4299/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bezirksinspektor Franz Enzinger, Zweigstelle Meiningen;
wegen der Nichtzustimmung auf Bewertung des Arbeitsplatzes eines „Leiters der
Schießausbildung der Finanzlandesdirektion für Voralberg“
Informationen zufolge hat das Bundesministerium für Finanzen am 6. Dezember 1997 dem
Antrag auf Bewertung der Funktion „Leiter der Schießausbildung der Finanzlandesdirektion“
für Bezirksinspektor Franz Enzinger nicht zugestimmt.
Offenbar handelt es sich dabei um eine reine Schutzbegründung um dadurch ein
Parteimitglied der SPÖ und Parteifreund des ehemaligen Präsidenten der Finanzlandesdirek -
tion für Vorarlberg, Dr. Krenn, zu fördern.
Bereits im Jahre 1992 wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom damaligen
Präsidenten der Finanzlandesdirektion Vorarlberg, Dr. Krenn, Gruppeninspektor Franz Bole
zum Leiter der Zollwacheabteilung Gaißau bestellt.
Dazu wurde in Nationalrat in der XVIII.Gesetzgebungsperiode zu Nr. 2613/J eine
entsprechende Anfrage ‚ von den Abgeordneten Schwärzler und Kollegen im Hohen Raus
eingebracht.
Die neuerlich gewählte Vorgangsweise widerspricht dem leistungsorientierten und
motivierenden Ausbildungsziel der Exekutive und des Beamtentums. Trotz Stellen eines
entsprechenden Bewertungsansuchens durch BezInsp. Franz Enzinger und Befürwortung
durch die GA3 Zoll - und Grenzreferates seitens Hofrat Dr. Hechenbichler - wurde das
Ansuchen mit obiger Begründung abgelehnt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1. Aus welchen tatsächlichen und sachlichen Gründen wurde die Bewertung der Funktion -
Leiter der Schießausbildung der Zollwache Vorarlberg - für BezInsp. Franz Enzinger
abgelehnt?
2. Aus welchen tatsächlichen und sachlichen Gründen wurden die Argumente des Leiters der
GA 3 - Zoll - und Grenzreferent Hofrat Dr. Hechenbichler nicht berücksichtigt?
3. Können Sie politische Interventionen durch die SPÖ, des BSA oder anderer
Parteiorganisationen für Oberst Franz Bole ausschließen?
4, Kam es in dieser Angelegenheit nach Ihrer Einschätzung zu einem fairen, objektiven
Prüfungsverfahren?
5. Wie war die Kommission, die die Entscheidung zugunsten von Oberst Bole getroffen hat,
besetzt?
6. Wie werden die Bewertungen der Funktionen eines Leiters der Schießausbildung der
Zollwache in den anderen Bundesländern gehandhabt?
7. Sollten Sie nach objektiver Prüfung der Sachlage zur Auffassung gelangen, daß eine
Bewertung der genannten Funktion für BezInsp. Franz Enzinger erfolgen hätte müssen,
eine entsprechende Korrektur veranlassen?