4329/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Besetzung einer Stelle eines Abteilungsvorstandes / einer Abteilungsvorständin
der Verwendungsgruppe LPA für die Leitung der Studiengänge an der Pädagogischen
Akademie des Bundes in Vorarlberg
Am 23. Jänner 1998 wurde in der Wiener Zeitung durch das Bundesministerium für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten unter der GZ 618/147 - III/D/16/97 die Stelle eines
Abteilungsvorstandes/einer Abteilungsvorständin der Verwendungsgruppe LPA für die
Leitung der Studiengänge ausgeschrieben. Am 3. April 1998 fand unter dem Vorsitz der
Landesrätin Dr. Waibel in Vertretung des Landeshauptmanns Dr. Sausgruber eine Sitzung des
Kuratoriums der Pädagogischen Akademie des Bundes in Feldkirch statt. Es wurde dabei
folgender Dreiervorschlag erstellt : 1. Dr. Waltraud Pinter, 2. Dr. Horst 0. Mayer, 3. Dr.
Ronald Corazza.
Die gewählten Lehrervertreter der Pädagogischen Akademie machten das Kuratorium
darauf aufmerksam, daß die beiden Erstgereihten die Voraussetzungen für die Besetzung der
ausgeschriebenen Stelle nicht erfüllen. Dabei wurde ausgeführt, daß die Publikationen von
Dr. Waltraud Pinter weder qualitativ noch quantitativ als Nachweis wissenschaftlicher
Tätigkeit gewertet werden können. Sie konnte lediglich drei kleine Publikationen mit
insgesamt ca. 8 Druckseiten aufweisen. Die Lehrervertreter wiesen beim Zweitgereihten, Dr.
Horst 0. Mayer, darauf hin, daß er ebenfalls die Anforderungen für die zu besetzende Stelle
nicht erfüllt, da er keine Lehrbetätigung für eine einschlägige Allgemeinbildende
Pflichtschule vorweisen kann. Der Genannte hat die Berufspädagogische Akademie
absolviert.
Das Anstellungserfordernis für die Verwendungsgruppe LPA sieht neben mehreren
Erfordernissen u.a. vor, daß der Bewerber durch Publikationen seine wissenschaftliche
Tätigkeit nachzuweisen hat.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende
A n f r a g e:
1.) Inwieweit ist die Reihung des Dreiervorschlags unter Bezugnahme auf die durch die
Lehrervertreter abgegebene Qualifikation für die Bestellung bindend?
2.) In welchem Umfang (Mindestseitenanzahl) und in welcher Qualität müssen
wissenschaftliche Publikationen vorliegen, damit eine Ernennung in LPA erfolgen kann?
3.) Welche Bedeutung spielen Lehrämter für Pflichtschulen bei der Ernennung eines leitenden
Postens
an der Pädagogischen Akademie, die ja Pflichtschullehrer ausbilden?
4.) Ist die Reihung im Kuratorium mit parteipolitischen oder medienpolitischen Implikationen
erfolgt?
5.) Welche Person bzw. Personen entscheiden, ob Lehrer an der Pädagogischen Akademie die
Voraussetzungen für die Ernennung in LPA erfüllen?
6.) Nach welchen parteipolitischen und fachlichen Gesichtspunkten ist die Kommission im
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, die die
Voraussetzungen für die Ernennung in LPA überprüfen und beurteilen,
zusammengesetzt?
7.) Werden Sie, solange die Sachlage einer Prüfung unterzogen wird, von der Ernennung
eines Abteilungsvorstandes der Verwendungsgruppe LPA Abstand nehmen, da diese
Angelegenheit von allgemeinem politischen Interesse ist?
Wenn nein, warum nicht?