4295/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Haupt, Apfelbeck, Dr. Povysil und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Auswirkungen glaubensbedingter Dogmen auf Patienten Mehr - und

Folgekosten im österreichischen Gesundheits - und Sozialversicherungssystem

Wo noch vor wenigen Jahren keine Möglichkeit für das Überleben des Patienten

gegeben war, sind Ärzte heute in der Lage durch den Einsatz modernster technischer

Geräte und Medikamente Leben zu retten.

Das Ablehnen bestimmter Behandlungsmethoden durch Patienten aus religiösen

Gründen (Zeugen Jehovas u.a.) bringt Ärzte zunehmend in die Konfliktsituation helfen

zu können, aber die gängigen technischen Hilfsmittel und Medikamente entsprechend

den letzten wissenschaftlichen Standards nicht einsetzen zu dürfen.

Um trotzdem eine annähernd optimale Versorgung eines solchen Patienten zu

gewährleisten, müssen alternative, teurere, zeitaufwendigere, weniger wirksame und

weniger effiziente, manchmal auch nicht den letzten wissenschaftlichen

Forschungsstandards entsprechende Behandlungsmethoden angewendet werden.

Es wird so der Einsatz von Medikamenten und technischen Hilfsmitteln notwendig, die

nicht in jeder österreichischen Krankenanstalt verfügbar sind und mitunter nur unter

erheblichen zusätzlichen Kosten und Transportaufwand bereitgestellt werden können,

wobei sich Ärzte und Pflegepersonal noch zusätzlich mit erheblichen rechtlichen,

psychologischen und ethischen Problemen konfrontiert sehen.

Die Daten über Erkrankungen und Folgekosten durch Abhängigkeit (Zigaretten,

Alkohol, Drogen etc.) werden seit Jahren erfaßt und dienen als Grundlage für das

Erarbeiten von Programmen zu ihrer wirksameren Bekämpfung und Prävention.

Die Auswirkungen religiöser Dogmen auf die Kostenstruktur unseres

Gesundheitssystem sind weitestgehend unbekannt.

Abgesehen von den in Abs. 1 beschriebenen Umständen sind die Folgekosten

therapeutischer Interventionen und sämtlicher damit verbundener finanzieller

Aufwände dahingehend zu berücksichtigen, daß sich gleich der Behandlung eines

Suchtpatienten, von einfacher psychologischer Hilfestellung bis zur jahrelangen

Therapie der Folgeschäden, massive therapeutische Interventionen und damit

finanzielle Aufwände für das österreichische Gesundheits- und

Sozialversicherungssystem ergeben.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die

Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

ANFRAGE:

1. Welche Aufzeichnungen über die Anzahl von Behandlung der oben genannten

Personengruppe sind Ihrem Ressort bekannt?

2. Welche Aufzeichnungen über die entstehenden Mehrkosten im „Niedergelassenen

Bereich“ zur Behandlung der oben genannten Personengruppe sind Ihrem Ressort

bekannt?

3. Ist Ihrem Ressort bekannt, welche zusätzlichen Kosten durch den Transport solcher

Patienten in geeignete medizinische Einrichtungen entstehen, und mit welchen

Mitteln Transporte dieser Art finanziert werden?

4. Welche Kliniken oder Einrichtungen sind Ihnen bekannt, die darauf spezialisiert

sind, solche Patienten zu betreuen?

5. Sind Ihrem Ressort infolge der Betreuung sektengeschädigter Personen auch

Rehabilitationen bekannt? Wenn ja,

a. m welchem Ausmaß?

b. mit welchem Kostenaufwand?

6. Sind Ihrem Ressort Initiativen bekannt, die Ärzten und Pflegepersonal in

dieser rechtlich schwierigen Entscheidungssituation für ihre Handlungsweise im

Umgang mit dieser Personengruppe Rechtschutz und Sicherheit gewähren?

a. Wenn ja, welche?

b. Wenn nein, welche Maßnahmen bereitet Ihr Ressort vor?

7. Wie lauten die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung zur Rehabilitation

sektengeschädigter Personen?

8. Wie lauten die Kosten für die psychologische Hilfestellung für Angehörige

sektengeschädigter Personen?

9. Wieviele Patienten dieser Art weist Ihre Statistik der letzten 5 Jahre auf?

10. Sind die Zahlen der Behandlung bedürftiger Personen steigend? Wenn ja, worauf

führen Sie diesen Umstand zurück?