3970/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Laserpointer
Seit einiger Zeit befinden sich in Österreich sogenannte Laserpointer im Handel. Diese
werden insbesondere von Jugendlichen gekauft, mit dem Zweck, andere Personen mit dem
Lichtstrahl, welcher durch diese Geräte erzeugt wird, zu irritieren.
Das sich in Düsseldorf befindliche Institut für Lasermedizin, und die Kölner Fachhochschule,
haben diese Laserpointer, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, hinsichtlich ihrer
Gesundheitstauglichkeit überprüft und festgestellt, daß alle überprüften Geräte eine viel
höhere Leistung erbringen, als auf den Packungen angegeben war und daher von diesen
äußerst gesundheitsschädigende Wirkungen ausgehen. Der hochkonzentrierte Strahl führt
nämlich, sofern er auf die Netzhaut gerät, dieser übermäßige Wärme zu, so daß die Netzhaut
praktisch an dieser Stelle geschmolzen wird.
Tatsächlich sollten Laserpointer aufgrund ihrer Gefährlichkeit unter die Klasse 3b nach den
europäischen Normen eingestuft werden und besonderen Sicherheitsvorkehrungen
unterliegen. In Großbritannien wurden diese Lasergeräte wegen dieses Gesundheitsrisikos,
bereits im Oktober 1997 verboten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen bekannt, daß Laserpointer problemlos im österreichischen Handel erhältlich sind
und diese gesundheitliche Schädigungen erzeugen können?
2) Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die österreichische Bevölkerung vor den
gefährlichen Spielzeug - Laserpointern zu schützen?
3) Finden Sie ein gesetzliches Verbot aufgrund des oben geschilderten Sachverhaltes für
sinnvoll?
4) Werden Sie sich für eine ähnliche Vorgangsweise wie in Großbritannien einsetzen?