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der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend das Streben von Sektionschef Dr. Manfred Matzka an die Spitze des

Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt

 

 

 

ln einem Gastkommentar in der Tageszeitung ''Die Presse'' vom 13. J„nner 1995

erkl„rt der derzeitige Sektionschef im lnnenministerium Dr. Manfred Matzka, daá

er die derzeit vakante Position des Leiters des Verfassungsdienstes im

Bundeskanzleramt anstrebe. Es steht auáer Zweifel, daá ein Abtreten Dr.

Matzkas aus dem lnnenministerium und der von ihm geleiteten Sektion lll (u.a.

Flchtlings- und Fremdenwesen) einen gewissen Charme hat und vor allem bei

Menschenrechtsorganisationen Hoffnung auf einen menschlicheren und die

Grundrechte mehr achtenden Vollzug im Bereich des Fremdenrechtes

aufkeimen l„át.

 

Trotzdem - oder gerade deshalb - stellt sich die Frage, ob angesichts der

bisherigen T„tigkeit von Dr. Matzka und der anhaltenden Kritik an seinem

bisweilen unmenschlichen und zum Teil verfassungswidrigen Umgang mit

Menschenrechten gerade er fr die Leitung einer fr die kompromiálose

Einhaltung und Bewahrung der Verfassung derart wichtige Einrichtung wie sie

der Verfassungsdienst darstellt, geeignet ist.

 

ln diesem Zusammenhang sei zu lhrer lnformation nur ein Beispiel genannt: lm

M„rz 1990 muáte die geschlossene Abteilung der šberprfungsstation

(''lsolationsstation'') im Flchtlingslager Traiskirchen aus verfassungsrechtlichen

Grnden geschlossen werden. Hunderte Menschen auf einmal waren bis dahin

monatelang in die hermetisch abgeriegelte Station gepfercht worden. Betroffen

waren vor allem unbequeme Asylwerberlnnen, die aus der Sicht der Beh”rde

''zweifelhafte'' F„lle waren. Ein Jahr sp„ter muáte die lsolationsstation auf

ausdrckliche Weisung von Dr. Manfred Matzka, dem Leiter der Sektion lll,

wieder ge”ffnet werden. Auch im lnnenministerium wurde Dr. Matzka auf die

Verfassungswidrigkeit der lsolierstation hingewiesen.

 

Der Republik ™sterreich entstand durch diese verfassungswidrige Anweisung

des Leiters der Sektion lll ein betr„chtlicher Schaden, der von der

Finanzprokuratur behoben werden muáte. Der Schaden, der der

 

Rechtsstaatlichkeit in ™sterreich durch bewuát verfassungswidrige Bescheide

entsteht, l„át sich nicht in Geld messen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

AN FRAGE:

 

 

1 . Teilen Sie die Auffassung, daá zur Leitung des Verfassungsdienstes

ausschlieálich aufrechte und unbeugsame Verteidiger und Hter der

Bundesverfassung in Frage kommen k”nnen?

 

2. Halten Sie Dr. Matzka angesichts der genannten Umst„nde fr geeignet fr

die Leitung einer Einrichtung wie den Verfassungsdienst?

 

a) wenn ja, wie begrnden Sie das?