4317/J XX.GP
der Abgeordneten Barmüller, Kier und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Entwicklung eines EU - Überwachungssystems für den europäischen
Telekommunikationsverkehr
Seit Beginn der 90er Jahre suchen die Justiz - und die Sicherheitsbehörden der EU
aber auch weltweit nach Mitteln und Wegen, neue Überwachungsmethoden für die
dank immer neuerer Kommunikations - und Datentechnik immer schneller und
unbegrenzter fließenden lnformationsströme zu finden. Zu diesem Zweck wurde
1991 das TREVI (Text Retrieval and Enrichment for Vital Information) - Projekt
gegründet (in dessen Arbeiten damals auch das Nicht - EU - Mitglied Österreich
eingebunden war), dazu wurde vor allem die ENFOPOL - Arbeitsgruppe im Rahmen
der 1993 durch den Vertrag von Maastricht geschaffenen Zusammenarbeit der
Justiz - und Innenminister eingesetzt.
Offenbar in Zusammenarbeit mit dem schon seit 1948 unter der Patronanz der USA
und Großbritanniens operierenden ECHELON - System (vgl. Arbeitspapier einer
Expertengruppe des Europäischen Parlaments, STOA: “An Appraisal of
Technologies of Political Gontrol”, Luxemburg, 6.1.1998, PF 166 499) sollen auf
diese Weise die technischen und vor allem legistischen Voraussetzungen
geschaffen werden, auch nicht - militärischen, privaten Informationsaustausch, der
über neue Technologien wie Internet, e - mail, Fax, Mobiltelefone stattfindet, von den
Sicherheitsbehörden abhören und überwachen zu lassen.
Ausgangspunkt für diesbezügliche konkrete Planungen in den folgenden Jahren bis
heute - in Zusammenrbeit mit dem FBI in Washington - war eine Entschließung des
EU - Rates vom 17. Januar 1995 über die rechtmäßige Überwachung des
Telekommunikations - verkehrs, wobei die konkreten Maßnahmen dazu in einem
“Memorandum of understanding” (10037/95 ENFOPOL 112 bzw. 10.775 EU/XX.GP)
im Rahmen von ENFOPOL am 25.10.1995 von allen 15 EU - Innenministern
festgelegt wurden. Darin heißt es: ,, Die gesetzlich ermächtigten Behörden benötigen
Zugriff auf den gesamten Fernmeldeverkehr, der von der Rufnummer oder sonstigen
Kennung des überwachten Telekommunikationsdienstes, die die überwachte Person
in Anspruch nimmt, übertragen wird.” Zugriff wird auf alle möglichen
verbindungsrelevanten Daten verlangt, wie Nummer des rufenden und gerufenen
Teilnehmers, alle erzeugten Signale, Verbindungsdauer, zwischengeschaltene
Rufnummern usw. Die Überwachungsmaßnahmen sollen so durchgeführt werden,
daß weder die überwachte Person noch sonstige unbefugte Personen über
Änderungen, die zur Durchführung der Überwachungsanordnung vorgenommen
werden, Kenntnis erhält. Dieses Memorandum wurde später auf Nicht - EU - Staaten,
die
zu einer Teilnahme bereit sind, ausgeweitet.
Einige EU - Delegationen haben Antworten auf einen Fragebogen zusammengefaßt,
in dem über die Übernahme der Anforderungen der Entschließung vom 17.1.95
berichtet wird. Die französische Delegation berichtet in ihrer Aufzeichnung vom
15.1.1997 (RAT, 5218/97, 22546 EU/XX.GP), daß z.B. in Österreich (das auf eine
förmliche Bekanntmachung der Entschließung verzichtet hat) “eine tiefgreifende
Reform der Rechtsvorschriften im Telekommunikationsbereich erforderlich” sei. Ein
Teil davon ist - ohne die Thematik öffentlich zu diskutieren - offensichtlich in das
Bundesgesetz zur Bekämpfung organisierter Kriminalität (BGBI. 105/97), mit dem
Lauschangriff und Rasterfahndung legalisiert wurden, eingeflossen, denn in den
Erläuterungen zu den mitbeschlossenen Änderungen des Fernmeldegesetzes in der
Regierungsvorlage (812 d.b. XX. GP) heißt es: “Die vorgeschlagene
Ergänzung... soll in Gestalt einer besonderen Verordnungsermächtigung
ermöglichen, technische Anforderungen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs
allgemein festzulegen, wie sie von der Entschließung des Rates vom 17. Jänner
1995 über die Anforderungen der gesetzlich ermächtigten Behörden... eingefordert
werden.”
Auch auf EU - Ebene gehen die Bestrebungen weiter, vorerst im Rahmen der
Zusammenarbeit der Justiz - und Innenminister das Projekt der Überwachung des
Telekommunikationsverkehrs voranzutreiben: in den Entwurf eines Übereinkommens
über die Rechtshilfe in Strafsachen RAT, 12323/97; 42545/EU1XX.GP) sollen
entsprechende Artikel angenommen werden; 13 EU - Staaten sprechen sich für einen
umfassenden Ansatz zur Überwachung von Zielpersonen aus, die an terrestrische
oder satellitensgestützte Telekommunikationsinfrastrukturen angeschlossen sind.
Die britische Präsidentschaft hat dazu kürzlich konkrete Vorschläge unterbreitet
(RAT 5201/98, 42458 EU XX.GP). In dem vorgeschlagenen Artikel 6 werden
Mitgliedstaaten gemäß der nationalen Rechtslage verpflichtet, auf Wunsch eines
ersuchenden Staates gegen Personen unter Einschluß der Überwachung des
Telekommunikationsverkehrs zu ermitteln, wenn Name, technische Daten und Art
der strafrechtlichen Ermittlungen bekannt gegeben werden.
Es ist unbestritten, daß gegen die modernen Formen der organisierten Kriminalität
international koordiniert vorgegangen werden muß. Die oben beschriebenen
Planungen für eine vollständige und immerwährende Überwachung potentiell aller
Bürger Europas im Bereich der neuen Komunikationstechnologien, noch dazu durch
und in Zusammenarbeit mit nicht immer demokratisch legitimierten Organisationen,
stehen zu den Erfordernissen der Kriminalitätsbekämpfung in keinem Verhältnis.
Zumindest muß die Öffentlichkeit in vollem Umfang über die Entscheidungen der
EU - Innenminister informiert; und die geplanten Maßnahmen müssen auf nationaler
und europäischer Ebene Kontrollmechanismen unterworfen werden: Die
Überwachungstechnologien müssen im Rahmen der Europäischen
Datenschutzrichtlinie einem “code of practice” unterworfen werden, um Mißbrauch
bekämpfen zu können; alle Überwachungsmaßnahmen müssen einer
parlamentarischen Kontrolle (national und durch das EP) unterliegen; jährliche
europaweite Statistiken über alle im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit
durchgeführten Abhörmaßnahmen sind zu erstellen. In jedem Fall muß aber allen
Bestrebungen entgegengetreten werden, systematisch private Nachrichten über
globale Kommunikationsnetzwerke wie dem Internet Nachrichtendiensten zugänglich
zu
machen.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres:
1. Stimmt es, daß im Rahmen der EU - Zusammenarbeit der Justiz - und
Innenminister (3. Säule) bzw. von ENFOPOL und TREVI an der Entwicklung
eines EU - weiten Überwachungs - und/oder Abhörsystems für alle modernen
Kommunikationssysteme (Internet, e - mail, Fax, Mobiltelefonie USW.) gearbeitet
wird, wie dies im oben zitierten STOA - Berichts des Europäischen Parlaments
behauptet wird?
2. Wenn ja, wie und unter welchen Voraussetzungen können alle Abkommen,
Entschließungen, Memoranden, Entwürfe, die zwischen den 15 Innen - und
Justizministern seit 1995 in diesem Zusammenhang vereinbart wurden,
veröffentlicht und eingesehen werden?
3. Wenn ja, was ist das politische Ziel eines solchen Überwachungssystems?
4. Wenn nein, zu welchem Zweck wurden die in der Einleitung aufgezählten
Entschließungen, Memoranden und Entwürfe vereinbart?
5. Wie lautet die Entschließung des EU - Rates vom 17. Januar 1995 über die
rechtmäßige Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im Wortlaut?
6. Welche Anlagen oder ergänzenden Informationen sind dieser Entschließung
beigefügt oder vorgelagert?
7. Welche anderen Beschlüsse, Entschließungen oder Memoranden des EU - Rates
mit Bezug auf die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs gibt es? Wie
lauten deren Inhalte?
8. In dem oben zitierten “memorandum of understanding‘ vom 25.10.1995 werden
die Teilnehmer gebeten, Informationen zur Überprüfung und Aktualisierung der
Überwachungsanforderungen nicht nur an das Generalsekretariat des Rates der
EU, sondern auch an den Direktor des Federal Bureau of Investigation in
Washington weiterzugeben. In welcher Form arbeitet die EU oder deren
Mitgliedstaaten mit dem FBI in dieser Frage zusammen?
9. In welcher Form kooperiert die EU oder deren Mitgliedstaaten bei den
Bemühungen um Installation eines europaweite Überwachungssystems mit dem
seitens der US - amerikanischen National Security Agency (NSA) koordinierten
weltweiten
Überwachungssystem ECHELON?
10. Sind die in der Entschließung vom 17.1 .1995 und im Memorandum vom
25.10.1995 genannten Anforderungen zur EU - weiten Überwachung des
Telekommunikationssystems durch das oben zitierte Bundesgesetz zur
Bekämpfung der Kriminalität, durch eine Novellierung des
Sicherheitspolizeigesetzes, des Polizeikooperationsgesetzes oder durch andere
Gesetzesänderungen innerstaatlich umgesetzt worden?
11. Wenn ja, durch welche Bestimmungen?
12. Wenn nein, welche “tiefgreifenden Reformen", wie in der Aufzeichnung der
französischen Delegation behauptet, sind noch erforderlich?
13. Welche Position beziehen Sie in den Verhandlungen im Rahmen der EU -
Zusammenarbeit der Justiz - und Innenminister zu einem Übereinkommen über
die Rechtshilfe in Strafsachen in bezug auf die umstrittenen Artikel betreffend die
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs?
14. Welche Kontroll - und Datenschutzmaßnahmen sind vorgesehen, um einen
Mißbrauch der Überwachungsmöglichkeiten der Telekommuninkationssysteme und
des sonstigen elektronischen Datenverkehrs zu verhindern?
15. Welche Initiativen werden Sie auf EU - Ebene ergreifen, damit die systematische
und umfassende Überwachung der Daten - und Kommunikationsnetze, vor allem
des privaten Datenverkehrs durch Behörden, regierungsnahe Institutionen oder
Geheimdienste verhindert wird?