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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Neustrukturierung der östereichischen Geheimdienste
In den vergangenen Wochen ist im Umfeld der drei östereichischen Geheimdienste
eine immer umfassendere öffentliche Debatte entbrannt, die einen akuten
Reformbedarf in allen drei Bereichen aufzeigt. Verschiedene Reformvorschläge vor
allem aus dem Bereich des SPÖ Klubobmanns Dr. KosteIka sowie des der SPÖ
zugehörigen Innenministers Dr. Einem zielen ab in Richtung völliger
Neustrukturierung und Schaffung zwischen einer gemeinsamen Struktur von HNA und
Staatspolizei , die dem Bundeskanzleramt unterstellt sein soll. Diesbezüglich wird auch
von einer gesamten direkten Unterstellung des Staatsschutzes bzw. der neu
geschaffenen Geheimdienststruktur der Bundesregierung gegenüber gesprochen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende
schriftliche
ANFRAGE:
1 . Welche Informationen besitzt der Bundeskanzler derzeit über die gesetzliche
Legitimation von Staatspolizei sowie über jene der beiden Heeresgeheimdienste?
2. Welche Informationen besitzt der Bundeskanzler über den jährlichen
personenbezogenen Aktenanfall im Bereich eines jeden dieser drei
österreichischen Geheimdienste?
3. Welche Informationen besitzt der Bundeskanzler über
Kooperationsschwierigkeiten dieser drei Dienste?
4. Welche Informationen besitzt der Bundeskanzler über Reformabsichten mit dem
Ziel der Eingliederung des Heeresnachrichtenamtes in den Bereich der
Staatspolizei?
5. Hält der Bundeskanzler eine Eingliederung des HNA in den Bereich der
Staatspolizei sowie eine Unterstellung der Geheimdienste oder zumindest eines
Teils dieser unter den Einflußbereich des Bundeskanzleramtes bzw. der ganzen
Bundesregierung für mittelfristig sinnvoll?
6. Ist der Bundeskanzler der Meinung, daß jener Standard an Bürgerechten
betreffend Akteneinsicht und Löschungsmöglichkeiten, die seit Jahren im
Bereich der Staatspolizei verwirklicht sind, auch für die militärischen
Geheimdienste Gültigkeit haben sollten?