3973/J XX.GP
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Altlastensanierung und Strukturmängel der Verwaltungsvollstreckung
Seit Herbst 1997 wird unter Ägide des Innenministeriums die Berger - Deponie zwischen
Wiener Neustadt und Weikersdorf geräumt. In diesen Tagen wurde aus
Umweltschutzgründen die beschleunigte Räumung angeordnet.
Wie aus der Anfragebeantwortung des Landwirtschaftsministeriums vom 29.12.1997
hervorgeht (zu 3177/3), war der wasserpolizeiliche Räumungsauftrag nach § 138 WRG
bereits im Frühjahr 1992 rechtskräftig. Demnach hätte von der Deponiebetreiberin
spätestens am 1. Jänner 1992 mit der Räumung begonnen werden sollen. Eine Beschwerde
beim Verwaltungs - oder Verfassungsgerichtshof wurde nicht erhoben. Mit Schreiben vom
14. Oktober 1992 wurde die Vollstreckungsbehörde um Durchführung des
Vollstreckungsverfahrens ersucht. Mit der tatsächlichen Vollstreckung (Ersatzvornahme)
wurde nun erst fünf Jahre nach diesem Ersuchen begonnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aus welchen Gründen wurde mit der Räumung der Berger - Deponie erst fünf Jahre
nach dem Ersuchen der Wasserrechtsbehörde (Titelbehörde) begonnen?
2. Welche Schritte wurden im Detail in diesen fünf Jahren von der
Vollstreckungsbehörde unternommen?
3. Welche neuen Rahmenbedingungen rechtlicher (VVG) und finanzieller Natur müssen
geschaffen werden, damit die Vollstreckungsbehörden den neuen Anforderungen des
Umweltschutzes gerecht werden können?