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des Abgeordneten Mag. Terezija STOISI-rS, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem
betreffend die Informationen des Bundesministeriums für Inneres für bosnische
Flüchtlinge in Österreich über deren Perspektiven und Rückkehrmöglichkeiten
Nach dem Abkommen von Dayton werden auch in Österreich vermehrt die
Möglichkeiten der Rückkehr für bosnische Flüchtlinge beraten. Bei den Betroffenen
führt diese Diskussion zu großer Verunsicherung. Viele fürchten, entweder in Gebiete
zurückkehren zu müssen, die nach Dayton von einer anderen ethnischen Gruppe
beherrscht werden, oder in eines der Gebiete geschickt zu werden, das zwar der
eigenen ethnischen Gruppe zugesprochen wurde, in dem die Betroffenen aber weder
familiäre, soziale noch wirtschaftliche Anknüpfungspunkte haben. Entsprechende
Aufklärung und Betreuung der Betroffenen in Österreich stellt daher eine zentrale
Aufgabe dar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Welche genauen Information über die Rückkehrmöglichkeiten wurden und
werden seitens des lnnenministeriums den bosnischen Flüchtlingen übermittelt?
2. WeIche genauen lnformation über ihre aufenthaltsrechtlichen Perspektiven in
Österreich wurden und werden den bosnischen Flüchtlingen seitens des
lnnenministeriums übermittelt?
3. In welchen Sprachen wurden und werden diese Informationen produziert?
4. In welcher Form (Flugblätter, Zeitschriften, Veranstaltungen, usw.) werden den
Betroffenen die lnformationen übermittelt?
5. Mit welchen Publikationen, die die bosnischen Flüchtlinge in Österreich selbst
herausgeben, arbeitete und arbeitet das Innenministerium in diesen Fragen
zusammen? In welcher Form?
6. Mit welchen Organisationen der bosnischen Flüchtlinge in Österreich arbeitete
und arbeitet das Innenministerium in diesen Fragen zusammen? In welcher
Form?
7. Wie ist sichergestellt, daß alle Betroffenen, die in Privatquartieren untergebracht
sind, zeitgerecht und ausreichend von den für sie reIevanten Informationen
Kenntnis erIangen?
8. Wie ist sichergesteIIt, daß alle Betroffenen, die in FlüchtlingsIagern und größeren
Quartieren untergebracht sind, zeitgerecht und ausreichend von den für sie
relevanten lnformationen Kenntnis erlangen?