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der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend das Streben von Sektionschef Dr. Manfred Matzka an die Spitze des
Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt
ln einem Gastkommentar in der Tageszeitung ''Die Presse'' vom 13. J„nner 1995
erkl„rt der derzeitige Sektionschef im lnnenministerium Dr. Manfred Matzka, daá
er die derzeit vakante Position des Leiters des Verfassungsdienstes im
Bundeskanzleramt anstrebe. Es steht auáer Zweifel, daá ein Abtreten Dr.
Matzkas aus dem lnnenministerium und der von ihm geleiteten Sektion lll (u.a.
Flchtlings- und Fremdenwesen) einen gewissen Charme hat und vor allem bei
Menschenrechtsorganisationen Hoffnung auf einen menschlicheren und die
Grundrechte mehr achtenden Vollzug im Bereich des Fremdenrechtes
aufkeimen l„át.
Trotzdem - oder gerade deshalb - stellt sich die Frage, ob angesichts der
bisherigen T„tigkeit von Dr. Matzka und der anhaltenden Kritik an seinem
bisweilen unmenschlichen und zum Teil verfassungswidrigen Umgang mit
Menschenrechten gerade er fr die Leitung einer fr die kompromiálose
Einhaltung und Bewahrung der Verfassung derart wichtige Einrichtung wie sie
der Verfassungsdienst darstellt, geeignet ist.
ln diesem Zusammenhang sei zu lhrer lnformation nur ein Beispiel genannt: lm
M„rz 1990 muáte die geschlossene Abteilung der šberprfungsstation
(''lsolationsstation'') im Flchtlingslager Traiskirchen aus verfassungsrechtlichen
Grnden geschlossen werden. Hunderte Menschen auf einmal waren bis dahin
monatelang in die hermetisch abgeriegelte Station gepfercht worden. Betroffen
waren vor allem unbequeme Asylwerberlnnen, die aus der Sicht der Beh”rde
''zweifelhafte'' F„lle waren. Ein Jahr sp„ter muáte die lsolationsstation auf
ausdrckliche Weisung von Dr. Manfred Matzka, dem Leiter der Sektion lll,
wieder ge”ffnet werden. Auch im lnnenministerium wurde Dr. Matzka auf die
Verfassungswidrigkeit der lsolierstation hingewiesen.
Der Republik ™sterreich entstand durch diese verfassungswidrige Anweisung
des Leiters der Sektion lll ein betr„chtlicher Schaden, der von der
Finanzprokuratur behoben werden muáte. Der Schaden, der der
Rechtsstaatlichkeit in ™sterreich durch bewuát verfassungswidrige Bescheide
entsteht, l„át sich nicht in Geld messen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
AN FRAGE:
1 . Teilen Sie die Auffassung, daá zur Leitung des Verfassungsdienstes
ausschlieálich aufrechte und unbeugsame Verteidiger und Hter der
Bundesverfassung in Frage kommen k”nnen?
2. Halten Sie Dr. Matzka angesichts der genannten Umst„nde fr geeignet fr
die Leitung einer Einrichtung wie den Verfassungsdienst?
a) wenn ja, wie begrnden Sie das?