4290/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Povysil, Dr. Pumberger und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Divergenzen zwischen der ursprünglichen, zwischen Bund und Ländern

vereinbarten Anzahl von Computer -Tomographie - Einrichtungen im Bundesland

Kärnten und dem revidierten Großgeräteplan Stand Juli 1997

In Ihrer Anfragebeantwortung 3572 AB „zu den Fragen 2 bis 4“ erklären Sie, daß es

keine Kürzungen bei den extramuralen CT - Einrichtungen gegeben hat, und keine

Divergenzen zu den ursprünglichen, zwischen Bund und Ländern festgelegten Zielen

bestehen.

Tatsache ist jedoch, daß lt. Dir. Wurzer (Gebietskrankenkasse Kärnten) im

extramuralen Bereich von den ursprünglichen 8 Betreibern von Computer-

Tomographie - Geräten nur noch für 5 Betreiber §2 Kassenverträge möglich sind, und

das, obwohl Landeshauptmannstellvertreter Dr. Ausserwinkler noch ausdrücklich

versprochen hat, daß alle 8 Betreiber ihren Kassenvertrag erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die

Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

ANFRAGE

1 Womit begründen Sie die Tatsache, daß von ursprünglich 8 CT - Betreibern nur

noch 5 einen Kassenvertrag erhalten haben, obwohl es Ihrer Auskunft nach zu keinen

Kürzungen im extramuralen Bereich gekommen ist?

2. Wie ist es möglich, daß Landeshauptmannstellvertreter Dr. Ausserwinkler noch

allen 8 CT - Betreibern einen Vertrag versprechen konnte, obwohl er als Verhandler

des Bundeslandes Kärnten mit dem Bund wissen muß, daß die Gebietskrankenkasse

Kärnten nur im Einklang mit dem Großgeräteplan Honorierungsverträge mit

niedergelassenen CT - Betreibern abschließen kann?

3. Nach welchen gesetzlichen Grundlagen sind die Honorierungsverträge mit allen

anderen, nicht im Großgeräteplan enthaltenen CT - Betreibern möglich?