4327/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Brauneder, Mag. Stadler und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend die Arbeit der Politischen Grundrechtskommission

In die Grundrechtsdiskussion ist in der letzten Zeit zumindest ansatzweise Bewegung

gekommen, nämlich durch

- noch unerledigte Anträge jeweils jeder Regierungspartei mit überschneidenden Intentionen

sowie durch

- die Neufassung des Artikels 7 B - VG, welche vehement die Frage einer Neubewertung des

Gleichheitssatzes aufwirft.

Seit den 60er Jahren wurden Grundrechtsreformen in diversen Kommissionen diskutiert,

leider stets nahezu unter Ausschluß der Öffentlichkeit, so daß die konkreten Ergebnisse im

wesentlichen nie bekannt geworden sind. Zuletzt existierte eine sogenannte "Politische

Grundrechtskommission”, zusammengesetzt aus Abgeordneten zum Nationalrat und

Experten. Über Ergebnisse dieser Kommission bzw. ein Zwischenergebnis ist gleichfalls

nichts bekannt geworden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1. Existiert im Bereich des Bundeskanzleramtes eine Kommission, die sich mit

Grundrechtsfragen beschäftigt?

Im Falle der Existenz einer derartigen Kommission:

2. Wer ist ihr Vorsitzender?

3. Wer sind ihre Mitglieder?

4. Entspricht ihre Zusammensetzung dem gegenwärtigen Parteienspektrum im Nationalrat?

5. Mit welchen konkreten Grundrechten hat sich die Kommission beschäftigt?

6. Hat die Kommission Lösungsvorschläge ausgearbeitet?

7. Hat die Kommission konkrete Formulierungen vorgeschlagen?

8. Wie lauten allenfalls die vorgeschlagenen Grundrechtsformulierungen ?

9. Gibt es Erläuterungen oder einen Motivenbericht?

10. Wenn ja, wie ist deren Wortlaut?

11. Wann wurde die Kommission zuletzt einberufen?

12. Warum ist sie nicht abermals zusammengetreten?

13. Ist ihre Einberufung geplant; wenn ja, für wann?

14. Falls ihre Einberufung nicht geplant ist, warum?

Im Falle der Nichtexistenz einer derartigen Kommission:

15. Wann, von wem und aus welchem Grund wurde diese Kommission aufgelöst?

16. Falls die Kommission nicht aufgelöst wurde: Wie hat sie bzw. wurde ihre Tätigkeit

eingestellt?

17. Wurden ihre Mitglieder von der Auflösung oder sonstigen Tätigkeitseinstellungen

informiert?

18. Welches war das zuletzt erarbeitete Ergebnis?

19. Mit welchen Grundrechten hat sich die Kommission vor ihrer Auflösung bzw.

Tätigkeitseinstellung konkret beschäftigt?

20. Hat die Kommission vor ihrer Auflösung bzw. Tätigkeitseinstellung Lösungsvorschläge

ausgearbeitet?

21. Hat die Kommission vor ihrer Auflösung bzw. Tätigkeitseinstellung konkrete

Formulierungen vorgeschlagen?

22. Wie lauten allenfalls diese vorgeschlagenen Grundrechtsformulierungen?

23. Gibt es Erläuterungen oder einen Motivenbericht?

24. Wenn ja, wie ist deren Wortlaut?

25. Ist geplant, eine neue Grundrechtskommission einzusetzen?

26. Wenn dies nicht der Fall ist: Warum bedarf es keiner neuen Grundrechtskommission?

27. Wenn nicht geplant ist, eine neue Grundrechtskommission einzusetzen: Liegt ein

vertretbarer Grundrechtskatalog vor oder besteht kein Bedarf danach?