3984/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Max Hofmann, Franz Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Frage, ob für die Freimaurer in Österreich ein besonderes Recht
(Urteil ohne Beweisverfahren) angewendet wird
Die Tageszeitung „KURIER“ hat am 4. Jänner 1998 in dem Bericht „Zu nah am
Richter?“ unter anderem folgendes geschrieben:
„Weil der pensionierte Lehrer Eduard Waldner die Verleihung
des Villacher Umweltpreises an den Leiter des Wasserwerkes
kritisiert hatte, wurde er von Heinz Sternig geklagt. Streitwert:
290.000 S.
Die erste Prozeßrunde ging, wie berichtet, an Sternig. Doch der
oberste Gerichtshof hob das ohne Beweisverfahren gefällte
Urteil auf. Waldner hat inzwischen herausgefunden, daß es
zwischen Richter und Sternig - Anwalt Ulrich Polley ein
Naheverhältnis gibt: "Die beiden sind Freimaurer."
Richter Arbeiter hat inzwischen bei Gericht zugegeben, ebenso wie Klagsvertreter
Polley einer Freimaurerloge anzugehören.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz daher
nachstehende
Anfrage:
Entspricht es den Tatsachen, daß der prominente Kärnter Freimaurer und Richter
Helmut Arbeiter in einem Verfahren zu Gunsten der vom Freimaurer und
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Polley vertretenen Prozeßpartei ein Urteil ohne Beweis -
verfahren gefällt hat?
Wenn ja,
a) wie erklären und beurteilen Sie diese Vorgangsweise,
b) wurden, da der Verdacht des Verbrechens des Amtsmißbrauches naheliegt,
gegen Richter Arbeiter Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, wann bzw. um
welche Maßnahmen handelt es sich,
und wenn nein, warum nicht?