4327/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Brauneder, Mag. Stadler und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend die Arbeit der Politischen Grundrechtskommission
In die Grundrechtsdiskussion ist in der letzten Zeit zumindest ansatzweise Bewegung
gekommen, nämlich durch
- noch unerledigte Anträge jeweils jeder Regierungspartei mit überschneidenden Intentionen
sowie durch
- die Neufassung des Artikels 7 B - VG, welche vehement die Frage einer Neubewertung des
Gleichheitssatzes aufwirft.
Seit den 60er Jahren wurden Grundrechtsreformen in diversen Kommissionen diskutiert,
leider stets nahezu unter Ausschluß der Öffentlichkeit, so daß die konkreten Ergebnisse im
wesentlichen nie bekannt geworden sind. Zuletzt existierte eine sogenannte "Politische
Grundrechtskommission”, zusammengesetzt aus Abgeordneten zum Nationalrat und
Experten. Über Ergebnisse dieser Kommission bzw. ein Zwischenergebnis ist gleichfalls
nichts bekannt geworden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Existiert im Bereich des Bundeskanzleramtes eine Kommission, die sich mit
Grundrechtsfragen beschäftigt?
Im Falle der Existenz einer derartigen Kommission:
2. Wer ist ihr Vorsitzender?
3. Wer sind ihre Mitglieder?
4. Entspricht ihre Zusammensetzung dem gegenwärtigen Parteienspektrum im Nationalrat?
5. Mit welchen konkreten Grundrechten hat sich die Kommission beschäftigt?
6. Hat die Kommission Lösungsvorschläge ausgearbeitet?
7. Hat die Kommission konkrete Formulierungen vorgeschlagen?
8. Wie lauten allenfalls die vorgeschlagenen Grundrechtsformulierungen ?
9.
Gibt es Erläuterungen oder einen Motivenbericht?
10. Wenn ja, wie ist deren Wortlaut?
11. Wann wurde die Kommission zuletzt einberufen?
12. Warum ist sie nicht abermals zusammengetreten?
13. Ist ihre Einberufung geplant; wenn ja, für wann?
14. Falls ihre Einberufung nicht geplant ist, warum?
Im Falle der Nichtexistenz einer derartigen Kommission:
15. Wann, von wem und aus welchem Grund wurde diese Kommission aufgelöst?
16. Falls die Kommission nicht aufgelöst wurde: Wie hat sie bzw. wurde ihre Tätigkeit
eingestellt?
17. Wurden ihre Mitglieder von der Auflösung oder sonstigen Tätigkeitseinstellungen
informiert?
18. Welches war das zuletzt erarbeitete Ergebnis?
19. Mit welchen Grundrechten hat sich die Kommission vor ihrer Auflösung bzw.
Tätigkeitseinstellung konkret beschäftigt?
20. Hat die Kommission vor ihrer Auflösung bzw. Tätigkeitseinstellung Lösungsvorschläge
ausgearbeitet?
21. Hat die Kommission vor ihrer Auflösung bzw. Tätigkeitseinstellung konkrete
Formulierungen vorgeschlagen?
22. Wie lauten allenfalls diese vorgeschlagenen Grundrechtsformulierungen?
23. Gibt es Erläuterungen oder einen Motivenbericht?
24. Wenn ja, wie ist deren Wortlaut?
25. Ist geplant, eine neue Grundrechtskommission einzusetzen?
26. Wenn dies nicht der Fall ist: Warum bedarf es keiner neuen Grundrechtskommission?
27. Wenn nicht geplant ist, eine neue Grundrechtskommission einzusetzen: Liegt ein
vertretbarer Grundrechtskatalog vor oder besteht kein Bedarf danach?