erfolgen, um vergleichbare und faire Wettbewerbsbedingungen
innerhalb der EU sicherzustellen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Teilen Sie die Auffassung, daß sich die angestrebte Steuerharmonisierung
innerhalb der EU realistischerweise auf die Festlegung von Untergrenzen für
wichtige gewinnabhängige Steuern beschränken sollte‘?
2. Sind Sie bereit diesbezügliche Verhandlungen unter der österreichischen
Präsidentschaft voranzutreiben?
3. Sind Sie bereit unter dem österreichischen Vorsitz die Kommission zu
ersuchen Vorschläge für eine Harmonisierung der
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten zu
erarbeiten?