4007/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dr. Salzl und

Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Justiz

betreffend “Bestrahlte Lebensmittel im österreichischen Handel,,

In Österreich ist die Anwendung ionisierender Strahlen zur Lebensmittelkonservierung

verboten. Dennoch gibt es in der EU eine ganze Reihe von Mitgliedsstaaten, die diese

Praxis der Konservierung von Lebensmitteln anwenden. In Frankreich, Belgien und

den Niederlanden werden ionisierende Strahlen zur Behandlung von Lebensmitteln

eingesetzt. Durch den “grenzenlosen” EU - Binnenmarkt werden solche Nahrungsmittel

auch nach Österreich exportiert und gelangen durch österreichische Geschäfte in den

Verkauf.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an

den Herrn Bundesminister für Justiz die nachstehende

ANFRAGE:

Wie ist zur Zeit die Verschuldenshaftung im Falle einer gesundheitlichen

Beeinträchtigung durch den Konsum von bestrahlten Lebensmitteln im

österreichischen Verkauf geregelt?