4285/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Postenbesetzung bei der Österreichischen Autobahnen und
Schnellstraßen AG (ÖSAG)
Laut einem Bericht der Zeitschrift NEWS (Ausgabe 13/1998) soll die Besetzung
des kaufmännischen Vorstandsdirektors in der Österreichischen Autobahnen und
Schnellstraßen AG (ÖSAG) durch Franz L. nach politisch motivierten und nicht
wie gesetzlich vorgeschrieben nach objektiven Kriterien erfolgt sein. Weiters
berichtet die Zeitschrift im selben Artikel, daß es im Rahmen dieser
Stellenbesetzung zu politischen Interventionen zugunsten verschiedener
Bewerber von mehreren hochrangigen Politkern gekommen sein soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher angesichts dieser von der
Zeitschrift NEWS geäußerten Vermutungen, die im Falle einer positiven
Bestätigung nicht nur als skandalös zu qualifizieren sind, sondern außerdem den
Tatbestand des Amtsmißbrauchs in sich bergen würden, folgende
ANFRAGE
1. Wurden im Rahmen der Besetzung des kaufmännischen Vorstandsdirektors
bei der ÖSAG alle Richtlinien gemäß dem Bundesgesetz über Transparenz bei
der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellen -
besetzungsgesetz - BGBl. Nr. 26, Teil I, 1998) eingehalten?
Wenn ja, können und werden Sie die Einhaltung dieser Richtlinien
dokumentieren?
Wenn nein, warum wurde nicht nach den entsprechenden gesetzlichen
Vorgaben gehandelt?
2. Ist es korrekt, daß es seitens diverser hochrangiger Politiker für die
verschiedenen Bewerber zu Interventionen gekommen ist?
Wenn ja, von welchen Politikern und wer hat zugunsten von Franz L.
interveniert?
3. Aufgrund von welchen Qualifikationen wurde Franz L. als der für diesen
Posten bestens geeignete Bewerber ausgewählt?
4. Welche Bewerber haben sich neben Franz L. noch für den Posten des
kaufmännischen Direktors bei der ÖSAG beworben und welche
Qualifikationen wurden von diesen als Eignung für diese Stelle angeführt?
5. Sind Sie der Meinung, daß das Stellenbesetzungsgesetz in seiner jetzigen
Form eine ausreichende Grundlage bietet, um die Vergabe von Stellen in
staatlichen oder staatsnahen Unternehmen nach objektiven Kriterien
durchzuführen?
Wenn ja, wie erklären Sie dann den seitens NEWS geäußerten Verdacht des
,,Postenschachers“?
Wenn nein, wie sollte Ihrer Meinung nach die bestehende Gesetzgebung
geändert werden, um den Kriterien einer objektiven Postenvergabe besser zu
entsprechen?
6. Kurzum Herr Wirtschaftsminister, welche Schritte werden Sie unternehmen,
um die durch die Zeitschrift NEWS geäußerten Vermutungen, daß Sie dem
Postenschacher Vorschub leisten, zu entkräften?