4312/J XX.GP
der Abgeordneten Haller und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Witwengrundrente
Der Anfragestellerin wurde durch einen Brief des Herrn Hölbl folgender Sachverhalt bekannt.
Die Mutter des Herrn Hölbl wurde 1945 Kriegswitwe. Nach dem Tode ihres 2. Gatten im
Jahre 1983 (Eintritt des Versicherungsfalles) hätte sie um Wiedereinsetzung der
Witwengrundrente nach dem KOVG ansuchen können. Von diesem Rechtsanspruch erfuhr sie
aber erst durch Zufall im Jahre 1995. Sie reichte ein und erhielt ab dann auch wieder eine
Leistung vom Bundessozialamt. Somit wurde sie 12 Jahre einer Leistung verlustig, auf die sie
de jure einen Rechtsanspruch hatte.
Daher richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Frau Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der in der Einleitung beschriebene Fall bekannt?
Wenn ja, seit wann?
2. Wieviele gleichgelagerte Fälle gibt es?
3. Welche Kosten würden bei einer rückwirkenden Zahlung entstehen?
4. Ist Ihnen bekannt, daß die Volksanwaltschaft bereits für die 53. ASVG - Novelle eine
rückwirkende Leistungserbringung angeregt hat?
5. Wie könnte eine rückwirkende Leistungserbringung Ihrer Meinung nach zeitlich
geregelt werden?
6. Werden Sie einen Vorschlag zur rückwirkende Leistungserbringung in absehbarer Zeit
dem Nationalrat vorlegen?
Wenn nein, warum nicht?