4322/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler, Mag. Schweitzer, Mag. Dr. Grollitsch, Madl, Dr. Preisinger, DI
Schöggl
und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Disziplinarverfahren gegen den vormaligen Leiter der Abteilung Erwachsenenbildung
im BMUkA
Gegen den vormaligen Leiter der Abteilung Erwachsenenbildung im BMUkA, Dr. Hans Dworak,
wurde seinerzeit ein Disziplinarverfahren eingeleitet, da ihm u.a. ein 100 Mio. Schilling Defizit
im Bereich der Bewilligung von Förderungen nachgewiesen werden konnte. Darüberhinaus hat
Dr. Hans Dworak in seiner Funktion als Konsulent Honorare in Millionenhöhe gerade bei jenem
Verlag, nämlich dem Bundesverlag kassiert, den er selbst mit öffentlichen Förderungen aus seiner
Abteilung überschüttet hatte. Dem Vernehmen nach erhielt Dr. Hans Dworak als Ergebnis des
Disziplinarverfahrens lediglich einen Verweis und hat im Anschluß daran seinen Dienstposten im
BMUkA gegen eine gleichartige Verwendung an der Uni Wien eingetauscht.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unter -
richt und kulturelle Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Aus welchem konkreten Grund wurde gegen den vormaligen Leiter der Abteilung Erwachse -
nenbildung im BMUkA, Dr. Hans Dworak, ein Disziplinarverfahren eingeleitet?
2. Zu welchem Ergebnis gelangte die Disziplinarkommission im gegenständlichen Fall?
3. Wie konnte es Ihrer Meinung nach geschehen, daß der Leiter der Abteilung Erwachsenenbil -
dung im BMUkA gleichzeitig in seiner weiteren Funktion als Konsulent des Bundesverlages,
bei seinem eigenen Ressort um Förderungen ansuchen und sich diese bewilligen konnte?
4. Ist Ihnen der in Frage 3 formulierte Sachverhalt bekannt und wenn ja, seit wann und wenn
nein,
warum nicht?
5. Inwieweit überprüft das BMUkA bei der Einreichung von Förderungsansuchen, ob es in den
vorliegenden Fällen bereits zu Mehrfachansuchen gekommen ist?
6. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um Mehrfachförderungen gezielt entgegenzutre -
ten?