3970/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Laserpointer

Seit einiger Zeit befinden sich in Österreich sogenannte Laserpointer im Handel. Diese

werden insbesondere von Jugendlichen gekauft, mit dem Zweck, andere Personen mit dem

Lichtstrahl, welcher durch diese Geräte erzeugt wird, zu irritieren.

Das sich in Düsseldorf befindliche Institut für Lasermedizin, und die Kölner Fachhochschule,

haben diese Laserpointer, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, hinsichtlich ihrer

Gesundheitstauglichkeit überprüft und festgestellt, daß alle überprüften Geräte eine viel

höhere Leistung erbringen, als auf den Packungen angegeben war und daher von diesen

äußerst gesundheitsschädigende Wirkungen ausgehen. Der hochkonzentrierte Strahl führt

nämlich, sofern er auf die Netzhaut gerät, dieser übermäßige Wärme zu, so daß die Netzhaut

praktisch an dieser Stelle geschmolzen wird.

Tatsächlich sollten Laserpointer aufgrund ihrer Gefährlichkeit unter die Klasse 3b nach den

europäischen Normen eingestuft werden und besonderen Sicherheitsvorkehrungen

unterliegen. In Großbritannien wurden diese Lasergeräte wegen dieses Gesundheitsrisikos,

bereits im Oktober 1997 verboten.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

ANFRAGE:

1) Ist Ihnen bekannt, daß Laserpointer problemlos im österreichischen Handel erhältlich sind

und diese gesundheitliche Schädigungen erzeugen können?

2) Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die österreichische Bevölkerung vor den

gefährlichen Spielzeug - Laserpointern zu schützen?

3) Finden Sie ein gesetzliches Verbot aufgrund des oben geschilderten Sachverhaltes für

sinnvoll?

4) Werden Sie sich für eine ähnliche Vorgangsweise wie in Großbritannien einsetzen?