4324/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Barmüller
und PartnerInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Einstellung des Verfahrens gegen Beamte der Bundespolizeidirektion
Leoben wegen eines versuchten Lauschangriffs
Anläßlich der Überwachung einer Veranstaltung der “freien Christengemeinde” in
Leoben sollte durch Beamte der Abteilung 1 der Bundespolizeidirektion Leoben
auch eine Videokamera zum Einsatz kommen und die Veranstaltung in Bild und Ton
aufgezeichnet werden. Dies ohne Wissen der Veranstalter. Nur durch das Versagen
eines der Beamten kam es nicht zu dem geplanten Lauschangriff. Dieser
Lauschangriff wäre nach damaliger, und übrigens auch nach heutiger Rechtslage,
rechtswidrig gewesen. Es wurde daraufhin ein Verfahren durch die
Staatsanwaltschaft Graz eingeleitet, das nun eingestellt wurde.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1) Aus welchen Gründen erfolgte die Einstellung des Verfahrens?
2) Wurde von Seiten der Oberstaatsanwaltschaft oder dem Ministerium in diesem
Verfahren eine Weisung erteilt?
Wenn ja, wie lautet diese?
3) Gab es für die Durchführung dieses Lauschangriffs
a) eine gesetzliche Grundlage?
b) ein gerichtliches Ersuchen?
c) eine polizeiinterne Weisung?
4) Wie beurteilen Sie die Einstellung des Verfahrens, auch im Lichte der neu
beschlossenen Gesetzeslage den Lauschangriff betreffend?