3954/J XX.GP
des Abgeordneten Thomas Barmüller, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Bestellung unzureichend qualifizierter Sachverständiger im Bereich
des Bundesstraßenbaus
Wie der Rechnungshof bereits mehrfach im Zuge von Gebarungsprüfungen
festgestellt hat, wurden im Bereich des Bundesstraßenbaus „verstärkt
Sachverständige (Gutachter, Schiedsgutachter, Kollaudatoren usw) herangezogen,
welche die an ihre Tätigkeit zu stellenden Ansprüche vielfach nicht erfüllten“, so der
Rechnungshof zuletzt im Tätigkeitsbericht für das Verwaltungsjahr 1996 anläßlich
seiner Wahrnehmungen hinsichtlich der A 9 Pyhrn Autobahn.
Es wird konkret (und beispielsweise) kritisiert, daß widersprüchliche Formulierungen
Verwendung fanden, Regelwerke bzw. Bauverträge falsch interpretiert wurden,
sowie grundlegende Zusammenhänge und wirtschaftliche Verflechtungen nicht
berücksichtigt wurden. Weiters spricht der Rechnungshof in diesem Zusammenhang
von „äußerst nachteiligen Wirkungen für die Auftraggeberseite“, also nicht zuletzt die
öffentliche Hand.
Es wurde daher vom Rechnungshof empfohlen, „bei der Auswahl von
Sachverständigen auf deren Unbefangenheit zu achten und auf die Plausibilität und
die Vollständigkeit ihrer Gutachten zu dringen“, eine Formulierung die wenig an
Deutlichkeit zu wünschen übrig läßt. Indes hielten es die solcherart kritisierten
„Vertreter der Auftraggeberseite“, das Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten, die Alpenstraßen AG und die Österreichische Autobahnen - und
Schnellstraßen AG nicht einmal für angezeigt, zu den Vorwürfen Stellung zu
nehmen. Die damit zum Ausdruck gebrachte Mißachtung der geprüften Stellen
gegenüber der Kritik des den Nationalrat in Kontrollaufgaben unterstützenden
Rechnungshofs legt die Vermutung nahe, daß nicht daran gedacht ist, an den
kritisierten Zuständen etwas zum Positiven zu verändern. Die Vertreter der
Straßengesellschaft(en) unterliegen nicht dem parlamentarischen Interpellations -
recht, wohl aber der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten. Daher
stellen die unterzeichneten Abgeordneten mit dem Ziele, den Anregungen des
Rechnungshofs ministerielles Gehör zu
verschaffen nachfolgende
Anfrage
1. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen im Zuge der Verwirklichung von
Bundesstraßenbauvorhaben auf gutachterliche Dienste zurückgegriffen wurde,
deren Ergebnisse „äußerst nachteilige Auswirkungen für die Auftraggeberseite"
hatten?
a) Wenn ja, welcher Art waren diese „äußerst nachteilige Auswirkungen für die
Auftraggeberseite" und entstand finanzieller Schaden?
b) Wenn nein, wie kommt der Rechnungshof zu diesem Schluß?
2. Wie hoch beziffern Sie den vom Rechnungshof erhobenen und mit der
Wendung „äußerst nachteilige Auswirkungen für die Auftraggeberseite“
umschriebenen finanziellen Schaden für eben diese Auftraggeberseite?
3. In welchen Fällen kam es zur Heranziehung von Sachverständigen (Gutachtern,
Schiedsgutachtern, Kollaudatoren usw) im Rahmen der Verwirklichung von
Bundesstraßenbauvorhaben‘ welche die an ihre Tätigkeit zu stellenden
Ansprüche nicht erfüllten?
4. In welchen Fällen wurden von Sachverständigen im Rahmen der Verwirklichung
von Bundesstraßenbauvorhaben widersprüchliche Aussagen getätigt? Welcher
Schaden resultierte daraus?
5. In welchen Fällen wurden von Sachverständigen im Rahmen der Verwirklichung
von Bundesstraßenbauvorhaben Regelwerke falsch interpretiert? Welcher
Schaden resultierte daraus?
6. In welchen Fällen wurden von Sachverständigen im Rahmen der Verwirklichung
von Bundesstraßenbauvorhaben Bauverträge falsch interpretiert? Welcher
Schaden resultierte daraus?
7. In welchen Fällen wurden von Sachverständigen im Rahmen der Verwirklichung
von Bundesstraßenbauvorhaben grundlegende Zusammenhänge und
wirtschaftliche Verflechtungen nicht berücksichtigt? Welcher Schaden resultierte
daraus?
8. In welchen Fällen wurde bei der Auswahl von Sachverständigen im Rahmen der
Verwirklichung von Bundesstraßenbauvorhaben nicht ausreichend auf deren
Unbefangenheit geachtet? Welcher Schaden resultierte daraus?
9. In welchen Fällen wurde Ihres Wissens seitens der Auftraggeber im Rahmen
der Verwirklichung von Bundesstraßenbauvorhaben nicht im ausreichenden
Maß auf die Plausibilität und die Vollständigkeit von Gutachten gedrungen?
Welcher Schaden resultierte daraus?
10. Wie beurteilen Sie die Anregung des Rechnungshofes, bei der Auswahl von
Sachverständigen auf deren Unbefangenheit zu achten und auf die Plausibilität
und die Vollständigkeit ihrer Gutachten zu dringen?
11. Warum wurde zur Kritik und den Anregungen des Rechnungshofes seitens
Ihres Ministeriums nicht Stellung genommen?
12. Welche Kriterien und Richtlinien für die Auswahl der Sachverständigen werden
von den geprüften Stellen angewendet?
13. Können Sie parteipolitische Präferenzen bei der Bestellung von Sachver -
ständigen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
oder eine der Straßenbaugesellschaften ausschließen?
14. Was werden Sie als Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
unternehmen, um die Anregungen des Rechnungshofes umzusetzen?