4020/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend offizieller BSE - frei Zone Österreich

Die EU - Kommission Will bis Ende des Jahres 1998 klären, für welche EU - Länder eine

Definition als BSE - frei Zone möglich ist.

Ein Land wie z.B. auch Österreich, in dem es noch nie einen Fall von BSE gegeben

hat, müßte um die Einstufung als BSE - frei ansuchen und dabei nachweisen , daß

einerseits noch kein Fall von BSE aufgetreten ist und daß andererseits die Kontrollen

streng genug waren, um einen solchen Fall auch zu identifizieren.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die

Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz die

nachstehende

ANFRAGE:

1. Entsprechen die in Ihrer Anfragebeantwortung 3290 /AB (XX.GP.,

1998-01-13) angegebenen Maßnahmen lückenlos den erforderlichen EU -

Standards?

2. Halten Sie und die wissenschaftlichen Beratungsstellen Ihres Ressorts diese

Maßnahmen für ausreichend, um für Österreich sofort bei dem ersten Ansuchen die

Einstufung “offiziell BSE - frei” zu erlangen?

a. Wenn ja, ist diese Antwort einer Garantieerklärung gegenüber den

österreichischen Bauern gleichzusetzen?

b. Wenn nein, welche Maßnahmen bereitet Ihr Ressort vor bis zum

endgültigen Ergebnis der EU - Wissenschaftler alle hierfür notwendigen

Schritte zu setzen?