3954/J XX.GP

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Bestellung unzureichend qualifizierter Sachverständiger im Bereich

des Bundesstraßenbaus

Wie der Rechnungshof bereits mehrfach im Zuge von Gebarungsprüfungen

festgestellt hat, wurden im Bereich des Bundesstraßenbaus „verstärkt

Sachverständige (Gutachter, Schiedsgutachter, Kollaudatoren usw) herangezogen,

welche die an ihre Tätigkeit zu stellenden Ansprüche vielfach nicht erfüllten“, so der

Rechnungshof zuletzt im Tätigkeitsbericht für das Verwaltungsjahr 1996 anläßlich

seiner Wahrnehmungen hinsichtlich der A 9 Pyhrn Autobahn.

Es wird konkret (und beispielsweise) kritisiert, daß widersprüchliche Formulierungen

Verwendung fanden, Regelwerke bzw. Bauverträge falsch interpretiert wurden,

sowie grundlegende Zusammenhänge und wirtschaftliche Verflechtungen nicht

berücksichtigt wurden. Weiters spricht der Rechnungshof in diesem Zusammenhang

von „äußerst nachteiligen Wirkungen für die Auftraggeberseite“, also nicht zuletzt die

öffentliche Hand.

Es wurde daher vom Rechnungshof empfohlen, „bei der Auswahl von

Sachverständigen auf deren Unbefangenheit zu achten und auf die Plausibilität und

die Vollständigkeit ihrer Gutachten zu dringen“, eine Formulierung die wenig an

Deutlichkeit zu wünschen übrig läßt. Indes hielten es die solcherart kritisierten

„Vertreter der Auftraggeberseite“, das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten, die Alpenstraßen AG und die Österreichische Autobahnen - und

Schnellstraßen AG nicht einmal für angezeigt, zu den Vorwürfen Stellung zu

nehmen. Die damit zum Ausdruck gebrachte Mißachtung der geprüften Stellen

gegenüber der Kritik des den Nationalrat in Kontrollaufgaben unterstützenden

Rechnungshofs legt die Vermutung nahe, daß nicht daran gedacht ist, an den

kritisierten Zuständen etwas zum Positiven zu verändern. Die Vertreter der

Straßengesellschaft(en) unterliegen nicht dem parlamentarischen Interpellations -

recht, wohl aber der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten. Daher

stellen die unterzeichneten Abgeordneten mit dem Ziele, den Anregungen des

Rechnungshofs ministerielles Gehör zu verschaffen nachfolgende

Anfrage

1. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen im Zuge der Verwirklichung von

Bundesstraßenbauvorhaben auf gutachterliche Dienste zurückgegriffen wurde,

deren Ergebnisse „äußerst nachteilige Auswirkungen für die Auftraggeberseite"

hatten?

a) Wenn ja, welcher Art waren diese „äußerst nachteilige Auswirkungen für die

Auftraggeberseite" und entstand finanzieller Schaden?

b) Wenn nein, wie kommt der Rechnungshof zu diesem Schluß?

2. Wie hoch beziffern Sie den vom Rechnungshof erhobenen und mit der

Wendung „äußerst nachteilige Auswirkungen für die Auftraggeberseite“

umschriebenen finanziellen Schaden für eben diese Auftraggeberseite?

3. In welchen Fällen kam es zur Heranziehung von Sachverständigen (Gutachtern,

Schiedsgutachtern, Kollaudatoren usw) im Rahmen der Verwirklichung von

Bundesstraßenbauvorhaben‘ welche die an ihre Tätigkeit zu stellenden

Ansprüche nicht erfüllten?

4. In welchen Fällen wurden von Sachverständigen im Rahmen der Verwirklichung

von Bundesstraßenbauvorhaben widersprüchliche Aussagen getätigt? Welcher

Schaden resultierte daraus?

5. In welchen Fällen wurden von Sachverständigen im Rahmen der Verwirklichung

von Bundesstraßenbauvorhaben Regelwerke falsch interpretiert? Welcher

Schaden resultierte daraus?

6. In welchen Fällen wurden von Sachverständigen im Rahmen der Verwirklichung

von Bundesstraßenbauvorhaben Bauverträge falsch interpretiert? Welcher

Schaden resultierte daraus?

7. In welchen Fällen wurden von Sachverständigen im Rahmen der Verwirklichung

von Bundesstraßenbauvorhaben grundlegende Zusammenhänge und

wirtschaftliche Verflechtungen nicht berücksichtigt? Welcher Schaden resultierte

daraus?

8. In welchen Fällen wurde bei der Auswahl von Sachverständigen im Rahmen der

Verwirklichung von Bundesstraßenbauvorhaben nicht ausreichend auf deren

Unbefangenheit geachtet? Welcher Schaden resultierte daraus?

9. In welchen Fällen wurde Ihres Wissens seitens der Auftraggeber im Rahmen

der Verwirklichung von Bundesstraßenbauvorhaben nicht im ausreichenden

Maß auf die Plausibilität und die Vollständigkeit von Gutachten gedrungen?

Welcher Schaden resultierte daraus?

10. Wie beurteilen Sie die Anregung des Rechnungshofes, bei der Auswahl von

Sachverständigen auf deren Unbefangenheit zu achten und auf die Plausibilität

und die Vollständigkeit ihrer Gutachten zu dringen?

11. Warum wurde zur Kritik und den Anregungen des Rechnungshofes seitens

Ihres Ministeriums nicht Stellung genommen?

12. Welche Kriterien und Richtlinien für die Auswahl der Sachverständigen werden

von den geprüften Stellen angewendet?

13. Können Sie parteipolitische Präferenzen bei der Bestellung von Sachver -

ständigen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

oder eine der Straßenbaugesellschaften ausschließen?

14. Was werden Sie als Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

unternehmen, um die Anregungen des Rechnungshofes umzusetzen?