4273/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Langthaler, Pollet - Kammerlander, Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend “Stranded Investments” der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
Im Februar wurden vom Wirtschaftsministerium sogenannte “Stranded Investments” in der
Höhe von insgesamt 35,6 Milliarden Schilling an die EU - Kommission in Brüssel gemeldet.
Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Teil jener Fehlinvestitionen, die ursprünglich
von der heimischen Elektrizitätswirtschaft dem Wirtschaftsminister gemeldet worden waren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche “Stranded Investments” bzw. “Stranded Costs” wurden ursprünglich von den
Unternehmen für Übergangsregelungen gemäß Art. 24(1) der
Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vorgeschlagen? Bitte schlüsseln Sie diese “Stranded
Investments” nach .a) Projekt bzw. Vertrag, b) Kosten und c) Unternehmen auf.
2. Nach welchen Kriterien und Überlegungen haben Sie jene “Stranded Investments" aus -
gewählt, die dann der EU - Kommission tatsächlich gemeldet wurden?
3. Welche Bedeutung haben Sie bei der Beurteilung und Auswahl der “Stranded Invest -
ments" ehemaligen politischen Vorgaben beigemessen?
4. Welche der gemeldeten "Stranded Investments" sind auf politische Einflußnahme zu -
rückzuführen? Welche Personen sind dafür verantwortlich?
5. Zentrale Bedeutung bei der Ermittlung der “Stranded Costs” haben die Annahmen über
den künftig erwarteten Marktpreis für Strom.
Welche Annahmen wurden von Ihnen diesbezüglich getroffen? Und aufgrund welcher
Überlegungen und Einschätzungen sind Sie von diesen Annahmen ausgegangen? Bitte
führen Sie den erwarteten Marktpreis auch nach Winter - / Sommer - und Hochlast-/
Niedriglast - Preisen an.
6. Welche Kriterien waren jeweils entscheidend, daß die von den EVUs gemeldeten
"Stranded
Investments / Costs” nun tatsächlich gemeldet oder aber von Ihnen
ausgeschieden wurden? Bitte führen Sie die jeweils ausschlaggebenden Kriterien bzw.
Gründe für jedes der von den EVUs ursprünglich vorgeschlagenen “Stranded
Investments” an.
7. Wie ist der genaue Wortlaut des Antrags (ggf. inkl. Beilagen) auf Übergangsregelung
gemäß Artikel 24 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie an die EU - Kommission vom
Februar 1998?
8. Von der Verbundgesellschaft wurden insgesamt 42 Milliarden Schilling an “Stranded
Investments” gemeldet, von denen allerdings nur 23,2 Milliarden Schilling an die EU-
Kommission weitergemeldet wurden.
Wie erklären Sie diese gewaltigen Einschätzungsunterschiede zwischen Ihnen und dem
Verbund - Vorstand?
9. Verbund - Finanzvorstand Michael Pistauer hat erklärt, daß für den Fall, wenn nicht alle
Investitionen durch entsprechende Übergangsregelungen geschützt werden, der
Verbundgesellschaft “erhebliche Abwertungen” drohen (vgl. profil Nr.13, 23.3. ‚98).
Teilen Sie die Einschätzung, daß durch Ihre Abstriche bei den tatsächlich gemeldeten
“Stranded Investments” es zu einem erheblichen Wertverlust der Verbundgesellschaft
bzw. des 51 - % - Anteils des Bundes kommen kann, mit anderen Worten, Sie durch ihre
Vorgangsweise den Verlust von Bundesvermögen im Milliardenhöhe riskieren? Bitte
begründen Sie Ihre Antwort.
10. In welcher Form sollen die “Stranded Costs” im Rahmen der Übergangsregelungen ab -
gegolten werden?
11. Können Sie ausschließen, daß es zu einer Benachteiligung einzelner Verbraucher -
gruppen, etwa von Kleinabnehmern, im Rahmen dieser Kostenabgeltungen kommen
wird? Wenn ja, wodurch?
12. Teilen Sie die Einschätzung, daß jedenfalls auch “zugelassene Kunden” anteilsmäßig
für die Finanzierung der “Stranded Costs” aufkommen sollten? Wenn nein, warum
nicht?
13. Wann wird die EU - Kommission über die gemeldeten “Stranded Investments” im
Rahmen einer Notifikation entscheiden? Bis wann ist mit der Umsetzung der
Übergangsregelungen zu rechnen?