4290/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Povysil, Dr. Pumberger und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Divergenzen zwischen der ursprünglichen, zwischen Bund und Ländern
vereinbarten Anzahl von Computer -Tomographie - Einrichtungen im Bundesland
Kärnten und dem revidierten Großgeräteplan Stand Juli 1997
In Ihrer Anfragebeantwortung 3572 AB „zu den Fragen 2 bis 4“ erklären Sie, daß es
keine Kürzungen bei den extramuralen CT - Einrichtungen gegeben hat, und keine
Divergenzen zu den ursprünglichen, zwischen Bund und Ländern festgelegten Zielen
bestehen.
Tatsache ist jedoch, daß lt. Dir. Wurzer (Gebietskrankenkasse Kärnten) im
extramuralen Bereich von den ursprünglichen 8 Betreibern von Computer-
Tomographie - Geräten nur noch für 5 Betreiber §2 Kassenverträge möglich sind, und
das, obwohl Landeshauptmannstellvertreter Dr. Ausserwinkler noch ausdrücklich
versprochen hat, daß alle 8 Betreiber ihren Kassenvertrag erhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
ANFRAGE
1 Womit begründen Sie die Tatsache, daß von ursprünglich 8 CT - Betreibern nur
noch 5 einen Kassenvertrag erhalten haben, obwohl es Ihrer Auskunft nach zu keinen
Kürzungen im extramuralen Bereich gekommen ist?
2. Wie ist es möglich, daß Landeshauptmannstellvertreter Dr. Ausserwinkler noch
allen 8 CT - Betreibern einen Vertrag versprechen konnte, obwohl er als Verhandler
des Bundeslandes Kärnten mit dem Bund wissen muß, daß die Gebietskrankenkasse
Kärnten nur im Einklang mit dem Großgeräteplan Honorierungsverträge mit
niedergelassenen CT - Betreibern abschließen kann?
3. Nach welchen gesetzlichen Grundlagen sind die Honorierungsverträge mit allen
anderen, nicht im Großgeräteplan enthaltenen CT - Betreibern möglich?