4323/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Barmüller

und PartnerInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einstellung des Verfahrens gegen Beamte der Bundespolizeidirektion

Leoben

Anläßlich der Überwachung einer Veranstaltung der “freien Christengemeinde” in

Leoben sollte durch Beamte der Abteilung 1 der Bundespolizeidirektion Leoben

auch eine Videokamera zum Einsatz kommen und die Veranstaltung in Bild und Ton

aufgezeichnet werden. Dies ohne Wissen der Veranstalter. Nur durch das Versagen

eines der Beamten kam es nicht zu dem geplanten Lauschangriff. Dieser

Lauschangriff wäre nach damaliger, und übrigens auch nach heutiger Rechtslage,

rechtswidrig gewesen. Es wurde daraufhin ein Verfahren durch die

Staatsanwaltschaft Graz eingeleitet, das nun eingestellt wurde.

Die damals ebenfalls eingeleiteten dienst - bzw. disziplinarrechtlichen Schritte sind

bis zum Abschluß der strafrechtlichen Beurteilung ausgesetzt worden.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1) Welche dienst - bzw. disziplinarechtlichen Schritte werden nun von seiten des

Innenministeriums gegenüber den involvierten Beamten der Abteilung 1 der

Bundespolizeidirektion Leoben unternommen?

2) Werden in Ihrem Resort generell Disziplinarverfahren auch dann weitergeführt,

wenn das Strafverfahren eingestellt wurde oder interpretieren Sie die Bestimmungen

des BDG dahingehend, daß dies automatisch auch zur Einstellung eines

unterbrochenen Disziplinarverfahrens führt?

3) Wieviele Disziplinarverfahren wurden in Ihrem Resort in der Vergangenheit mit

einer Disziplinarstrafe beendet, obwohl das Strafverfahren eingestellt wurde?

4) Was hat die vom Innenministerium in Auftrag gegebene Überprüfung der

Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Amtshandlung ergeben?

5) Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

6) Wie beurteilen Sie die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft,

auch im Lichte der neu beschlossenen Gesetzeslage den Lauschangriff betreffend?