4007/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dr. Salzl und
Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Justiz
betreffend “Bestrahlte Lebensmittel im österreichischen Handel,,
In Österreich ist die Anwendung ionisierender Strahlen zur Lebensmittelkonservierung
verboten. Dennoch gibt es in der EU eine ganze Reihe von Mitgliedsstaaten, die diese
Praxis der Konservierung von Lebensmitteln anwenden. In Frankreich, Belgien und
den Niederlanden werden ionisierende Strahlen zur Behandlung von Lebensmitteln
eingesetzt. Durch den “grenzenlosen” EU - Binnenmarkt werden solche Nahrungsmittel
auch nach Österreich exportiert und gelangen durch österreichische Geschäfte in den
Verkauf.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an
den Herrn Bundesminister für Justiz die nachstehende
ANFRAGE:
Wie ist zur Zeit die Verschuldenshaftung im Falle einer gesundheitlichen
Beeinträchtigung durch den Konsum von bestrahlten Lebensmitteln im
österreichischen Verkauf geregelt?