408/J

 

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Neustrukturierung der östereichischen Geheimdienste

 

 

 

In den vergangenen Wochen ist im Umfeld der drei östereichischen Geheimdienste

eine immer umfassendere öffentliche Debatte entbrannt, die einen akuten

Reformbedarf in allen drei Bereichen aufzeigt. Verschiedene Reformvorschläge vor

allem aus dem Bereich des SPÖ Klubobmanns Dr. KosteIka sowie des der SPÖ

zugehörigen Innenministers Dr. Einem zielen ab in Richtung völliger

Neustrukturierung und Schaffung zwischen einer gemeinsamen Struktur von HNA und

Staatspolizei , die dem Bundeskanzleramt unterstellt sein soll. Diesbezüglich wird auch

von einer gesamten direkten Unterstellung des Staatsschutzes bzw. der neu

geschaffenen Geheimdienststruktur der Bundesregierung gegenüber gesprochen.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende

schriftliche

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1 . Welche Informationen besitzt der Bundeskanzler derzeit über die gesetzliche

Legitimation von Staatspolizei sowie über jene der beiden Heeresgeheimdienste?

 

2. Welche Informationen besitzt der Bundeskanzler über den jährlichen

personenbezogenen Aktenanfall im Bereich eines jeden dieser drei

österreichischen Geheimdienste?

 

3. Welche Informationen besitzt der Bundeskanzler über

Kooperationsschwierigkeiten dieser drei Dienste?

 

4. Welche Informationen besitzt der Bundeskanzler über Reformabsichten mit dem

Ziel der Eingliederung des Heeresnachrichtenamtes in den Bereich der

Staatspolizei?

 

5. Hält der Bundeskanzler eine Eingliederung des HNA in den Bereich der

Staatspolizei sowie eine Unterstellung der Geheimdienste oder zumindest eines

Teils dieser unter den Einflußbereich des Bundeskanzleramtes bzw. der ganzen

Bundesregierung für mittelfristig sinnvoll?

 

6. Ist der Bundeskanzler der Meinung, daß jener Standard an Bürgerechten

betreffend Akteneinsicht und Löschungsmöglichkeiten, die seit Jahren im

Bereich der Staatspolizei verwirklicht sind, auch für die militärischen

Geheimdienste Gültigkeit haben sollten?