4319/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

betreffend statistische Aufzeichnungen über minderjährige Asylwerber

In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 3485/AB - XX.GP - NR führt der

Bundesminister für Inneres aus, daß statistische Aufzeichnungen über minderjährige

Asylwerber nicht zur Verfügung stünden. Dies erscheint insoferne unglaubwürdig, als

selbstverständlich alle ausländischen Antragsteller, egal ob sie um Asyl oder um

eine Niederlassungsbewilligung bzw. Aufenthaltserlaubnis ansuchen, zumindest mit

Namen, Geburtsdatum und Nationalität erfaßt werden. Im Falle von (besonders

unbegleiteten) Minderjährigen ist diese Erfassung darüberhinaus schon deshalb

rechtlich relevant, weil mit der Minderjährigkeit ein besonderer Schutzanspruch

verbunden ist. Im Falle des Aufgreifens eines solchen Jugendlichen ist die Behörde

zumindest verpflichtet, dessen Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertreter zu

informieren bzw. herauszufinden, ob es einen solchen überhaupt gibt. Ist dies nicht

der Fall, müssen die Pflegschaftsgerichte eingeschaltet werden.

Aus diesen hier angeführten Gründen erscheint es nicht nachvollziehbar, daß eine

einfache parlamentarische Anfrage zu dieser Thematik nicht beantwortet werden

kann.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für Inneres:

1. Aus welchem Grund ist es nicht möglich, für die Beantwortung einer schriftlichen

parlamentarischen Anfrage die Anzahl der Asylanträge sowie die Herkunft von

begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen zu ermitteln?

2. Stimmt es, daß keine statistischen Aufzeichnungen über minderjährige Asylwerber

geführt werden, obwohl die relevanten Daten dem Bundesministerium für Inneres

erstens bekannt sein müssen und sich zweitens die oben angeführten

Verpflichtungen für die Behörden (Information des gesetzlichen Vertreters bzw.

Einschaltung der Pflegschaftsgerichte) ergeben? Wenn ja, werden Sie diesen

Mißstand beseitigen?

3. Wie werden die gesetzlichen Vertreter bzw die Pflegschaftsgerichte über

unbegleitete minderjährige Asylwerber oder minderjährige Antragsteller auf eine

Aufenthaltserlaubnis oder illegal im Bundesgebiet aufgegriffene ausländische

Jugendliche informiert?

4. Aus welchem Grund wird offenbar keine Minderjährigen - Evidenz zu diesem Zweck

in Ihrem Ressort geführt?