3953/J XX.GP

 

der Abg. Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Apfelbeck, Blünegger

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Datenschutzlosigkeit

Sämtliche bisherigen Versuche des Gesetzgebers, die Daten der österreichischen Bürgerinnen

und Bürger zu schützen, sind entweder zu halbherzig betrieben worden oder aus ganz

bestimmten Gründen vergeblich geblieben.

Dem regen Datenaustausch zwischen Institutionen und Personen über Dritte steht nahezu

keinerlei Kontrolle gegenüber. Ein Abänderungsantrag freiheitlicher Mandatare, aber auch von

Abgeordneten einer anderen Oppositionspartei, der einen besseren Schutz von Patientendaten

im Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen vorgesehen hätte, wurde von

den Koalitionsparteien ohne Begründung abgelehnt.

Daß gerade die Sozialversicherungen offensichtlich große Lücken im Datennetz für allerlei

Schnüffelei offenhalten, deckt nun der Autor Gerald Reischl in seinem Buch „Im Visier der

Datenträger“ auf: demnach haben nicht nur Finanz, Polizei und Justiz Zugriff auf die Sozial -

Versicherungsdaten. Explizit nennt Reischl in seinem Buch auch

- den SPÖ- Parlamentsklub,

- die Rechtsanwaltskanzlei Taborstraße,

- einen Herrn Dr. Peter Schütz,

- die Wirtschaftsuniversität Wien,

- die EDV GmbH,

- die Post und Telekom Austria.

Sie alle (und vielleicht noch viele andere) sind Besitzer eines Online - Zuganges zum Sozial -

versicherungsrechner. Auf diesem sind für jeden Sozialversicherten, von der Wiege bis zur

Bahre, die Sozialversicherungsnummer, der Arbeitsplatz, das Arbeitsverhältnis und alle

versicherungsrelevanten Daten gespeichert.

Die hin und wieder bekannt werdenden Fälle von Datenklau sind also nur die Spitze eines

Eisberges.

Angesichts dieser erschreckenden Wirkungslosigkeit des Datenschutzes im Bereich der

Sozialversicherung und der Patientendaten richten die unterzeichneten Abgeordneten an die

Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

Anfrage:

1. Welche Personen und Institutionen außer

- dem SPÖ - Parlamentsklub,

- der Rechtsanwaltskanzlei Taborstraße,

Herrn Dr. Peter Schütz,

- der Wirtschaftsuniversität Wien,

- der EDV GmbH,

- der Post und Telekom Austria

verfügen über einen Online - Zugang zum Sozialversicherungsrechner?

2. Wann und aus welchen Gründen erhielten jeweils

a) der SPÖ - Parlamentsklub,

b) die Rechtsanwaltskanzlei Taborstraße,

c) Herr Dr. Peter Schütz,

d) die Wirtschaftsuniversität Wien,

e) die EDV GmbH,

f) die Post und Telekom Austria,

g) alle übrigen Personen und Institutionen

den Online -Zugang zum Sozialversicherungsrechner?

3. Welche rechtlichen Grundlagen ermöglichen den genannten Institutionen und Personen den

Online - Zugang zum Sozialversicherungsrechner?

4. Welche Gegenleistungen in welchem Umfang bzw. in welcher Höhe wurden von den

Personen und Institutionen für den Online - Anschluß verlangt?

5. Wer sind die Verfügungsberechtigten über den Sozialversicherungsrechner im einzelnen?

6. Welche Daten von Sozialversicherten außer

- Sozialversicherungsnummer,

- Arbeitgeber,

- Arbeitsplatz,

- Höhe des Versicherungsbeitrages (und damit indirekt Einkommenshöhe)

sind in diesem Rechner der Sozialversicherungen gespeichert?

7. Wie viele und welche Online - Berechtigte haben lediglich Zugang zu aggregierten Daten

der Sozialversicherung?

8. Wie viele und welche Online - Berechtigte haben Zugang zu persönlichen Daten von

Sozialversicherten?

9. Wer kontrolliert wann, wie oft und auf welche Art und Weise, auf welche Daten die

einzelnen Online - User im Rahmen ihrer Zugangsberechtigung Zugriff nehmen?

10.Wie erfolgt die Protokollierung?

11.Wer wird wann über diese Kontrollen informiert?

12.Welche Hinweise auf Datenklau oder Datenmißbrauch haben die bisherigen Kontrollen

ergeben?

13.Welche Konsequenzen wurden aus bisherigen Kontrollen gezogen?

14.Werden Sie die Sozialversicherungsträger veranlassen, weitere Kontrollen durchzuführen?

Wenn nein: warum nicht?

15.Sollte es bisher keine wirksamen Kontrollen gegeben haben:

a) Wer ist für diese Unterlassung verantwortlich?

b) Welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

16.Wie schützt die Sozialversicherung ihre Pflichtversicherten vor Schäden, die durch Daten -

mißbrauch Dritter, also der Online - Berechtigten, Online - User und ihrer Nutznießer,

entstehen?

17.Hat es schon Schadensfälle gegeben?

Wenn ja: in welcher Höhe?

18.Wer leistete Schadensgutmachung in welcher Höhe?

19.Unter welchen Voraussetzungen können Pflichtversicherte, denen durch Mißbrauch ihrer

im Sozialversicherungsrechner gespeicherten Daten Schaden entstand, von der Sozialver -

sicherung Schadenersatz erhalten?

20.Welche Personen und Institutionen haben Zugriff auf die im Rahmen des Bundesgesetzes

über die Dokumentation im Gesundheitswesen gesammelten und gespeicherten Daten?

21.In welchen Rechnern welcher Personen und Institutionen liegen diese Datensammlungen

über Patienten

a) als persönliche Daten,

b) als aggregierte Daten

vor?

22.Durch welche Maßnahmen ist sichergestellt, daß diese Patientendaten nicht mißbrauch

werden können?

23.Welche Hinweise auf Datenklau oder Datenmißbrauch haben die bisherigen Kontrollen

ergeben?

24.Welche Konsequenzen wurden aus bisherigen Kontrollen gezogen?

25.Sollte es bisher keine wirksamen Kontrollen gegeben haben:

a) Wer ist für diese Unterlassung verantwortlich?

b) Welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

26.Hat es schon Schadensfälle gegeben?

Wenn ja: in welcher Höhe?

27.Unter welchen Voraussetzungen können Patienten, denen durch Mißbrauch ihrer

Patientendaten Schaden entstand, Schadenersatz erhalten?

28.Wer ist in diesem Fall schadenersatzpflichtig?