4317/J XX.GP

 

der Abgeordneten Barmüller, Kier und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Entwicklung eines EU - Überwachungssystems für den europäischen

Telekommunikationsverkehr

Seit Beginn der 90er Jahre suchen die Justiz - und die Sicherheitsbehörden der EU

aber auch weltweit nach Mitteln und Wegen, neue Überwachungsmethoden für die

dank immer neuerer Kommunikations - und Datentechnik immer schneller und

unbegrenzter fließenden lnformationsströme zu finden. Zu diesem Zweck wurde

1991 das TREVI (Text Retrieval and Enrichment for Vital Information) - Projekt

gegründet (in dessen Arbeiten damals auch das Nicht - EU - Mitglied Österreich

eingebunden war), dazu wurde vor allem die ENFOPOL - Arbeitsgruppe im Rahmen

der 1993 durch den Vertrag von Maastricht geschaffenen Zusammenarbeit der

Justiz - und Innenminister eingesetzt.

Offenbar in Zusammenarbeit mit dem schon seit 1948 unter der Patronanz der USA

und Großbritanniens operierenden ECHELON - System (vgl. Arbeitspapier einer

Expertengruppe des Europäischen Parlaments, STOA: “An Appraisal of

Technologies of Political Gontrol”, Luxemburg, 6.1.1998, PF 166 499) sollen auf

diese Weise die technischen und vor allem legistischen Voraussetzungen

geschaffen werden, auch nicht - militärischen, privaten Informationsaustausch, der

über neue Technologien wie Internet, e - mail, Fax, Mobiltelefone stattfindet, von den

Sicherheitsbehörden abhören und überwachen zu lassen.

Ausgangspunkt für diesbezügliche konkrete Planungen in den folgenden Jahren bis

heute - in Zusammenrbeit mit dem FBI in Washington - war eine Entschließung des

EU - Rates vom 17. Januar 1995 über die rechtmäßige Überwachung des

Telekommunikations - verkehrs, wobei die konkreten Maßnahmen dazu in einem

“Memorandum of understanding” (10037/95 ENFOPOL 112 bzw. 10.775 EU/XX.GP)

im Rahmen von ENFOPOL am 25.10.1995 von allen 15 EU - Innenministern

festgelegt wurden. Darin heißt es: ,, Die gesetzlich ermächtigten Behörden benötigen

Zugriff auf den gesamten Fernmeldeverkehr, der von der Rufnummer oder sonstigen

Kennung des überwachten Telekommunikationsdienstes, die die überwachte Person

in Anspruch nimmt, übertragen wird.” Zugriff wird auf alle möglichen

verbindungsrelevanten Daten verlangt, wie Nummer des rufenden und gerufenen

Teilnehmers, alle erzeugten Signale, Verbindungsdauer, zwischengeschaltene

Rufnummern usw. Die Überwachungsmaßnahmen sollen so durchgeführt werden,

daß weder die überwachte Person noch sonstige unbefugte Personen über

Änderungen, die zur Durchführung der Überwachungsanordnung vorgenommen

werden, Kenntnis erhält. Dieses Memorandum wurde später auf Nicht - EU - Staaten,

die zu einer Teilnahme bereit sind, ausgeweitet.

Einige EU - Delegationen haben Antworten auf einen Fragebogen zusammengefaßt,

in dem über die Übernahme der Anforderungen der Entschließung vom 17.1.95

berichtet wird. Die französische Delegation berichtet in ihrer Aufzeichnung vom

15.1.1997 (RAT, 5218/97, 22546 EU/XX.GP), daß z.B. in Österreich (das auf eine

förmliche Bekanntmachung der Entschließung verzichtet hat) “eine tiefgreifende

Reform der Rechtsvorschriften im Telekommunikationsbereich erforderlich” sei. Ein

Teil davon ist - ohne die Thematik öffentlich zu diskutieren - offensichtlich in das

Bundesgesetz zur Bekämpfung organisierter Kriminalität (BGBI. 105/97), mit dem

Lauschangriff und Rasterfahndung legalisiert wurden, eingeflossen, denn in den

Erläuterungen zu den mitbeschlossenen Änderungen des Fernmeldegesetzes in der

Regierungsvorlage (812 d.b. XX. GP) heißt es: “Die vorgeschlagene

Ergänzung... soll in Gestalt einer besonderen Verordnungsermächtigung

ermöglichen, technische Anforderungen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs

allgemein festzulegen, wie sie von der Entschließung des Rates vom 17. Jänner

1995 über die Anforderungen der gesetzlich ermächtigten Behörden... eingefordert

werden.”

Auch auf EU - Ebene gehen die Bestrebungen weiter, vorerst im Rahmen der

Zusammenarbeit der Justiz - und Innenminister das Projekt der Überwachung des

Telekommunikationsverkehrs voranzutreiben: in den Entwurf eines Übereinkommens

über die Rechtshilfe in Strafsachen RAT, 12323/97; 42545/EU1XX.GP) sollen

entsprechende Artikel angenommen werden; 13 EU - Staaten sprechen sich für einen

umfassenden Ansatz zur Überwachung von Zielpersonen aus, die an terrestrische

oder satellitensgestützte Telekommunikationsinfrastrukturen angeschlossen sind.

Die britische Präsidentschaft hat dazu kürzlich konkrete Vorschläge unterbreitet

(RAT 5201/98, 42458 EU XX.GP). In dem vorgeschlagenen Artikel 6 werden

Mitgliedstaaten gemäß der nationalen Rechtslage verpflichtet, auf Wunsch eines

ersuchenden Staates gegen Personen unter Einschluß der Überwachung des

Telekommunikationsverkehrs zu ermitteln, wenn Name, technische Daten und Art

der strafrechtlichen Ermittlungen bekannt gegeben werden.

Es ist unbestritten, daß gegen die modernen Formen der organisierten Kriminalität

international koordiniert vorgegangen werden muß. Die oben beschriebenen

Planungen für eine vollständige und immerwährende Überwachung potentiell aller

Bürger Europas im Bereich der neuen Komunikationstechnologien, noch dazu durch

und in Zusammenarbeit mit nicht immer demokratisch legitimierten Organisationen,

stehen zu den Erfordernissen der Kriminalitätsbekämpfung in keinem Verhältnis.

Zumindest muß die Öffentlichkeit in vollem Umfang über die Entscheidungen der

EU - Innenminister informiert; und die geplanten Maßnahmen müssen auf nationaler

und europäischer Ebene Kontrollmechanismen unterworfen werden: Die

Überwachungstechnologien müssen im Rahmen der Europäischen

Datenschutzrichtlinie einem “code of practice” unterworfen werden, um Mißbrauch

bekämpfen zu können; alle Überwachungsmaßnahmen müssen einer

parlamentarischen Kontrolle (national und durch das EP) unterliegen; jährliche

europaweite Statistiken über alle im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit

durchgeführten Abhörmaßnahmen sind zu erstellen. In jedem Fall muß aber allen

Bestrebungen entgegengetreten werden, systematisch private Nachrichten über

globale Kommunikationsnetzwerke wie dem Internet Nachrichtendiensten zugänglich

zu machen.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für Inneres:

1. Stimmt es, daß im Rahmen der EU - Zusammenarbeit der Justiz - und

Innenminister (3. Säule) bzw. von ENFOPOL und TREVI an der Entwicklung

eines EU - weiten Überwachungs - und/oder Abhörsystems für alle modernen

Kommunikationssysteme (Internet, e - mail, Fax, Mobiltelefonie USW.) gearbeitet

wird, wie dies im oben zitierten STOA - Berichts des Europäischen Parlaments

behauptet wird?

2. Wenn ja, wie und unter welchen Voraussetzungen können alle Abkommen,

Entschließungen, Memoranden, Entwürfe, die zwischen den 15 Innen - und

Justizministern seit 1995 in diesem Zusammenhang vereinbart wurden,

veröffentlicht und eingesehen werden?

3. Wenn ja, was ist das politische Ziel eines solchen Überwachungssystems?

4. Wenn nein, zu welchem Zweck wurden die in der Einleitung aufgezählten

Entschließungen, Memoranden und Entwürfe vereinbart?

5. Wie lautet die Entschließung des EU - Rates vom 17. Januar 1995 über die

rechtmäßige Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im Wortlaut?

6. Welche Anlagen oder ergänzenden Informationen sind dieser Entschließung

beigefügt oder vorgelagert?

7. Welche anderen Beschlüsse, Entschließungen oder Memoranden des EU - Rates

mit Bezug auf die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs gibt es? Wie

lauten deren Inhalte?

8. In dem oben zitierten “memorandum of understanding‘ vom 25.10.1995 werden

die Teilnehmer gebeten, Informationen zur Überprüfung und Aktualisierung der

Überwachungsanforderungen nicht nur an das Generalsekretariat des Rates der

EU, sondern auch an den Direktor des Federal Bureau of Investigation in

Washington weiterzugeben. In welcher Form arbeitet die EU oder deren

Mitgliedstaaten mit dem FBI in dieser Frage zusammen?

9. In welcher Form kooperiert die EU oder deren Mitgliedstaaten bei den

Bemühungen um Installation eines europaweite Überwachungssystems mit dem

seitens der US - amerikanischen National Security Agency (NSA) koordinierten

weltweiten Überwachungssystem ECHELON?

10. Sind die in der Entschließung vom 17.1 .1995 und im Memorandum vom

25.10.1995 genannten Anforderungen zur EU - weiten Überwachung des

Telekommunikationssystems durch das oben zitierte Bundesgesetz zur

Bekämpfung der Kriminalität, durch eine Novellierung des

Sicherheitspolizeigesetzes, des Polizeikooperationsgesetzes oder durch andere

Gesetzesänderungen innerstaatlich umgesetzt worden?

11. Wenn ja, durch welche Bestimmungen?

12. Wenn nein, welche “tiefgreifenden Reformen", wie in der Aufzeichnung der

französischen Delegation behauptet, sind noch erforderlich?

13. Welche Position beziehen Sie in den Verhandlungen im Rahmen der EU -

Zusammenarbeit der Justiz - und Innenminister zu einem Übereinkommen über

die Rechtshilfe in Strafsachen in bezug auf die umstrittenen Artikel betreffend die

Überwachung des Telekommunikationsverkehrs?

14. Welche Kontroll - und Datenschutzmaßnahmen sind vorgesehen, um einen

Mißbrauch der Überwachungsmöglichkeiten der Telekommuninkationssysteme und

des sonstigen elektronischen Datenverkehrs zu verhindern?

15. Welche Initiativen werden Sie auf EU - Ebene ergreifen, damit die systematische

und umfassende Überwachung der Daten - und Kommunikationsnetze, vor allem

des privaten Datenverkehrs durch Behörden, regierungsnahe Institutionen oder

Geheimdienste verhindert wird?