3984/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Max Hofmann, Franz Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Frage, ob für die Freimaurer in Österreich ein besonderes Recht

(Urteil ohne Beweisverfahren) angewendet wird

Die Tageszeitung „KURIER“ hat am 4. Jänner 1998 in dem Bericht „Zu nah am

Richter?“ unter anderem folgendes geschrieben:

„Weil der pensionierte Lehrer Eduard Waldner die Verleihung

des Villacher Umweltpreises an den Leiter des Wasserwerkes

kritisiert hatte, wurde er von Heinz Sternig geklagt. Streitwert:

290.000 S.

Die erste Prozeßrunde ging, wie berichtet, an Sternig. Doch der

oberste Gerichtshof hob das ohne Beweisverfahren gefällte

Urteil auf. Waldner hat inzwischen herausgefunden, daß es

zwischen Richter und Sternig - Anwalt Ulrich Polley ein

Naheverhältnis gibt: "Die beiden sind Freimaurer."

Richter Arbeiter hat inzwischen bei Gericht zugegeben, ebenso wie Klagsvertreter

Polley einer Freimaurerloge anzugehören.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz daher

nachstehende

Anfrage:

Entspricht es den Tatsachen, daß der prominente Kärnter Freimaurer und Richter

Helmut Arbeiter in einem Verfahren zu Gunsten der vom Freimaurer und

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Polley vertretenen Prozeßpartei ein Urteil ohne Beweis -

verfahren gefällt hat?

Wenn ja,

a) wie erklären und beurteilen Sie diese Vorgangsweise,

b) wurden, da der Verdacht des Verbrechens des Amtsmißbrauches naheliegt,

gegen Richter Arbeiter Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, wann bzw. um

welche Maßnahmen handelt es sich,

und wenn nein, warum nicht?