4267/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Ignoranz gegen über Menschenrechtsverletzungen in China zugunsten lukrativer
Marktchancen
Vor kurzem erklärten Sie zur Lage der Menschenrechte in China, es sei eine langsame
Entwicklung zum Besseren festzustellen. Auch hätten die EU und China
„hoffnungsgebende“ Formen eines Dialogs über die Beachtung der Menschenrechte
gefunden und die Zeit bloßen Maßregelns sei vorbei. Stattdessen wollen Sie den
„entspannter und flexibler“ regierenden Beijinger Partnern nun Hilfestellungen anbieten.
Nach Berichten der Menschenrechtsorganisation amnesty international jedoch hat sich
lediglich die Rhetorik Chinas geändert. 1997 wurden hunderte Demonstranten willkürlich
verhaftet und sitzen nach wie vor im Gefängnis. Schauprozesse und Todesurteile gegen
politische Häftlinge sind an der Tagesordnung. Über zwei Drittel aller amnesty international
weltweit bekannt gewordenen Hinrichtungen fanden 1997 in China statt. Wer sich öffentlich
über politische oder andere als „sensibel“ eingestufte Themen äußert, riskiert Festnahme
und Gefängnis. Insoferne ist die Devise der EU „Dialog statt Einmischung“ mehr als
ignorant und muß den Eindruck erwecken, daß aus Angst um lukrative Geschäfte der
erforderlich Mut in Menschenrechtsfragen auf der Strecke bleibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie ist es zu verstehen, daß Sie sich lobend darüber geäußert haben, daß China die
abscheuliche Praxis öffentlicher Massenhinrichtungen entprechend dem „Vorbild“ der
USA durch Giftinjektionen ablösen will?
2. Stimmt es, daß bei der bevorstehenden UN - Menschenrechtskommission in Genf die EU
keine Resolution zur Menschenrechtslage in China einbringen will?
3. Stimmt es, daß beim Treffen der EU - Außenminister am 23. Februar der EU - Rat
beschloß, daß keines der 15 Mitgliedsländer die Kritik eines anderen Landes an China
unterstützen darf? Haben auch Sie diesem Beschluß zugestimmt?
4. Wie verträgt sich dieser Beschluß mit der Aufforderung des Europäischen Parlaments,
der Menschenrechtslage in China bei der Menschenrechtskonferenz in Genf höchste
Priorität einzuräumen?