4020/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend offizieller BSE - frei Zone Österreich
Die EU - Kommission Will bis Ende des Jahres 1998 klären, für welche EU - Länder eine
Definition als BSE - frei Zone möglich ist.
Ein Land wie z.B. auch Österreich, in dem es noch nie einen Fall von BSE gegeben
hat, müßte um die Einstufung als BSE - frei ansuchen und dabei nachweisen , daß
einerseits noch kein Fall von BSE aufgetreten ist und daß andererseits die Kontrollen
streng genug waren, um einen solchen Fall auch zu identifizieren.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz die
nachstehende
ANFRAGE:
1. Entsprechen die in Ihrer Anfragebeantwortung 3290 /AB (XX.GP.,
1998-01-13) angegebenen Maßnahmen lückenlos den erforderlichen EU -
Standards?
2. Halten Sie und die wissenschaftlichen Beratungsstellen Ihres Ressorts diese
Maßnahmen für ausreichend, um für Österreich sofort bei dem ersten Ansuchen die
Einstufung “offiziell BSE - frei” zu erlangen?
a. Wenn ja, ist diese Antwort einer Garantieerklärung gegenüber den
österreichischen Bauern gleichzusetzen?
b. Wenn nein, welche Maßnahmen bereitet Ihr Ressort vor bis zum
endgültigen Ergebnis der EU - Wissenschaftler alle hierfür notwendigen
Schritte zu setzen?