3973/J XX.GP

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Altlastensanierung und Strukturmängel der Verwaltungsvollstreckung

Seit Herbst 1997 wird unter Ägide des Innenministeriums die Berger - Deponie zwischen

Wiener Neustadt und Weikersdorf geräumt. In diesen Tagen wurde aus

Umweltschutzgründen die beschleunigte Räumung angeordnet.

Wie aus der Anfragebeantwortung des Landwirtschaftsministeriums vom 29.12.1997

hervorgeht (zu 3177/3), war der wasserpolizeiliche Räumungsauftrag nach § 138 WRG

bereits im Frühjahr 1992 rechtskräftig. Demnach hätte von der Deponiebetreiberin

spätestens am 1. Jänner 1992 mit der Räumung begonnen werden sollen. Eine Beschwerde

beim Verwaltungs - oder Verfassungsgerichtshof wurde nicht erhoben. Mit Schreiben vom

14. Oktober 1992 wurde die Vollstreckungsbehörde um Durchführung des

Vollstreckungsverfahrens ersucht. Mit der tatsächlichen Vollstreckung (Ersatzvornahme)

wurde nun erst fünf Jahre nach diesem Ersuchen begonnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Aus welchen Gründen wurde mit der Räumung der Berger - Deponie erst fünf Jahre

nach dem Ersuchen der Wasserrechtsbehörde (Titelbehörde) begonnen?

2. Welche Schritte wurden im Detail in diesen fünf Jahren von der

Vollstreckungsbehörde unternommen?

3. Welche neuen Rahmenbedingungen rechtlicher (VVG) und finanzieller Natur müssen

geschaffen werden, damit die Vollstreckungsbehörden den neuen Anforderungen des

Umweltschutzes gerecht werden können?