4273/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Langthaler, Pollet - Kammerlander, Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend “Stranded Investments” der österreichischen Elektrizitätswirtschaft

Im Februar wurden vom Wirtschaftsministerium sogenannte “Stranded Investments” in der

Höhe von insgesamt 35,6 Milliarden Schilling an die EU - Kommission in Brüssel gemeldet.

Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Teil jener Fehlinvestitionen, die ursprünglich

von der heimischen Elektrizitätswirtschaft dem Wirtschaftsminister gemeldet worden waren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Welche “Stranded Investments” bzw. “Stranded Costs” wurden ursprünglich von den

Unternehmen für Übergangsregelungen gemäß Art. 24(1) der

Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vorgeschlagen? Bitte schlüsseln Sie diese “Stranded

Investments” nach .a) Projekt bzw. Vertrag, b) Kosten und c) Unternehmen auf.

2. Nach welchen Kriterien und Überlegungen haben Sie jene “Stranded Investments" aus -

gewählt, die dann der EU - Kommission tatsächlich gemeldet wurden?

3. Welche Bedeutung haben Sie bei der Beurteilung und Auswahl der “Stranded Invest -

ments" ehemaligen politischen Vorgaben beigemessen?

4. Welche der gemeldeten "Stranded Investments" sind auf politische Einflußnahme zu -

rückzuführen? Welche Personen sind dafür verantwortlich?

5. Zentrale Bedeutung bei der Ermittlung der “Stranded Costs” haben die Annahmen über

den künftig erwarteten Marktpreis für Strom.

Welche Annahmen wurden von Ihnen diesbezüglich getroffen? Und aufgrund welcher

Überlegungen und Einschätzungen sind Sie von diesen Annahmen ausgegangen? Bitte

führen Sie den erwarteten Marktpreis auch nach Winter - / Sommer -  und Hochlast-/

Niedriglast - Preisen an.

6. Welche Kriterien waren jeweils entscheidend, daß die von den EVUs gemeldeten

"Stranded Investments / Costs” nun tatsächlich gemeldet oder aber von Ihnen

ausgeschieden wurden? Bitte führen Sie die jeweils ausschlaggebenden Kriterien bzw.

Gründe für jedes der von den EVUs ursprünglich vorgeschlagenen “Stranded

Investments” an.

7. Wie ist der genaue Wortlaut des Antrags (ggf. inkl. Beilagen) auf Übergangsregelung

gemäß Artikel 24 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie an die EU - Kommission vom

Februar 1998?

8. Von der Verbundgesellschaft wurden insgesamt 42 Milliarden Schilling an “Stranded

Investments” gemeldet, von denen allerdings nur 23,2 Milliarden Schilling an die EU-

Kommission weitergemeldet wurden.

Wie erklären Sie diese gewaltigen Einschätzungsunterschiede zwischen Ihnen und dem

Verbund - Vorstand?

9. Verbund - Finanzvorstand Michael Pistauer hat erklärt, daß für den Fall, wenn nicht alle

Investitionen durch entsprechende Übergangsregelungen geschützt werden, der

Verbundgesellschaft “erhebliche Abwertungen” drohen (vgl. profil Nr.13, 23.3. ‚98).

Teilen Sie die Einschätzung, daß durch Ihre Abstriche bei den tatsächlich gemeldeten

“Stranded Investments” es zu einem erheblichen Wertverlust der Verbundgesellschaft

bzw. des 51 - % - Anteils des Bundes kommen kann, mit anderen Worten, Sie durch ihre

Vorgangsweise den Verlust von Bundesvermögen im Milliardenhöhe riskieren? Bitte

begründen Sie Ihre Antwort.

10. In welcher Form sollen die “Stranded Costs” im Rahmen der Übergangsregelungen ab -

gegolten werden?

11. Können Sie ausschließen, daß es zu einer Benachteiligung einzelner Verbraucher -

gruppen, etwa von Kleinabnehmern, im Rahmen dieser Kostenabgeltungen kommen

wird? Wenn ja, wodurch?

12. Teilen Sie die Einschätzung, daß jedenfalls auch “zugelassene Kunden” anteilsmäßig

für die Finanzierung der “Stranded Costs” aufkommen sollten? Wenn nein, warum

nicht?

13. Wann wird die EU - Kommission über die gemeldeten “Stranded Investments” im

Rahmen einer Notifikation entscheiden? Bis wann ist mit der Umsetzung der

Übergangsregelungen zu rechnen?