3943/J XX.GP

 

der Abgeordneten Lafer, Apfelbeck, Dr. Grollitsch, Koller, Rossmann, Dipl. Ing. Schöggl,

Dipl. Ing. Hoffmann

und Kollegen

betreffend Bundeszuschuß zur Finanzierung des Österreich - Ringes

Am Sonntag, dem 20. September 1997 wurde nach vielen Jahren erstmals wieder ein Großer

Preis von Österreich auf der reaktivierten Formel I Rennstrecke des Österreich - Ringes

ausgetragen. Der Reaktivierung dieser für Spitzensportereignisse geeigneten Sportstätte

kommt eine erhebliche Bedeutung nicht nur für die Region sondern auch für ganz Österreich

zu.

Der Ausbau des Österreich-Ringes war daher ein Anliegen, zu dessen Finanzierung auch

entsprechende Zusagen von Mitgliedern der Bundesregierung erteilt wurden. So führte

Landesrat Dr. Hirschmann im Steiermärkischen Landtag am 19. September 1995 wörtlich

folgendes aus:

„Wir haben sehr intensive Verhandlungen geführt um einen Bundeszuschuß. Das ist nicht leicht

in dieser Zeit, das können Sie sich vorstellen. Der Kollege Ressel und ich waren einmal

draußen, und dann haben wir versucht, das auf getrennte Wegen zu erreichen. Er hat mit 40

Millionen Schilling an Bundeszuschuß schlußendlich gerechnet. Ich habe dann, nach einem

Telefonat mit dem Minister Staribacher, dem rasch eingeleuchtet hat, muß ich sagen, wer der

Hauptnutznießer natürlich dieser Sache ist, und einem sehr angenehmen und sehr kurzen

Gespräch mit dem Herrn Vizekanzler Schüssel dann dem Kollegen Ressel mitteilen dürfen, daß

wir 120 Millionen Schilling, auf fünf Jahre verteilt, bekommen. Da hat auch der Herr

Bundeskanzler selbstverständlich gerne seine Zustimmung gegeben, denn auch er weiß, daß

das ein Zuschuß ist, der x - fach in den nächsten Jahren in die Bundeskasse zurückfließen würde,

wenn es ein Formel 1 Rennen gäbe.“

Bei der Realisierung wurde daher von einer Mitfinanzierung des Bundes im Ausmaß von

mindestens 120 Mio. ÖS ausgegangen.

Eine Zusage seitens des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Ditz erfolgte

durch ein Schreiben vom 4.12.1995, in dem er mitteilte, „daß das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten selbstverständlich eine Subventionszusage für den Ausbau der

Rennstrecke auf dem Österreich - Ring aussprechen wird, sobald die von Herrn Bundesminister

Dr. Staribacher zugesagten Budgetmittel vom Bundesministerium für Finanzen freigegeben

werden

Auch in den Schreiben des damaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky vom 18.8.1995 und

6.9.1995 wurde eine Gewährung eines Bundeszuschusses positiv bewertet und „darauf

verwiesen, daß ein bindender Beschluß über den Bundeszuschuß erst gefaßt werden kann,

wenn ein konkreter Vertragsentwurf über die Reaktivierung des Österreich - Ringes als Formel I

Rennstrecke und konkrete Realisierungs - bzw. Finanzierungsbeschlüsse der Steiermärkischen

Landesregierung vorliegen".

Die Finanzierungszusage des Bundes wurde trotz Vorliegens der entsprechenden

Realisierungs bzw. Finanzierungsbeschlüsse des Landes Steiermark bisher nicht eingehalten.

In der Sitzung des zur Behandlung des Sportberichtes 1996 und verschiedener Anträge

(darunter den Entschließungsantrag 602/A(B), Abgeordneter Lafer und Kollegen vom 2.

Oktober 1997) eingesetzten Unterausschusses des Verfassungsausschusses am 19. März 1998

erklärter der Vertreter der Bundesregierung Staatssekretär Dr. Peter Wittmann auf eine

entsprechende Frage, daß die von der Bundesregierung zugesagten Mittel bereits im Wege von

Regionalforderungen in die Obersteiermark geflossen seien.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler die folgende

ANFRAGE

1. Trifft es zu, daß seitens der Mitglieder der Bundesregierung im Jahre 1995 eine

Mitfinanzierung der Reaktivierung de Österreich - Ringes durch den Bund in einem Ausmaß

von 120 Mio. ÖS zugesagt wurde?

2. Weshalb wurde diese Zusage zur Mitfinanzierung bis jetzt nicht eingehalten?

3. Bis wann kann endlich mit einer Realisierung der seinerzeitigen Zusage gerechnet werden?

4. Wie stehen Sie zur Aussage von Staatssekretär Dr. Wittmann, wonach die

Mitfinanzierungszusage durch Zuteilung von Förderungsmittel erfüllt worden sei?

5. Sind Sie der Auffassung, daß die Zuteilung von Fördermittel einer Mitfinanzierung

gleichzuhalten ist?

Wenn ja, auf Grund welcher Überlegungen?

Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um endlich die

Mitfinanzierungszusage einzulösen?

6. Auf welche geförderten Projekte bezogen sich die Ausführungen von Dr. Wittmann, wie

hoch war die Förderung der einzelnen Projekte und wann wurden die Förderungen

ausgezahlt?

7. Teilen Sie die Auffassung, daß sich die Nichteinhaltung der Mitfinanzierungszusage des

Bundes für das Ansehen der Bundesregierung in der betroffenen Region negativ ausgewirkt

hat bzw. auswirken wird?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie treffen?

8. Wie hoch schätzen Sie die zusätzlichen Steuereinnahmen des Bundes, die sich auf Grund

der Reaktivierung des Österreich - Ringes ergeben?