4329/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Besetzung einer Stelle eines Abteilungsvorstandes / einer Abteilungsvorständin

der Verwendungsgruppe LPA für die Leitung der Studiengänge an der Pädagogischen

Akademie des Bundes in Vorarlberg

Am 23. Jänner 1998 wurde in der Wiener Zeitung durch das Bundesministerium für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten unter der GZ 618/147 - III/D/16/97 die Stelle eines

Abteilungsvorstandes/einer Abteilungsvorständin der Verwendungsgruppe LPA für die

Leitung der Studiengänge ausgeschrieben. Am 3. April 1998 fand unter dem Vorsitz der

Landesrätin Dr. Waibel in Vertretung des Landeshauptmanns Dr. Sausgruber eine Sitzung des

Kuratoriums der Pädagogischen Akademie des Bundes in Feldkirch statt. Es wurde dabei

folgender Dreiervorschlag erstellt : 1. Dr. Waltraud Pinter, 2. Dr. Horst 0. Mayer, 3. Dr.

Ronald Corazza.

Die gewählten Lehrervertreter der Pädagogischen Akademie machten das Kuratorium

darauf aufmerksam, daß die beiden Erstgereihten die Voraussetzungen für die Besetzung der

ausgeschriebenen Stelle nicht erfüllen. Dabei wurde ausgeführt, daß die Publikationen von

Dr. Waltraud Pinter weder qualitativ noch quantitativ als Nachweis wissenschaftlicher

Tätigkeit gewertet werden können. Sie konnte lediglich drei kleine Publikationen mit

insgesamt ca. 8 Druckseiten aufweisen. Die Lehrervertreter wiesen beim Zweitgereihten, Dr.

Horst 0. Mayer, darauf hin, daß er ebenfalls die Anforderungen für die zu besetzende Stelle

nicht erfüllt, da er keine Lehrbetätigung für eine einschlägige Allgemeinbildende

Pflichtschule vorweisen kann. Der Genannte hat die Berufspädagogische Akademie

absolviert.

Das Anstellungserfordernis für die Verwendungsgruppe LPA sieht neben mehreren

Erfordernissen u.a. vor, daß der Bewerber durch Publikationen seine wissenschaftliche

Tätigkeit nachzuweisen hat.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende

A n f r a g e:

1.) Inwieweit ist die Reihung des Dreiervorschlags unter Bezugnahme auf die durch die

Lehrervertreter abgegebene Qualifikation für die Bestellung bindend?

2.) In welchem Umfang (Mindestseitenanzahl) und in welcher Qualität müssen

wissenschaftliche Publikationen vorliegen, damit eine Ernennung in LPA erfolgen kann?

3.) Welche Bedeutung spielen Lehrämter für Pflichtschulen bei der Ernennung eines leitenden

Postens an der Pädagogischen Akademie, die ja Pflichtschullehrer ausbilden?

4.) Ist die Reihung im Kuratorium mit parteipolitischen oder medienpolitischen Implikationen

erfolgt?

5.) Welche Person bzw. Personen entscheiden, ob Lehrer an der Pädagogischen Akademie die

Voraussetzungen für die Ernennung in LPA erfüllen?

6.) Nach welchen parteipolitischen und fachlichen Gesichtspunkten ist die Kommission im

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, die die

Voraussetzungen für die Ernennung in LPA überprüfen und beurteilen,

zusammengesetzt?

7.) Werden Sie, solange die Sachlage einer Prüfung unterzogen wird, von der Ernennung

eines Abteilungsvorstandes der Verwendungsgruppe LPA Abstand nehmen, da diese

Angelegenheit von allgemeinem politischen Interesse ist?

Wenn nein, warum nicht?