4287/J XX.GP

 

Der Abgeordneten zum Nationalrat Karl Gerfried Müller

und Genossen

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft

betreffend

Fristen für richtlinienkonforme Entsorgung von Abwasser

Die derzeitige Gesetzeslage (EU - Norm) sieht für Gemeinden zwischen 2.000

und 15.000 Einwohner eine Frist für die richtlinienkonforme Entsorgung von

Abwässer bis 31. Dezember 2000 vor.

Diese Frist kann laut Wasserrechtsgesetz vom Landeshauptmann mit

Verordnung auf Basis der Abwasserrahmenkonzepte um maximal fünf Jahre,

also bis 31. Dezember 2005, verlängert werden.

Der große Problembereich im Bundesland Kärnten liegt in Gemeinden unter

2.000 Einwohner, wo die derzeitige Gesetzeslage eine Frist bis 1998 vorsieht,

die maximal um fünf Jahre vom Landeshauptmann verlängerbar ist. Die Frist

endet somit mit 31. Dezember 2003.

Die Untätigkeit vieler betroffener Gemeinden ist oft darin zu suchen, daß

aufgrund des Prioritätenkataloges des Landes, der auf die finanziellen

Möglichkeiten von Bund und Land abgestimmt wurde, Fristen bis 2015

vorgegeben sind. Bedauerlich ist jedoch, daß dieser Prioritätenkatalog nicht mit

der Gesetzeslage konform geht.

Das jährliche Bauvolumen in Kärnten in der Wasser - und Abwasserwirtschaft

beträgt zwischen 1.000 und 1.100 Millionen Schilling. Die Finanzierung für das

Jahr 1997 zeigt folgendes Bild: Bund 500 Millionen, Land 120 Millionen und

der Rest von über 400 Millionen ist der Eigen - bzw. Darlehensfinanzierung von

Interessenten, Gemeinden und Verbänden zuzurechnen.

Daher wird die Realisierung aller ausstehenden Projekte mindestens noch 15

Milliarden Schilling erfordern.

Es ist daher organisatorisch, wie auch finanziell nicht möglich, das öffentliche

Kanalnetz in Kärnten bis zum Jahr 2003 fertigzustellen.

Dieser Termin wird demnach um ca. 10 bis 12 Jahre überschritten werden. Das

bedeutet weiters, daß die betroffenen Objektbesitzer während dieses Zeitraumes

- ohne ihr Verschulden - auf eine dichte Senkgrube (mit hohen Betriebskosten)

oder auf eine biologische Abwasserreinigungsanlage (mit hohen

Anschaffungskosten) umrüsten und in weiterer Folge, in einigen wenigen

Jahren, dennoch an das Kanalnetz anschließen müßten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land -

und Forstwirtschaft folgende

Anfrage:

1.) Teilen Sie die Meinung, daß bei der vorgesehenen Dotierung der

Bundesmittel es nicht möglich sein wird, die Kanalisierung in Kärnten bis

zur im Wasserrechtsgesetz vorgesehenen Frist (31.12.2003) abzuschließen?

2.) Welche Alternativen gibt es für‘ jene Objektbesitzer, die mangels

Kanalanschlußmöglichkeit zuerst auf eine teure Abwasserbeseitigungsanlage

umrüsten und dann, in einigen wenigen Jahren, dennoch an das Kanalnetz

anschließen müssen?

3.) Die Anfragesteller sehen als Alternative eine dem Prioritätenkatalog des

Landes entsprechende Fristerstreckung im Wasserrechtsgesetz einzubauen.

Teilen Sie diese Meinung, wenn nein, warum nicht?

4.) Wurde seitens der Kärntner Umweltlandesrätin in Ihrem Ressort eine Lösung

des angesprochenen Problems betrieben?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?