4324/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Barmüller

und PartnerInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Einstellung des Verfahrens gegen Beamte der Bundespolizeidirektion

Leoben wegen eines versuchten Lauschangriffs

Anläßlich der Überwachung einer Veranstaltung der “freien Christengemeinde” in

Leoben sollte durch Beamte der Abteilung 1 der Bundespolizeidirektion Leoben

auch eine Videokamera zum Einsatz kommen und die Veranstaltung in Bild und Ton

aufgezeichnet werden. Dies ohne Wissen der Veranstalter. Nur durch das Versagen

eines der Beamten kam es nicht zu dem geplanten Lauschangriff. Dieser

Lauschangriff wäre nach damaliger, und übrigens auch nach heutiger Rechtslage,

rechtswidrig gewesen. Es wurde daraufhin ein Verfahren durch die

Staatsanwaltschaft Graz eingeleitet, das nun eingestellt wurde.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1) Aus welchen Gründen erfolgte die Einstellung des Verfahrens?

2) Wurde von Seiten der Oberstaatsanwaltschaft oder dem Ministerium in diesem

Verfahren eine Weisung erteilt?

Wenn ja, wie lautet diese?

3) Gab es für die Durchführung dieses Lauschangriffs

a) eine gesetzliche Grundlage?

b) ein gerichtliches Ersuchen?

c) eine polizeiinterne Weisung?

4) Wie beurteilen Sie die Einstellung des Verfahrens, auch im Lichte der neu

beschlossenen Gesetzeslage den Lauschangriff betreffend?