4323/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Barmüller
und PartnerInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einstellung des Verfahrens gegen Beamte der Bundespolizeidirektion
Leoben
Anläßlich der Überwachung einer Veranstaltung der “freien Christengemeinde” in
Leoben sollte durch Beamte der Abteilung 1 der Bundespolizeidirektion Leoben
auch eine Videokamera zum Einsatz kommen und die Veranstaltung in Bild und Ton
aufgezeichnet werden. Dies ohne Wissen der Veranstalter. Nur durch das Versagen
eines der Beamten kam es nicht zu dem geplanten Lauschangriff. Dieser
Lauschangriff wäre nach damaliger, und übrigens auch nach heutiger Rechtslage,
rechtswidrig gewesen. Es wurde daraufhin ein Verfahren durch die
Staatsanwaltschaft Graz eingeleitet, das nun eingestellt wurde.
Die damals ebenfalls eingeleiteten dienst - bzw. disziplinarrechtlichen Schritte sind
bis zum Abschluß der strafrechtlichen Beurteilung ausgesetzt worden.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1) Welche dienst - bzw. disziplinarechtlichen Schritte werden nun von seiten des
Innenministeriums gegenüber den involvierten Beamten der Abteilung 1 der
Bundespolizeidirektion Leoben unternommen?
2) Werden in Ihrem Resort generell Disziplinarverfahren auch dann weitergeführt,
wenn das Strafverfahren eingestellt wurde oder interpretieren Sie die Bestimmungen
des BDG dahingehend, daß dies automatisch auch zur Einstellung eines
unterbrochenen Disziplinarverfahrens führt?
3) Wieviele Disziplinarverfahren wurden in Ihrem Resort in der Vergangenheit mit
einer Disziplinarstrafe beendet, obwohl das Strafverfahren eingestellt wurde?
4) Was hat die vom Innenministerium in Auftrag gegebene Überprüfung der
Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Amtshandlung ergeben?
5) Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
6) Wie beurteilen Sie die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft,
auch im Lichte der neu beschlossenen Gesetzeslage den Lauschangriff betreffend?